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   BFH, 31.03.2000 - VII B 17/00   

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https://dejure.org/2000,9661
BFH, 31.03.2000 - VII B 17/00 (https://dejure.org/2000,9661)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2000 - VII B 17/00 (https://dejure.org/2000,9661)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2000 - VII B 17/00 (https://dejure.org/2000,9661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Selbstschuldnerische Bürgschaft - Eingangsabgaben - Traktoren für Waldarbeiten - Gestellung bei Zollstelle - Carnet-Inhaber

  • Judicialis

    GVG § 17a Abs. 2 Satz 3; ; GVG § ... 13; ; FGO § 70 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 33 Abs. 1; ; BGB § 765; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 192

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 12/96

    Erzielung von Veräußerungsgewinnen von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen

    Auszug aus BFH, 31.03.2000 - VII B 17/00
    Ihrer Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf es nicht, weil sie teils nur so entschieden werden können, wie das FG dies getan hat und sich dies ohne weiteres aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergibt (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 9, m.w.N.) und weil sie zum anderen Teil schon deshalb keine grundsätzliche Bedeutung haben, da sie auslaufendes Recht betreffen (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 4. Oktober 1996 VIII B 12/96, BFH/NV 1997, 347).

    Denn sie betreffen inzwischen überholtes Recht, in Bezug auf das der Beklagte nicht dargelegt hat, dass dessen Auslegung noch eine über den vorliegenden Einzelfall hinausgehende, allgemeine Bedeutung haben könnte (vgl. z.B. BFH, Beschluss in BFH/NV 1997, 347).

  • BFH, 05.04.1995 - I B 126/94

    Ausdehnung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung zur Überprüfung

    Auszug aus BFH, 31.03.2000 - VII B 17/00
    Ihrer Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf es nicht, weil sie teils nur so entschieden werden können, wie das FG dies getan hat und sich dies ohne weiteres aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ergibt (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 9, m.w.N.) und weil sie zum anderen Teil schon deshalb keine grundsätzliche Bedeutung haben, da sie auslaufendes Recht betreffen (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 4. Oktober 1996 VIII B 12/96, BFH/NV 1997, 347).
  • BFH, 18.11.2003 - VII B 277/03

    Rechtsweg bei Klage auf Freigabe einer Bürgschaft

    Dadurch hat die Bürgschaft (§ 765 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) jedoch nicht ihren zivilrechtlichen Charakter verloren (vgl. zum zivilrechtlichen Charakter einer für Einfuhrabgaben übernommenen Bürgschaft den Senatsbeschluss vom 31. März 2000 VII B 17/00, BFH/NV 2000, 1265, sowie das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Mai 2003 Rs. C-266/01 --Tiard-- Rdnr. 40, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2003, 263).
  • FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03

    Keine Zuständigkeit der Finanzgerichte wegen Freigabe der zur Aufhebung der

    Dafür spricht bereits, dass die Rechtsnatur des von der Bank mit dem Beklagten und Q. geschlossenen Bürgschaftsvertrages zivilrechtlichen Charakters ist (vgl. BFH, Beschluss vom 31. März 2000 VII B 17/00, BFH/NV 2000, 1265 ).
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 11 K 73/19

    Einfuhrabgaben: Erfolgloser Erstattungsantrag des Zollschuldners nach Art. 117

    Denn die Zahlungsaufforderung (im Übrigen nicht vom 26. September 2016, sondern vom 22. März 2017) erfolgte gegenüber dem DIHK auf zivilrechtlicher Grundlage (vgl. BFH, Beschluss vom 31. März 2000 - VII B 17/00, BFH/NV 2000, 1265).
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