Rechtsprechung
BFH, 31.07.1967 - I 219/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ansatz der Rohstoffe in der Bilanz als Anschaffungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 128
- DB 1967, 2099
- BStBl II 1968, 22
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 21.10.1993 - IV R 87/92
Steuer - Gewinnermittlung - Herstellungskosten
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 5. August 1958 I 70/57 U, BFHE 67, 306, BStBl III 1958, 392; vom 15. Februar 1966 I 103/63, BFHE 85, 496, BStBl III 1966, 468; vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22; vom 21. Januar 1971 IV R 51/69, BFHE 101, 224, BStBl II 1971, 304; vom 26. Februar 1975 I R 72/73, BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13; vgl. auch Gutachten des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 4. Februar 1939 GrS D 7/38, RStBl 1939, 321, und des BFH vom 26. Januar 1960 I D 1/58 S, BFHE 70, 508, BStBl III 1960, 191). - BFH, 13.04.1988 - I R 104/86
Zu den Anschaffungskosten gehört auch ein Entgelt für die Lieferbereitschaft
Dazu gehören neben dem Anschaffungspreis auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem einzelnen Wirtschaftsgut direkt zugeordnet werden können (BFH-Urteile vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22, und vom 24. Februar 1972 IV R 4/68, BFHE 104, 549, BStBl II 1972, 422). - BFH, 19.04.1977 - VIII R 119/75
Die Behandlung von Bauzeitzinsen beim Erwerber eines Gebäudes richtet sich nach …
Welche Vorgänge danach im einzelnen noch in den Bereich der Anschaffung fallen, ist weniger nach rechtlichen, als nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (z. B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, II; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 6 EStG Anm. 38).
- BFH, 19.04.1977 - VIII R 44/74
Hersteller eines Gebäudes - Bauzinsen - Finanzierungskosten - Anschaffungskosten …
Welche Vorgänge danach im einzelnen noch in den Bereich der Anschaffung fallen, ist weniger nach rechtlichen, als nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (z. B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 6 EStG Anm. 38). - BFH, 24.02.1972 - IV R 4/68
Im Warenbeschaffungsbereich entstandene Reisekosten gehören nicht zu den …
Wie schwierig diese Grundsätze die Abgrenzung der als laufende Betriebsausgaben abzugsfähigen Verwaltungsgemeinkosten von den bestimmten Waren zurechnungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten machen, zeigt auch das BFH-Urteil I 219/63 vom 31. Juli 1967 (BFH 90, 128, BStBl II 1968, 22), das sich mit der Behandlung der Warentransportkosten befaßt.Wenn nach dem bezeichneten BFH-Urteil I 219/63 die unmittelbar durch die Anlieferung von Waren entstandenen Löhne für Arbeitnehmer des Unternehmens nicht zu den Einzelkosten der Warenbeschaffung gerechnet werden, so erscheint es erst recht nicht gerechtfertigt, allgemein die im Anschaffungsbereich entstandenen Reisekosten den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten der Waren zuzurechnen.
- BFH, 11.02.1988 - IV R 191/85
Berücksichtigung von Einzelkosten bei der Drohverlustrückstellung
Als Einzelkosten sind Aufwendungen anzusehen, die einer bestimmten Leistungseinheit als Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden können; demgegenüber entstehen Gemeinkosten für eine Mehrzahl von Kostenträgern und können ihnen nicht unmittelbar, sondern nur aufgrund bestimmter Annahmen zugerechnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22; Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 11. November 1974, BStBl I, 994, 1000). - BFH, 14.11.1985 - IV R 170/83
Anschaffungskosten - Transportkosten - Seeleichter - Seeleichter im Ausland - …
Demgemäß sind bei der Anschaffung von Vorräten die Kosten des Transports zum Betriebsgrundstück sowie auch die Kosten des Umladens, des Transports zum Lagerplatz und des Einlagerns zum Beschaffungsbereich zu den Anschaffungskosten gerechnet worden (BFH-Urteil vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22). - BFH, 28.11.1969 - III 95/64
Abzugsfähigkeit einer Rückstellung für Schadenbearbeitungskosten und der in der …
Wie der I. Senat in dem Urteil I 210/63 vom 31. Juli 1967 (BFH 90, 128, BStBl II 1968, 22) dargelegt hat, werden im Herstellungsbereich unter Einzelkosten die Kosten verstanden, deren Maßeinheit (Zeit, Menge) für das einzelne Erzeugnis direkt beurteilt werden kann; Gemeinkosten sind die Kosten, deren Maßeinheit nur indirekt, auf Grund einer Annahme, beurteilt werden kann.Er trägt keine Bedenken, danach die von der Klägerin in die Schadenrückstellung eingestellten anteiligen Personalkosten insoweit zu den unmittelbaren Schadenermittlungskosten zu rechnen, als sie die Gehälter und Reisekosten der Angestellten der Schadenabteilung betreffen, soweit diese Angestellten tatsächlich mit der Schadenermittlung beschäftigt sind (vgl. hierzu die Ausführungen im BFH-Urteil I 219/63, a.a.O., über die Fertigungslöhne als Einzelkosten).
- BFH, 03.08.1976 - VIII R 101/71
Höhe der Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen des iii-Fonds Nr. 1 - …
Der BFH hat als Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens im Sinne der Vorschriften des EStG alle Aufwendungen eines Kaufmannes angesehen, die er macht, um ein Wirtschaftsgut aus der fremden in die eigene Verfügungsgewalt zu überführen (BFH-Urteile VI R 6/67 und vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22). - FG Niedersachsen, 13.07.2006 - 11 K 579/03
Einrichtungsgebühren bei Erwerb von Fondsanteilen
Der BFH hat als Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens im Sinne der Vorschriften des EStG alle Aufwendungen eines Kaufmannes angesehen, die er macht, um ein Wirtschaftsgut aus der fremden in die eigene Verfügungsgewalt zu überführen (…BFH-Urt. v. 24. Mai 1968 VI R 6/67, BStBl II 1968, 574; Urt. v. 31. Juli 1967 I 219/63, BStBl II 1968, 22;… Urt. v. 3. August 1976 VIII R 101/71, BStBl II 1977, 65).