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   BFH, 31.07.1991 - I R 47/90   

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https://dejure.org/1991,3127
BFH, 31.07.1991 - I R 47/90 (https://dejure.org/1991,3127)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1991 - I R 47/90 (https://dejure.org/1991,3127)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1991 - I R 47/90 (https://dejure.org/1991,3127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DB A-USA - Entsendung privater Arbeitnehmer für mehr als 183 Tage - Entlohnung aus der Bundeskasse - Keine Anwendung des Kassenstaatsprinzips - Wirkung einer Anrufungsauskunft i.S. des § 42e EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 392
  • BB 1991, 2514
  • DB 1992, 304
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 13.08.1997 - I R 65/95

    Besteuerung von Auslandslehrern und Auslegung der Kassenstaatsklauseln in den DBA

    Würde man demgegenüber nur dann einen Inlandsbezug anerkennen, wenn zum Kassenträger ein Dienstverhältnis besteht, so kann sich eine ungewollte Besteuerungslücke eröffnen: Der Senat hat mit Urteil vom 31. Juli 1991 I R 47/90 (BFHE 165, 392) zu Art. XI Abs. 1 Buchst. b DBA-USA 1954/1965 entschieden, daß ein "Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) jedenfalls dann begründet wird, wenn der betroffene Steuerpflichtige einen eigenständigen Zahlungsanspruch unmittelbar gegenüber der Bundesrepublik oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhalten sollte" (vgl. zum DBA-USA 1989 A. Anderson & Co. GmbH, DBA-Deutschland-USA, Kommentar, Art. 19 Rdnr. 1).

    Sie ähnelt Art. XI DBA-USA 1954/1965 (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 165, 392).

  • BFH, 09.10.1992 - VI R 97/90

    Beschränkte Bindung an Anrufungsauskunft

    Dies ergibt sich aus dem Zweck des § 56 LStDV 1971 (§ 42 e EStG) und der Gesetzessystematik (vgl. auch BFH-Urteile vom 31. Juli 1991 I R 47/90, BFHE 165, 392; vom 28. August 1991 I R 3/89, BFHE 165, 404, BStBl II 1992, 107).
  • FG München, 26.11.2001 - 7 K 2985/98

    Erfordernis einer besonderen Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und der

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  • FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03

    Besteuerungsrecht für Gehaltszuschüsse der GTZ an im Ausland tätige Berater

    Etwas anderes solle nach Auffassung des BFH nur gelten, wenn mit Hilfe von Vertragsunterlagen der Nachweis geführt werden könne, dass mit den unterschiedlichen Formulierungen unterschiedliche sachliche voneinander abweichende Regelungen beabsichtigt seien (vgl. BFH, Urteil vom 31. Juli 1991, I R 47/90, BFHE 165, 392 ).

    Diese gesetzliche Neuregelung war die Reaktion des Gesetzgebers auf das BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 (a. a. O.).

  • BFH, 04.12.1991 - I R 38/91

    Zur steuerlichen Behandlung der durch das Bundesverwaltungsamt an deutsche

    Zu letzterer Problematik verweist der Senat auf sein Urteil vom 31. Juli 1991 I R 47/90 (BFHE 165, 392).
  • FG Hessen, 25.04.2018 - 9 K 1757/16
    Aus den Gesetzgebungsmaterialien (BT-DrS 13/5952, 49 f.) ergibt sich nämlich, dass die Neuregelung des § 50d Abs. 7 EStG lediglich bewirken sollte, dass § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b EStG entgegen der geänderten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31.07.1991, I R 47/90, BFHE 165, 392) weiterhin auch auf mittelbare Beschäftigungsverhältnisse mit der öffentlichen Hand - wie z.B. Gehälter der ins Ausland entsandten Bediensteten des Goethe-Instituts, des DAAD und ähnlicher Institutionen - angewandt werden sollte, sofern die Auszahlung der Arbeitsvergütung aus öffentlichen Kassen erfolgt.
  • FG Düsseldorf, 23.04.1998 - 10 K 6061/97

    Aufhebung einer Kindergeldbewilligung; Fehlen des Wohnsitzes oder gewöhnlichen

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  • FG Baden-Württemberg, 06.06.1997 - 12 K 48/97

    Anspruch auf Lohnsteuerfreistellung; Bestehen berechtigten

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