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   BFH, 31.01.2017 - III B 55/16   

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https://dejure.org/2017,7164
BFH, 31.01.2017 - III B 55/16 (https://dejure.org/2017,7164)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2017 - III B 55/16 (https://dejure.org/2017,7164)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - III B 55/16 (https://dejure.org/2017,7164)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Altersentlastungsbetrag - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 24a S 3, EStG § 24a S 5, GG Art 3 Abs 1, AGG § 2 Abs 1 Nr 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG VZ 2013
    Altersentlastungsbetrag - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • Bundesfinanzhof

    Altersentlastungsbetrag - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24a S 3 EStG 2009, § 24a S 5 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 Nr 6 AGG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Altersentlastungsbetrag - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • IWW

    § 164 der Abgabenordnung, § ... 24a des Einkommensteuergesetzes, § 24a Satz 3 EStG, § 24a EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 5 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 24a Satz 5 EStG, § 2 AGG, § 2 Abs. 1 Nr. 6 AGG, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Altersentlastungsbetrag - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Altersentlastungsbetrag - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.06.2016 - III B 95/15

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - III B 55/16
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2016 III B 95/15, BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, m.w.N.).

    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 1575, Rz 8, m.w.N.).

  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - III B 55/16
    Die Kläger bringen aber nicht vor, inwieweit der Gesetzgeber sein mit der Neuregelung verfolgtes Ziel, die Vorgaben des BVerfG aufnehmend (vgl. BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618), die bestehenden altersspezifischen Vergünstigungen gleichmäßig abzubauen (vgl. BTDrucks 15/2150, S. 25), nicht in angemessener Weise umgesetzt habe.

    Sie setzen sich auch nicht mit der Übergangsregelung des § 24a Satz 5 EStG auseinander, wonach der Altersentlastungsbetrag bis zum Jahr 2040 abgeschmolzen wird (vgl. auch BTDrucks 15/2150, S. 43) und erläutern nicht, weshalb eine ihrer Auffassung nach bestehende Ungleichbehandlung während dieses Übergangszeitraums verfassungsrechtlich unzulässig sei.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - III B 55/16
    Die Kläger bringen aber nicht vor, inwieweit der Gesetzgeber sein mit der Neuregelung verfolgtes Ziel, die Vorgaben des BVerfG aufnehmend (vgl. BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618), die bestehenden altersspezifischen Vergünstigungen gleichmäßig abzubauen (vgl. BTDrucks 15/2150, S. 25), nicht in angemessener Weise umgesetzt habe.
  • FG Münster, 24.02.2016 - 10 K 1979/15

    Berücksichtigung eines Altersentlastungsbetrages bei der

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - III B 55/16
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Februar 2016  10 K 1979/15 E wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 22.12.2008 - III B 156/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld nach Wegzug in das EU-Ausland - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - III B 55/16
    Macht der Beschwerdeführer geltend, eine Norm verstoße gegen das Recht der Europäischen Union, so genügt es nicht, dies mit allgemeinen Wendungen zu behaupten, vielmehr bedarf es einer substantiierten, an den Vorgaben des Unionsrechts sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des BFH orientierten Auseinandersetzung (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2008 III B 156/07, BFH/NV 2009, 580, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2016 - I B 139/11

    Rückfall des Besteuerungsrechts nach § 50d Abs. 8 EStG bei Doppelansässigkeit

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - III B 55/16
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt, die Rechtslage also eindeutig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Mai 2016 I B 139/11, BFH/NV 2016, 1453, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

    bb) Sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, ist eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2017 III B 55/16, BFH/NV 2017, 609, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 25.04.2017 - III B 51/16

    Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge

    Die von den Klägern geltend gemachten Zulassungsgründe liegen, soweit die Beschwerdebegründung überhaupt den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 31. Januar 2017 III B 55/16, BFH/NV 2017, 609), nicht vor.
  • BFH, 03.09.2018 - III B 74/17

    Altersentlastungsbetrag - Verstoß gegen Europarecht - grundsätzliche Bedeutung

    a) Die grundsätzliche Bedeutung ist nicht durch den Verweis darauf dargelegt, dass der BFH mit Beschluss vom 31. Januar 2017 III B 55/16 (BFH/NV 2017, 609) die Beschwerde mit vergleichbarer Rechtsfrage wegen fehlender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung verworfen hat und nicht wegen Fehlens der grundsätzlichen Bedeutung.
  • BFH, 15.05.2019 - II B 55/18

    Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der

    Erforderlich ist hierzu eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) orientierte rechtliche Auseinandersetzung (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2017 III B 55/16, BFH/NV 2017, 609, Rz 6).
  • BFH, 18.04.2017 - V B 147/16

    Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsvoraussetzungen bei Geltendmachung einer

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder wenn --wie im Streitfall-- die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2017 III B 55/16, juris; vom 29. Oktober 2013 V B 58/13, BFH/NV 2014, 192, sowie vom 27. März 2009 VIII B 184/08, BFHE 224, 458, BStBl II 2009, 850; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757, und vom 31. Mai 2007 III B 109/06, BFH/NV 2007, 1867; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 28).
  • BFH, 29.03.2018 - I B 79/17

    Unzulässige Beschwerde zu ausgelaufenem Recht

    Sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, ist eine konkrete Auseinandersetzung damit sowie die Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist oder weshalb sie einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2017 III B 55/16, BFH/NV 2017, 609; in BFH/NV 2018, 240).
  • BFH, 31.01.2019 - VI B 8/18

    Kein Korrespondenzprinzip zwischen Sozialrecht und Steuerrecht bei

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder wenn --wie im Streitfall-- die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. April 2017 V B 147/16, Rz 4, und vom 31. Januar 2017 III B 55/16, Rz 6).
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