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   BFH, 31.05.2006 - X R 6/06   

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https://dejure.org/2006,6519
BFH, 31.05.2006 - X R 6/06 (https://dejure.org/2006,6519)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2006 - X R 6/06 (https://dejure.org/2006,6519)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - X R 6/06 (https://dejure.org/2006,6519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; EStG a.F. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § 3 Nr. 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Altersrente; Kürzung Vorwegabzug

  • datenbank.nwb.de

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei geringfügig beschäftigten Altersrentnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehung des aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis herrührenden Arbeitslohns in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs eines zusammengerechneten Bruttoarbeitslohns eines Ehepaars; Pauschale Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung und ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei geringfügig beschäftigten Altersrentnern

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 S 2 Buchst a, EStG § 3 Nr 62
    Geringfügige Beschäftigung; Kürzung; Vorwegabzug; Zukunftssicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 31/01

    Vorwegabzug: Kürzung bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch?

    Auszug aus BFH, 31.05.2006 - X R 6/06
    Dadurch unterscheide sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. März 2003 XI R 31/01 (BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6) zugrunde gelegen habe.

    Dagegen liegen die Voraussetzungen für die Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nicht vor, wenn bei Entrichtung der Arbeitgeberbeiträge von vornherein feststeht, dass die Zahlungen dem Steuerpflichtigen nicht werden zugute kommen können, weil sich das versicherte Risiko in seiner Person nicht realisieren kann (vgl. zur Arbeitslosenversicherung: BFH-Urteil in BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6; zur Rentenversicherung: BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073 --jeweils den Arbeitgeberbeitrag bei der Beschäftigung von Versorgungsempfängern betreffend--; Paus, Kommentierte Finanzrechtsprechung, Fach 3, § 10 EStG --6/03--, 423, 424).

  • BFH, 08.11.2006 - X R 9/06

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2

    Auszug aus BFH, 31.05.2006 - X R 6/06
    Das bereits bestehende Krankenversicherungsverhältnis des Arbeitnehmers wird daher durch die Beitragszahlung des Arbeitgebers nicht berührt; zusätzliche Ansprüche entstehen aus den Pauschalbeiträgen nicht (BTDrucks 14/280, S. 2, S. 13 f.; Hessisches FG, Urteil vom 5. Januar 2006 1 K 1114/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 560, Az. des BFH: X R 9/06; Peters in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 249b SGB V Rz. 23; Knispel in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II --SGB V--, § 249b Rz. 5; Lembke, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 1825, 1828).
  • FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 31.05.2006 - X R 6/06
    Das bereits bestehende Krankenversicherungsverhältnis des Arbeitnehmers wird daher durch die Beitragszahlung des Arbeitgebers nicht berührt; zusätzliche Ansprüche entstehen aus den Pauschalbeiträgen nicht (BTDrucks 14/280, S. 2, S. 13 f.; Hessisches FG, Urteil vom 5. Januar 2006 1 K 1114/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 560, Az. des BFH: X R 9/06; Peters in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 249b SGB V Rz. 23; Knispel in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II --SGB V--, § 249b Rz. 5; Lembke, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 1825, 1828).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 31.05.2006 - X R 6/06
    Dazu wird der Vorwegabzug zunächst zwar allen Steuerpflichtigen gewährt; anschließend erfolgt jedoch in einem zweiten Schritt eine Kürzung des Vorwegabzugs bei dem Personenkreis, der nach der gesetzlichen Wertung einer solchen Begünstigung ganz oder teilweise nicht bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 31.05.2006 - X R 6/06
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter C. I. der Gründe).
  • BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04
    Auszug aus BFH, 31.05.2006 - X R 6/06
    Dagegen liegen die Voraussetzungen für die Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nicht vor, wenn bei Entrichtung der Arbeitgeberbeiträge von vornherein feststeht, dass die Zahlungen dem Steuerpflichtigen nicht werden zugute kommen können, weil sich das versicherte Risiko in seiner Person nicht realisieren kann (vgl. zur Arbeitslosenversicherung: BFH-Urteil in BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6; zur Rentenversicherung: BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073 --jeweils den Arbeitgeberbeitrag bei der Beschäftigung von Versorgungsempfängern betreffend--; Paus, Kommentierte Finanzrechtsprechung, Fach 3, § 10 EStG --6/03--, 423, 424).
  • BFH, 08.11.2006 - X R 9/06

    Vorwegabzug; geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

    Das ist der Fall, wenn die Beitragsleistungen dem Beschäftigten wenigstens dem Grunde nach einen Anspruch auf Absicherung für den Fall vermitteln, dass das mit ihnen versicherte Risiko zukünftig eintritt, oder wenn die Beitragsleistungen dazu führen, dass sich ein bereits bestehender Versicherungsanspruch des Beschäftigten erhöht (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239).

