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   BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16   

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https://dejure.org/2017,16384
BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16 (https://dejure.org/2017,16384)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2017 - IX R 23/16 (https://dejure.org/2017,16384)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - IX R 23/16 (https://dejure.org/2017,16384)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind - Werbungskostenüberschüsse müssen nicht auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG § ... 21 Abs 1 S 1 Nr 1, BGB § 558c, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 1, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind - Werbungskostenüberschüsse müssen nicht auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen

  • Bundesfinanzhof

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind - Werbungskostenüberschüsse müssen nicht auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 558c BGB, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2009, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009
    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind - Werbungskostenüberschüsse müssen nicht auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen

  • IWW

    § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes... , § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG, § 21 Abs. 2 EStG, § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 558c Abs. 2 BGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung

  • rewis.io

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind - Werbungskostenüberschüsse müssen nicht auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung

  • datenbank.nwb.de

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind - Werbungskostenüberschüsse müssen nicht auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ferienwohnungen - und die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
    Ferienwohnung, Vermietung, Einkünfteerzielungsabsicht, Überschusserzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) entspricht.

    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (z.B. BFH-Urteile vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II.2.a (3); in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

    Die Steuerpflichtigen, die für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast tragen, müssen hierzu die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer sie im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, unter II.3.; in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726); schon das Streben nach einem nur "bescheidenen Überschuss" reicht aus (z.B. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.c; in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

    Dies wäre dann nicht der Fall, wenn die Klägerin die objektiven Gegebenheiten verkannt und erwartet hatte, die Werbungskostenüberschüsse würden im Laufe der Tätigkeit durch Einnahmeüberschüsse ausgeglichen und insgesamt werde nach dieser Prognose, die den Grundsätzen des BFH-Urteils (in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) entsprechen muss, ein positives Gesamtergebnis erzielt.

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07

    Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    Das FG hat nicht erkannt, dass es im Fall eines bei objektiver Betrachtung nicht zu erwartenden Totalüberschusses für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen die Klägerin den Werbungskostenüberschuss hinnimmt (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 2009 IX R 24/07, BFHE 225, 440, BStBl II 2010, 127, unter II.1.a).

    Es ist daher nicht maßgebend, ob für die Renovierung und den Ausbau der Ferienwohnung private Motive oder persönliche Neigungen nicht feststellbar waren (s. bereits BFH-Urteil in BFHE 225, 440, BStBl II 2010, 127, unter II.1.a).

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).

    Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann --wie sich auch aus § 558c Abs. 2 BGB ergibt-- je nach der Struktur des Ferienwohnungsmarktes das Gebiet einer oder mehrerer vergleichbarer Gemeinden sowie lediglich Teile davon umfassen (BFH-Urteil in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138).

  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    Ist dies zu verneinen, können die Steuerpflichtigen gleichwohl nachweisen, dass sie zum maßgeblichen Zeitpunkt (Beginn der Vermietung) die objektiven Gegebenheiten verkannt und erwartet haben, zunächst angefallene Werbungskostenüberschüsse würden im Laufe der Tätigkeit durch Einnahmeüberschüsse ausgeglichen und insgesamt werde ein positives Gesamtergebnis erzielt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2000 X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186, unter 2.).
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 21/15

    Vermietung einer Ferienwohnung - Treuhand - Selbstnutzung - Überschussprognose

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    Dabei ist die Prognose aus der Sicht ex ante und auf den Schluss des jeweiligen VZ aufzustellen (BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, Rz 34).
  • FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15

    Vorliegen einer einkommensteuerlichen Einnahmeüberschussabsicht bei einem

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 26. April 2016 1 K 852/15 aufgehoben.
  • BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07

    Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    So wie der Begriff "ortsüblich" im Übrigen im Gesetz verwendet wird (z.B. in § 21 Abs. 2 EStG und in § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- zur ortsüblichen Vergleichsmiete) müssen die individuellen Vermietungszeiten mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71; BFH-Beschluss vom 11. September 2007 IX B 4/07, BFH/NV 2007, 2291 zum örtlichen Mietspiegel).
  • BFH, 11.09.2007 - IX B 4/07

