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   BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22   

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https://dejure.org/2022,41523
BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22 (https://dejure.org/2022,41523)
BFH, Entscheidung vom 30.12.2022 - XI B 61/22 (https://dejure.org/2022,41523)
BFH, Entscheidung vom 30. Dezember 2022 - XI B 61/22 (https://dejure.org/2022,41523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 67, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Auslegung einer Klageschrift; vollinhaltlicher Verweis auf einen Einspruch, der ein Anfechtungsbegehren enthält

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 65 Abs 1 S 1 FGO, § 67 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Auslegung einer Klageschrift; vollinhaltlicher Verweis auf einen Einspruch, der ein Anfechtungsbegehren enthält

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der von einem nicht fachkundig vertretenen Kläger verfassten Klageschrift hinsichtlich des Klagebegehrens

  • rewis.io

    Auslegung einer Klageschrift; vollinhaltlicher Verweis auf einen Einspruch, der ein Anfechtungsbegehren enthält

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 65 Abs. 1 Satz 1, § 67, § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Auslegung einer Klageschrift; vollinhaltlicher Verweis auf einen Einspruch, der ein Anfechtungsbegehren enthält

  • rechtsportal.de

    FGO § 65 Abs. 1 Satz 1, § 67, § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Auslegung der von einem nicht fachkundig vertretenen Kläger verfassten Klageschrift hinsichtlich des Klagebegehrens

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer Klageschrift; vollinhaltlicher Verweis auf einen Einspruch, der ein Anfechtungsbegehren enthält

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtungsklage - und der vollinhaltliche Bezugnahme auf den Einspruch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.10.2019 - VIII B 2/19

    Verstoß des FG gegen die Beiladungspflicht

    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    Es handelt sich um eine objektive Klagehäufung, bei der Haupt- und Hilfsantrag verschiedene Streitgegenstände mit unterschiedlichen Sachverhalten betreffen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.10.2019 - VIII B 2/19, BFH/NV 2020, 222, Rz 3).

    Aufgrund des unterschiedlichen Sachverhalts, der den Anträgen zugrunde liegt, und weil diese nicht gleichrangig sind, sind die Begehren trennbar, so dass für eine Zulassung der Revision für jeden Streitgegenstand ein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vorliegen muss (BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 222, Rz 3).

  • FG Köln, 28.04.2022 - 15 K 1914/19
    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28.04.2022 - 15 K 1914/19 wegen Feststellung der Nichtigkeit (Bescheide wegen Umsatzsteuer 2016 und Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer 2016 vom 13.06.2018, Gewerbesteuermessbetrag vom 20.11.2018 sowie gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 23.11.2018) sowie wegen Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer 2016 wird als unzulässig verworfen.

    Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28.04.2022 - 15 K 1914/19 wegen Anfechtung der Bescheide vom 13.06.2018 zur Umsatzsteuer 2016, vom 23.11.2018 zur Feststellung von Einkünften 2016 und vom 20.11.2018 zum Gewerbesteuermessbetrag 2016 sowie im Kostenpunkt aufgehoben.

  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    b) Wie weit das Klagebegehren einer Klage im Einzelnen zu substantiieren ist, hängt davon ab, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschluss vom 17.01.2002 - VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306).
  • BFH, 05.11.2013 - IV B 119/12

    Abtrennung selbständiger Klagegegenstände nach Aufnahme eines nach Eröffnung des

    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der rechtsschutzgewährenden Auslegung, nach dem im Zweifel anzunehmen ist, dass eine zulässige Prozesserklärung abgegeben werden soll (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 05.11.2013 - IV B 119/12, BFH/NV 2014, 540, Rz 22), ist es dem Senat verwehrt, eine nach den Verhältnissen des Streitfalls auf das gesamte FG-Urteil bezogene Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters einschränkend auszulegen (vgl. z.B. allgemein BFH-Beschluss vom 02.12.2020 - V B 25/20 (AdV), BFHE 271, 48, BStBl II 2021, 263, Rz 25), weil er gegen einen der beiden Streitgegenstände keinen Zulassungsgrund vorträgt.
  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 55/98

    Klagebegehren und Beschwer

    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    Das FG hat bei der Auslegung der Klageschrift insbesondere die Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen, auf die in der Klageschrift durch ausdrückliche Bezeichnung Bezug genommen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 27.07.1999 - VIII R 55/98, BFH/NV 2000, 196; BFH-Beschluss vom 05.02.2014 - XI B 73/13, BFH/NV 2014, 872).
  • BFH, 05.02.2014 - XI B 73/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    Das FG hat bei der Auslegung der Klageschrift insbesondere die Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen, auf die in der Klageschrift durch ausdrückliche Bezeichnung Bezug genommen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 27.07.1999 - VIII R 55/98, BFH/NV 2000, 196; BFH-Beschluss vom 05.02.2014 - XI B 73/13, BFH/NV 2014, 872).
  • BFH, 02.12.2020 - V B 25/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Versagung der formellen Satzungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der rechtsschutzgewährenden Auslegung, nach dem im Zweifel anzunehmen ist, dass eine zulässige Prozesserklärung abgegeben werden soll (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 05.11.2013 - IV B 119/12, BFH/NV 2014, 540, Rz 22), ist es dem Senat verwehrt, eine nach den Verhältnissen des Streitfalls auf das gesamte FG-Urteil bezogene Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters einschränkend auszulegen (vgl. z.B. allgemein BFH-Beschluss vom 02.12.2020 - V B 25/20 (AdV), BFHE 271, 48, BStBl II 2021, 263, Rz 25), weil er gegen einen der beiden Streitgegenstände keinen Zulassungsgrund vorträgt.
  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    Es erscheint sachgerecht, insoweit gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da bei unzutreffender Abweisung einer Klage als unzulässig von einer Revisionsentscheidung regelmäßig keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459; vom 30.06.2021 - XI B 81/20, BFH/NV 2021, 1462).
  • BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    Das FG hat die Klage insoweit zu Unrecht durch Prozessurteil abgewiesen und damit den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715).
  • BFH, 30.06.2021 - XI B 81/20

    Fehlen von Entscheidungsgründen; angebliche Hinzuziehung des Leistungsempfängers

    Auszug aus BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
    Es erscheint sachgerecht, insoweit gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da bei unzutreffender Abweisung einer Klage als unzulässig von einer Revisionsentscheidung regelmäßig keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2020 - XI B 33/20, BFH/NV 2021, 459; vom 30.06.2021 - XI B 81/20, BFH/NV 2021, 1462).
  • FG München, 18.04.2023 - 12 K 977/20

    Teilweise unzulässige Wiederaufnahmeklage - unbegründete Nichtigkeitsklage

    Da mit einer Wiederaufnahmeklage erreicht werden soll, dass die beschwerende Entscheidung des Vorprozesses aufgehoben wird, die Sache neu verhandelt wird und nun eine günstige neue Entscheidung vom Gericht getroffen wird (Büscher in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2021, § 590 ZPO Rz. 1), hat das Gericht den Antrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2022 XI B 61/22, BFH/NV 2023, 379; BFH-Urteile vom 3. August 2022 IV R 16/19, BFH/NV 2023, 120; vom 7. April 2022 III R 4/21, BFH/NV 2022, 1069 jeweils m.w.N.), dass die Klägerin neben der Aufhebung des Urteils im Vorprozess und der Neuverhandlung auch die entsprechenden Anträge aus dem Vorprozess weiter aufrecht erhält.
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