Rechtsprechung
BFH, 31.01.2006 - III B 29/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2; GewStG § 2
NZB: Divergenz, einheitlicher Gewerbebetrieb - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachträgliche Änderung der Gewerbesteuererklärung; Selbstständiger Gewerbebetrieb bei vollkommener Eigenständigkeit
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Photovoltaikanlage
- Gewerbesteuer
Verfahrensgang
- FG München, 10.11.2004 - 9 K 5652/00
- BFH, 31.01.2006 - III B 29/05
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 24.10.2012 - X R 36/10
Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und …
Teilweise wird sogar vertreten, bei ungleichartigen Betätigungen sei selbst bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzten (so BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152). - FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb
Betätigungen sind nicht nur dann gleichartig, wenn sie im gleichen Gewerbezweig ausgeübt werden, sondern auch dann, wenn sie sich unterscheiden, aber einander ergänzen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152; BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719).Richtet ein Einzelunternehmer in seinem Ladengeschäft einen weiteren Geschäftszweig ein, so kann danach grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sich die gewerblichen Tätigkeiten gegenseitig ergänzen und unterstützen (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719 betreffend Tabakwareneinzelhandel und Toto-Lotto-Annahmestelle).Aber auch bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ist bei ungleichartiger Betätigung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152; vgl. Finanzgericht Nürnberg…, Urteil vom 18. Dezember 2007, a.a.O.).
(Lenski / Steinberg, GewStG, § 2 Rd. 1704; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152) sowie die räumliche Nähe reichen für einen sachlichen Zusammenhang der Tätigkeiten und damit der Annahme eines einheitlichen Betriebes nicht aus.
- FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11
Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12 …
Betätigungen sind nicht nur dann gleichartig, wenn sie im gleichen Gewerbezweig ausgeübt werden, sondern auch dann, wenn sie sich unterscheiden, aber einander ergänzen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152; BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719).Aber auch bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ist bei ungleichartiger Betätigung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152;… Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18. Dezember 2007 1 K 1385/07, EFG 2008, 1016, nachgehend BFH-Urteil vom15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235).
Allein der finanzielle Zusammenhang durch gemeinsame Bilanzierung reicht für einen sachlichen Zusammenhang der Tätigkeiten und damit die Annahme eines einheitlichen Betriebs nicht aus (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152).
- FG Münster, 10.10.2017 - 7 K 3662/14
Eiscafé und Imbiss gelten nicht als einheitlicher Gewerbebetrieb
Bei ungleichartigen Betätigungen ist selbst bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzen (BFH-Urteil vom 3. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152). - FG Nürnberg, 01.07.2015 - 5 K 842/14
Keine Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung einer …
Betätigungen sind nicht nur dann gleichartig, wenn sie im gleichen Gewerbezweig ausgeübt werden, sondern auch dann, wenn sie sich unterscheiden, aber einander ergänzen (vgl. BFH, Urteil vom 19.11.1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719 und Beschluss vom 31.01.2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152).Aber auch bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ist bei ungleichartiger Betätigung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzen (vgl. BFH, Beschluss vom 31.01.2006 III B 29/05, a.a.O. …und Urteil vom 15.09.2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235).
- FG Nürnberg, 13.10.2016 - 4 K 146/15
Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) im Rahmen eines Gewerbebetriebs für …
Betätigungen sind nicht nur dann gleichartig, wenn sie im gleichen Gewerbezweig ausgeübt werden, sondern auch dann, wenn sie sich unterscheiden, aber einander ergänzen (vgl. BFH-Urteil vom 19.11.1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719 und Beschluss vom 31.01.2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152 ).Aber auch bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ist bei ungleichartiger Betätigung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzen (vgl. BFH-Beschluss vom 31.01.2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152 …und Urteil vom 15.09.2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235).
- BFH, 21.04.2006 - III S 9/06
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör
Mit Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05 hat der Senat die Nichtzulasssungsbeschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 24.07.2008 - III B 79/07
Entscheidung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens
Das Finanzgericht (FG) führte aus, auf eine Beweisaufnahme könne verzichtet werden, weil diese bereits in dem den Gewerbesteuermessbetrag 1990 betreffenden Verfahren ergeben habe, dass die Betätigung des Klägers keinen einheitlichen Gewerbebetrieb bilde; die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde habe der Bundesfinanzhof (BFH) zurückgewiesen (Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152). - FG Nürnberg, 07.10.2015 - 3 K 1631/14
Elektrobetrieb und Betrieb einer Windkraftanlage kein einheitlicher …
Teilweise wird sogar vertreten, bei ungleichartigen Betätigungen sei selbst bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzten (so BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152). - FG Nürnberg, 03.07.2013 - 3 K 1635/12
Maßgeblichkeit des Unternehmensgegenstands für den Beginn der …
Incident ist der BFH bei einem Betrieb der Entwicklung von Flugzeugmotoren von einen in Gang gesetzten Betrieb ausgegangen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152).