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   BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04   

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https://dejure.org/2004,8971
BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04 (https://dejure.org/2004,8971)
BFH, Entscheidung vom 30.12.2004 - IV B 57/04 (https://dejure.org/2004,8971)
BFH, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - IV B 57/04 (https://dejure.org/2004,8971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § ... 14a Abs. 4; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 128 Abs. 3; ; EStDV 1997 § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 13 § 14 § 14a Abs. 4
    Betriebszerschlagung

  • datenbank.nwb.de

    Freibetrag gemäß § 14a Abs. 4 EStG bei wesentlicher Verringerung der eigenen Betriebsflächen eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs wegen Abfindung weichender ErbenS. 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts; Zerschlagung eines landwirtschaftlichen Betriebs; Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Veräußerung mehr als der Hälfte des Flächenbestands eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 21.12.2016 - IV R 45/13

    Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Zeitpunkt der Aufgabe

    Dies gelte unabhängig davon, ob die Übertragung alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs umfasse (BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 IV R 28/00, BFH/NV 2005, 1062) oder die Übertragung erst nach und nach stattfinde (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042), und zwar selbst dann, wenn die zurückbehaltenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen keine eigenständige Existenzgrundlage mehr bildeten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1042).
  • FG Niedersachsen, 03.09.2012 - 2 K 13088/11

    Keine Aufgabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebes ohne

    Auch die sukzessive Veräußerung von Teilflächen führt nur zu einer (fortlaufenden) Betriebsverkleinerung und nicht zu einer Betriebsaufgabe durch Betriebszerschlagung (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991, IV R 58/91, BStBl. II 1992, 521; BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004, IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042f.).
  • FG Münster, 02.12.2008 - 13 K 5208/06

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Versagung des Freibetrages gem. § 14a Abs. 4

    Bleibt demgegenüber nach einer Veräußerung einzelner Teile des Betriebs oder deren Überführung in das Privatvermögen eine Restfläche übrig, die weiterhin bewirtschaftet wird und Betriebsvermögen darstellt, liegt keine der Steuerbefreiung entgegenstehende Zerschlagung des Betriebs vor (vgl. BFH-Beschluss vom 30.12.2004 IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042 und BFH-Urteil vom 21.09.2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433).

    Denn der nach den einzelnen Veräußerungen der Nutzflächen jeweils verbleibende Betriebsteil ist ein vollständiger Betrieb (BFH-Beschluss vom 30.12.2004 IV B 57/04, BFH/NV 2005, 1042, vgl. BFH-Urteil vom 09.11.2000 IV R 60/99, BStBl II 2001, 101).

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