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   BFH, 31.03.2011 - I R 74/10   

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https://dejure.org/2011,12438
BFH, 31.03.2011 - I R 74/10 (https://dejure.org/2011,12438)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2011 - I R 74/10 (https://dejure.org/2011,12438)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2011 - I R 74/10 (https://dejure.org/2011,12438)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Bezeichnung des Revisionsklägers - Keine Bindung des BFH an das Schreiben der Geschäftsstelle - Prozesskosten in Fällen vollmachtloser Vertretung

  • openjur.de

    Bezeichnung des Revisionsklägers; Keine Bindung des BFH an das Schreiben der Geschäftsstelle; Prozesskosten in Fällen vollmachtloser Vertretung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 120, FGO § 124
    Bezeichnung des Revisionsklägers - Keine Bindung des BFH an das Schreiben der Geschäftsstelle - Prozesskosten in Fällen vollmachtloser Vertretung

  • Bundesfinanzhof

    Bezeichnung des Revisionsklägers - Keine Bindung des BFH an das Schreiben der Geschäftsstelle - Prozesskosten in Fällen vollmachtloser Vertretung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 FGO, § 124 FGO
    Bezeichnung des Revisionsklägers - Keine Bindung des BFH an das Schreiben der Geschäftsstelle - Prozesskosten in Fällen vollmachtloser Vertretung

  • rewis.io

    Bezeichnung des Revisionsklägers - Keine Bindung des BFH an das Schreiben der Geschäftsstelle - Prozesskosten in Fällen vollmachtloser Vertretung

  • ra.de
  • rewis.io

    Bezeichnung des Revisionsklägers - Keine Bindung des BFH an das Schreiben der Geschäftsstelle - Prozesskosten in Fällen vollmachtloser Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 1 S. 2; FGO § 124 Abs. 1
    Anforderungen an die Revisionsschrift bei der Beteiligung der Beigeladenen am Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Bezeichnung eines Beteiligten in der Revisionsschrift als Revisionskläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.03.1988 - I R 46/84

    Erfordernis der Erkennbarkeit der Person des Revisionsklägers

    Auszug aus BFH, 31.03.2011 - I R 74/10
    Denn die Einlegung des Rechtsmittels als Prozesserklärung ist nur in Verbindung mit einer bestimmten Person denkbar, von der die Erklärung ausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. März 1988 I R 46/84, BFHE 153, 1, BStBl II 1988, 585, und vom 24. November 1976 I R 114/75, BFHE 120, 341, BStBl II 1977, 163).

    Der Rechtsmittelführer muss für das Gericht erkennbar sein, eine Heilung des Mangels kommt nach Ablauf der Revisionsfrist nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 153, 1, BStBl II 1988, 585).

  • BFH, 24.11.1976 - I R 114/75

    Revisionsschrift - Inhalt - Revisionsfrist - Revisionskläger

    Auszug aus BFH, 31.03.2011 - I R 74/10
    Denn die Einlegung des Rechtsmittels als Prozesserklärung ist nur in Verbindung mit einer bestimmten Person denkbar, von der die Erklärung ausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. März 1988 I R 46/84, BFHE 153, 1, BStBl II 1988, 585, und vom 24. November 1976 I R 114/75, BFHE 120, 341, BStBl II 1977, 163).

    Eine Präjudizierung durch ein Schreiben der Geschäftsstelle tritt nicht ein (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 120, 341, BStBl II 1977, 163).

  • BFH, 22.07.2002 - V R 55/00

    Gelöschte GmbH; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 31.03.2011 - I R 74/10
    Abweichend von der Regel des § 135 Abs. 2 FGO entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass in Fällen vollmachtloser Vertretung der vollmachtlose Vertreter die Kosten des unzulässigen Rechtsmittels zu tragen hat, wenn und weil er --und nicht der von ihm vermeintlich vertretene Beteiligte-- die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 1999 I R 9/98, BFH/NV 2000, 572; BFH-Beschluss vom 22. Juli 2002 V R 55/00, BFH/NV 2002, 1601).
  • BFH, 30.09.1999 - I R 9/98

    Ermittlung des Revisionsklägers

    Auszug aus BFH, 31.03.2011 - I R 74/10
    Abweichend von der Regel des § 135 Abs. 2 FGO entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass in Fällen vollmachtloser Vertretung der vollmachtlose Vertreter die Kosten des unzulässigen Rechtsmittels zu tragen hat, wenn und weil er --und nicht der von ihm vermeintlich vertretene Beteiligte-- die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 1999 I R 9/98, BFH/NV 2000, 572; BFH-Beschluss vom 22. Juli 2002 V R 55/00, BFH/NV 2002, 1601).
  • FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07

    Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger; Strukturell dauerdefizitär;

    Auszug aus BFH, 31.03.2011 - I R 74/10
    Die deswegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) als unbegründet ab (FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2010  6 K 2990/07 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1732).
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