    Ortsübliche Miete

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    So wie der Begriff "ortsüblich" im Übrigen im Gesetz verwendet wird (z.B. in § 21 Abs. 2 EStG und in § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- zur ortsüblichen Vergleichsmiete) müssen die individuellen Vermietungszeiten mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71; BFH-Beschluss vom 11. September 2007 IX B 4/07, BFH/NV 2007, 2291 zum örtlichen Mietspiegel).
  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Auszug aus BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05

    Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

  • BFH, 19.02.2019 - IX R 16/18

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus

    Für die nach Maßgabe der insbesondere im BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) aufgeführten Grundsätze durchzuführende Totalüberschussprognose ist auf einen typisierten Zeitraum von 30 Jahren abzustellen; sie ist aus der Sicht ex ante und auf den Schluss des jeweils streitigen Veranlagungszeitraums aufzustellen (BFH-Urteile vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, und vom 31. Januar 2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897).

    dd) Bei einem nach objektiver Betrachtung nicht zu erwartenden Totalüberschuss kommt es für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht nicht darauf an, aus welchen Gründen --etwa der Lebensführung i.S. von § 12 EStG-- der Steuerpflichtige den Werbungskostenüberschuss hinnimmt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 24/07, BFHE 225, 440, BStBl II 2010, 127, und in BFH/NV 2017, 897).

    Der Senat verweist insoweit auf seine einschlägige Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2017, 897, und in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

  • BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

    bb) Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1484; vom 31.01.2017 - IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897, Rz 19).

    Die Feststellungslast für die Voraussetzungen der Typisierung obliegt dem Steuerpflichtigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 897, Rz 20; BeckOK EStG/Spilker, 7. Ed. [01.05.2020], EStG § 21 Rz 278.1).

  • BFH, 09.03.2017 - IX B 122/16

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Die von den Klägern behauptete Divergenz zu den Entscheidungen des FG Nürnberg vom 26. April 2016  1 K 852/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1944, mit Anm. Wackerbeck, Revision anhängig unter IX R 23/16) und des FG Köln vom 17. Dezember 2015  10 K 2322/13 (EFG 2016, 381, rechtskräftig) liegt nicht vor.
  • FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 158/19

    Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Ehepaares bei Vermietung eines

    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen aber nur, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (BFH-Urteil vom 31. Januar 2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897).

    Die Feststellungslast für die Voraussetzungen der Typisierung obliegt dem Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 31. Januar 2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897).

  • FG München, 26.09.2022 - 7 K 169/20

    Überschusserzielungsabsicht bei Erwerb einer Vielzahl von unterschiedlichen

    Für die nach Maßgabe der insbesondere im BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) aufgeführten Grundsätze durchzuführende Totalüberschussprognose ist auf einen typisierten Zeitraum von 30 Jahren abzustellen; sie ist aus der Sicht ex ante und auf den Schluss des jeweils streitigen Veranlagungszeitraums aufzustellen (BFH-Urteile vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, und vom 31. Januar 2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897).

    Bei einem nach objektiver Betrachtung nicht zu erwartenden Totalüberschuss kommt es für die Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht nicht darauf an, aus welchen Gründen --etwa der Lebensführung i.S. von § 12 EStG-- der Steuerpflichtige den Werbungskostenüberschuss hinnimmt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 24/07, BFHE 225, 440, BStBl II 2010, 127, und in BFH/NV 2017, 897).

  • BFH, 04.07.2018 - IX B 114/17

    Fortbildung des Rechts - Verfahrensfehler wegen unterlassener Aussetzung nach §

    Insoweit ist es in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Überschussprognose aus der Sicht ex ante und auf den Schluss des jeweils streitigen Veranlagungszeitraums aufzustellen ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juli 2016 IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, unter II.3.d, und vom 31. Januar 2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897, unter II.1.d).
  • BFH, 25.07.2017 - IX B 50/17

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Beurteilung der

    Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen bedeutsamen Rechtsfragen (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 31. Januar 2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897, unter II.1.a mit umfangreichen Nachweisen).
  • FG Köln, 12.02.2020 - 5 K 2225/18

    Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung?

    Die Steuerpflichtigen, die für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast tragen, müssen hierzu die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer sie im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 31.01.2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897 m.w.N.).
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