    Der erkennende Senat tritt dem FG darin bei, dass es sich bei dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 249b Satz 1 SGB V) nicht um eine Leistung "für die Zukunftssicherung" der Klägerin i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. i.V.m. § 3 Nr. 62 EStG gehandelt hat, weil einem geringfügig Beschäftigten aus derartigen Beitragszahlungen keine zusätzlichen Leistungsansprüche erwachsen können (vgl. im Einzelnen Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2239, zu II.2.a der Gründe, m.w.N.).

    c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten vor, so stellt der Beitragsanteil des Arbeitgebers nach § 172 Abs. 3 SGB VI eine Leistung für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. dar (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2239, zu II.2.b der Gründe).

    Für sie entstehen aus den pauschal geleisteten Rentenversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers keine zusätzlichen Ansprüche, so dass in diesen Fallgruppen von einer Kürzung des Vorwegabzugs abzusehen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2239).

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07

    Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den

    Konsequenterweise ist nur der Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einzubeziehen, der auf einem Beschäftigungsverhältnis beruht, in dessen Zusammenhang der Arbeitsnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört (BFH- Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl. II 720 undUrteil vom 31. Mai 2006, X R 6/06, BStBl. II 2008, 363).

    Auch der Entscheidung des BFH vom 31. Mai 2006 (X R 6/06, BStBl. II 2008, 363) läßt sich nicht entnehmen, dass eine Kürzung des Vorwegabzuges grundsätzlich zu unterbleiben hat, wenn der Arbeitnehmer keine Leistungsansprüche mehr erdienen kann.

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    Konsequenterweise ist nur der Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einzubeziehen, der auf einem Beschäftigungsverhältnis beruht, in dessen Zusammenhang der Arbeitsnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1oder 2 EStG gehört (BFH- Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl. II 720 und Urteil vom 31. Mai 2006, X R 6/06, BStBl. II 2008, 363).

    Auch der Entscheidung des BFH vom 31. Mai 2006 (X R 6/06, BStBl. II 2008, 363) läßt sich nicht entnehmen, dass eine Kürzung des Vorwegabzuges grundsätzlich zu unterbleiben hat, wenn der Arbeitnehmer keine Leistungsansprüche mehr erdienen kann.

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    Konsequenterweise ist nur der Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einzubeziehen, der auf einem Beschäftigungsverhältnis beruht, in dessen Zusammenhang der Arbeitsnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1oder 2 EStG gehört (BFH- Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl. II 720 und Urteil vom 31. Mai 2006, X R 6/06, BStBl. II 2008, 363).

    Auch der Entscheidung des BFH vom 31. Mai 2006 (X R 6/06, BStBl. II 2008, 363) lässt sich nicht entnehmen, dass eine Kürzung des Vorwegabzuges grundsätzlich zu unterbleiben hat, wenn der Arbeitnehmer keine Leistungsansprüche mehr erdienen kann.

  • BFH, 24.06.2009 - X R 55/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH Lohnzahlungen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer keine Versorgungsansprüche erwirbt, nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs führen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073; Senatsurteile vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239, und vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH Lohnzahlungen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer keine Versorgungsansprüche erwirbt, nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs führen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073; Senatsurteile vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239, und vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432).
  • FG München, 09.03.2018 - 6 K 2641/17

    Versicherungspflicht, Vorwegabzug, Pflegeversicherungsbeitrag,

    Bei einem geringfügig Beschäftigten führen daher pauschale Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs, während - je nach Einzelfall mögliche - Vorteile bei der gesetzlichen Rentenversicherung schädlich sind (BFH-Urteile vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432 und vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239).
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