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   BFH, 31.03.1992 - V B 155/91   

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https://dejure.org/1992,11450
BFH, 31.03.1992 - V B 155/91 (https://dejure.org/1992,11450)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1992 - V B 155/91 (https://dejure.org/1992,11450)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1992 - V B 155/91 (https://dejure.org/1992,11450)
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  • BFH, 28.08.1990 - VII B 23/90

    Berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
    Die Frage, ob das FG die Gesamtumstände im Ergebnis zutreffend gewürdigt hat, verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (BFH-Beschluß vom 28. August 1990 VII B 95/90, BFH/NV 1991, 396).

    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe bei seiner Beweiswürdigung die Denkgesetze und Erfahrungssätze verletzt, legt sie keinen Verfahrensmangel dar, sondern macht einen materiell-rechtlichen Fehler geltend, der die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1991, 396; vom 30. März 1990 VIII B 131/88, BFH/NV 1991, 461 unter 2. c).

  • BFH, 16.01.1990 - VII B 116/89

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
    Da das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Gründe gestützt ist, muß bei der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) und vorliegen (§ 115 Abs. 2 FGO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1990 VII B 126/89, BFH/NV 1990, 716).

    Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).

  • BFH, 28.08.1990 - VII B 95/90

    Anforderungen an die Feststellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
    Die Frage, ob das FG die Gesamtumstände im Ergebnis zutreffend gewürdigt hat, verleiht der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (BFH-Beschluß vom 28. August 1990 VII B 95/90, BFH/NV 1991, 396).
  • BFH, 16.01.1990 - VII B 126/89

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
    Da das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Gründe gestützt ist, muß bei der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) und vorliegen (§ 115 Abs. 2 FGO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1990 VII B 126/89, BFH/NV 1990, 716).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
    Das FG ist von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, wonach die Annahme einer Leistung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 eine zum Zweck der Entgelterzielung erbrachte Leistung (Leistungsaustausch) erfordert (Senatsurteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913).
  • BFH, 09.06.1988 - IV B 135/87

    Nichtzulassung der Revision wegen Versäumung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
    Dies reicht als Bezeichnung einer Divergenz i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht aus (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluß vom 9. Juni 1988 IV B 135/87, BFH/NV 1989, 700).
  • BFH, 30.03.1990 - VIII B 131/88

    Rüge von Verfahrensmängeln aufgrund einer Divergenz zwischen einem

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
    Soweit die Klägerin rügt, das FG habe bei seiner Beweiswürdigung die Denkgesetze und Erfahrungssätze verletzt, legt sie keinen Verfahrensmangel dar, sondern macht einen materiell-rechtlichen Fehler geltend, der die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1991, 396; vom 30. März 1990 VIII B 131/88, BFH/NV 1991, 461 unter 2. c).
  • BFH, 09.01.1990 - VII B 111/89

    Anforderungen an die Verfahrenrüge der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
    Im letzten Fall ist für die ordnungsgemäße Rüge der mangelnden Sachaufklärung die genaue Angabe der Beweismittel erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber auch ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1990 VII B 116/89, BFH/NV 1990, 715).
  • BFH, 31.07.1984 - IX R 3/79

    Tarifvergünstigung - Gewährung von Darlehn - Darlehn unter Bauherrn - Mißbrauch

    Auszug aus BFH, 31.03.1992 - V B 155/91
    Die Klägerin legt zwar dar, welche abstrakten Rechtsätze sie dem angeführten Urteil des BFH vom 31. Juli 1984 IX R 3/79 (BFHE 142, 347, BStBl II 1985, 33) entnimmt, stellt dem aber keinen abstrakten Rechtssatz des vorinstanzlichen Urteils gegenüber, sondern trägt nur vor, daß nach ihrer Ansicht der Geschäftsvorgang nicht unangemessen gewesen sei und daß die Absicht der Steuerumgehung als subjektives Tatbestandsmerkmal fehle.
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