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   BFH, 31.07.1967 - I 219/63   

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https://dejure.org/1967,571
BFH, 31.07.1967 - I 219/63 (https://dejure.org/1967,571)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1967 - I 219/63 (https://dejure.org/1967,571)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1967 - I 219/63 (https://dejure.org/1967,571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 128
  • DB 1967, 2099
  • BStBl II 1968, 22
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.01.1960 - I D 1/58

    Aktivierung und Verteilung der mit Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

    Auszug aus BFH, 31.07.1967 - I 219/63
    Das FG hat in seiner Entscheidung, die in EFG 1963, 571 veröffentlicht ist, unter Berufung auf das Gutachten des BFH I D 1/58 S vom 26. Januar 1960 (BFH 70, 508, BStBl III 1960, 191) die Auffassung vertreten, die Kosten der Entladung und der Lagerung seien keine Anschaffungsnebenkosten, sondern Gemeinkosten, die Betriebsausgaben darstellten und nicht als Anschaffungskosten zu aktivieren seien.

    Andererseits erfährt der Begriff der Anschaffungskosten eine nicht unerhebliche Einschränkung durch den handelsrechtlich allgemein anerkannten und auch steuerrechtlich gültigen Satz, daß die Gemeinkosten zwar in die Herstellungskosten, aber nicht in die Anschaffungskosten einzurechnen sind (Adler-Düring-Schmaltz, a. a. O., § 133 Anm. 64 f., Schlegelberger-Quassowski, a. a. O., v. Godin-Wilhelmi, a. a. O.; Gutachten des RFH Gr. S. D 7/38 vom 4. Februar 1939, RFH 46, 150, RStBl 1939, 321; BFH-Gutachten I D 1/58 S vom 26. Januar 1960, a. a. O.).

  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus BFH, 31.07.1967 - I 219/63
    Anschaffungskosten, auch Anschaffungsnebenkosten, sind die Kosten, die der Kaufmann aufwendet, um ein Wirtschaftsgut von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsgewalt zu überführen (BFH-Beschluß Gr. S. 2/66 vom 22. August 1966, BFH 86, 792, BStBl III 1966, 672).
  • BFH, 24.02.1972 - IV R 4/68

    Im Warenbeschaffungsbereich entstandene Reisekosten gehören nicht zu den

    Wie schwierig diese Grundsätze die Abgrenzung der als laufende Betriebsausgaben abzugsfähigen Verwaltungsgemeinkosten von den bestimmten Waren zurechnungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten machen, zeigt auch das BFH-Urteil I 219/63 vom 31. Juli 1967 (BFH 90, 128, BStBl II 1968, 22), das sich mit der Behandlung der Warentransportkosten befaßt.

    Wenn nach dem bezeichneten BFH-Urteil I 219/63 die unmittelbar durch die Anlieferung von Waren entstandenen Löhne für Arbeitnehmer des Unternehmens nicht zu den Einzelkosten der Warenbeschaffung gerechnet werden, so erscheint es erst recht nicht gerechtfertigt, allgemein die im Anschaffungsbereich entstandenen Reisekosten den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten der Waren zuzurechnen.

  • BFH, 28.11.1969 - III 95/64

    Abzugsfähigkeit einer Rückstellung für Schadenbearbeitungskosten und der in der

    Wie der I. Senat in dem Urteil I 210/63 vom 31. Juli 1967 (BFH 90, 128, BStBl II 1968, 22) dargelegt hat, werden im Herstellungsbereich unter Einzelkosten die Kosten verstanden, deren Maßeinheit (Zeit, Menge) für das einzelne Erzeugnis direkt beurteilt werden kann; Gemeinkosten sind die Kosten, deren Maßeinheit nur indirekt, auf Grund einer Annahme, beurteilt werden kann.

    Er trägt keine Bedenken, danach die von der Klägerin in die Schadenrückstellung eingestellten anteiligen Personalkosten insoweit zu den unmittelbaren Schadenermittlungskosten zu rechnen, als sie die Gehälter und Reisekosten der Angestellten der Schadenabteilung betreffen, soweit diese Angestellten tatsächlich mit der Schadenermittlung beschäftigt sind (vgl. hierzu die Ausführungen im BFH-Urteil I 219/63, a.a.O., über die Fertigungslöhne als Einzelkosten).

  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 44/74

    Hersteller eines Gebäudes - Bauzinsen - Finanzierungskosten - Anschaffungskosten

    Welche Vorgänge danach im einzelnen noch in den Bereich der Anschaffung fallen, ist weniger nach rechtlichen, als nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (z. B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 6 EStG Anm. 38).
  • BFH, 11.02.1988 - IV R 191/85

    Berücksichtigung von Einzelkosten bei der Drohverlustrückstellung

    Als Einzelkosten sind Aufwendungen anzusehen, die einer bestimmten Leistungseinheit als Kostenträger unmittelbar zugerechnet werden können; demgegenüber entstehen Gemeinkosten für eine Mehrzahl von Kostenträgern und können ihnen nicht unmittelbar, sondern nur aufgrund bestimmter Annahmen zugerechnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22; Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 11. November 1974, BStBl I, 994, 1000).
  • BFH, 14.11.1985 - IV R 170/83

    Anschaffungskosten - Transportkosten - Seeleichter - Seeleichter im Ausland -

    Demgemäß sind bei der Anschaffung von Vorräten die Kosten des Transports zum Betriebsgrundstück sowie auch die Kosten des Umladens, des Transports zum Lagerplatz und des Einlagerns zum Beschaffungsbereich zu den Anschaffungskosten gerechnet worden (BFH-Urteil vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22).
  • BFH, 03.08.1976 - VIII R 101/71

    Höhe der Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen des iii-Fonds Nr. 1 -

    Der BFH hat als Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens im Sinne der Vorschriften des EStG alle Aufwendungen eines Kaufmannes angesehen, die er macht, um ein Wirtschaftsgut aus der fremden in die eigene Verfügungsgewalt zu überführen (BFH-Urteile VI R 6/67 und vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22).
  • FG Niedersachsen, 13.07.2006 - 11 K 579/03

    Kontoeinrichtungsgebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Der BFH hat als Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens im Sinne der Vorschriften des EStG alle Aufwendungen eines Kaufmannes angesehen, die er macht, um ein Wirtschaftsgut aus der fremden in die eigene Verfügungsgewalt zu überführen (BFH-Urt. v. 24. Mai 1968 VI R 6/67, BStBl II 1968, 574; Urt. v. 31. Juli 1967 I 219/63, BStBl II 1968, 22; Urt. v. 3. August 1976 VIII R 101/71, BStBl II 1977, 65).
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