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   BFH, 31.07.1995 - V B 1/95   

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https://dejure.org/1995,5948
BFH, 31.07.1995 - V B 1/95 (https://dejure.org/1995,5948)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1995 - V B 1/95 (https://dejure.org/1995,5948)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1995 - V B 1/95 (https://dejure.org/1995,5948)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 31.07.1995 - V B 1/95
    Ferner hatte die Klägerin vorzutragen, inwieweit sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397; Gräber/Ruban, a. a. O., § 119 Anm. 13 m. w. N.).

    Soweit die Klägerin geltend macht, das FG habe den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt und die beantragte Anhörung eines Sachverständigen zu Unrecht nicht durchgeführt, hätte sie zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auch vortragen müssen, daß nicht etwa ein Verzicht auf Beweiserhebung oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i. S. des § 155 FGO i. V. m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vorliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397 -- zur Rüge der unterlassenen Zeugenvernehmung --; zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).

  • BFH, 14.02.1989 - V B 72/87

    Inhaltliche Anforderungen an das Geltendmachen der Zulassungsgründe nach § 115

    Auszug aus BFH, 31.07.1995 - V B 1/95
    Nicht bloß eine ergänzende Erläuterung von rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründen, sondern verspätetes Vorbringen liegt vor, wenn -- wie im Streitfall -- innerhalb der Beschwerdefrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache lediglich behauptet wird, die erforderlichen Darlegungen aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791, und vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, unter 5.).
  • BFH, 13.03.1987 - V R 55/77

    Zierfischzucht in Teichen fällt nicht unter § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG; zur Frage der

    Auszug aus BFH, 31.07.1995 - V B 1/95
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von der durch die Klägerin zitierten Entscheidung des BFH zur Aufzucht von Fischen als landwirtschaftlicher Betrieb ab (BFH- Urteil vom 13. März 1987 V R 55/77, BFHE 149, 288, BStBl II 1987, 467).
  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf

    Auszug aus BFH, 31.07.1995 - V B 1/95
    Bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde dürfen nur die innerhalb der -- nicht verlängerbaren (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291) -- Monatsfrist nach Zustellung der Vorentscheidung (§ 115 Ab. 3 Satz 1 FGO) vom Beschwerdeführer dargelegten oder bezeichneten Gründe beachtet werden.
  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 31.07.1995 - V B 1/95
    Soweit die Klägerin geltend macht, das FG habe den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt und die beantragte Anhörung eines Sachverständigen zu Unrecht nicht durchgeführt, hätte sie zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auch vortragen müssen, daß nicht etwa ein Verzicht auf Beweiserhebung oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i. S. des § 155 FGO i. V. m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vorliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397 -- zur Rüge der unterlassenen Zeugenvernehmung --; zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 13.09.1989 - II B 77/89

    Anforderungen an Beschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 31.07.1995 - V B 1/95
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muß in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. September 1989 II B 77/89, BFH/NV 1990, 513).
  • BFH, 16.01.1989 - V B 4/88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 31.07.1995 - V B 1/95
    Nicht bloß eine ergänzende Erläuterung von rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründen, sondern verspätetes Vorbringen liegt vor, wenn -- wie im Streitfall -- innerhalb der Beschwerdefrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache lediglich behauptet wird, die erforderlichen Darlegungen aber erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Januar 1989 V B 4/88, BFH/NV 1989, 791, und vom 14. Februar 1989 V B 72/87, BFH/NV 1990, 108, unter 5.).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 31.07.1995 - V B 1/95
    Überdies legt die Klägerin nicht -- wie von der ständigen Rechtsprechung des BFH gefordert (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66) -- dar, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre und inwiefern das Urteil des FG -- ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts -- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann.
  • BFH, 24.07.1992 - V B 35/92

    Revision wegen Verfahrensfehlern, Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 31.07.1995 - V B 1/95
    Soweit die Klägerin geltend macht, das FG habe den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt und die beantragte Anhörung eines Sachverständigen zu Unrecht nicht durchgeführt, hätte sie zur Bezeichnung des Verfahrensfehlers nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auch vortragen müssen, daß nicht etwa ein Verzicht auf Beweiserhebung oder ein Verlust des Rügerechts durch Unterlassung rechtzeitiger Rüge i. S. des § 155 FGO i. V. m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung vorliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1992 V B 35/92, BFH/NV 1993, 308; vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397 -- zur Rüge der unterlassenen Zeugenvernehmung --; zu § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO Senatsurteil vom 29. September 1988 V R 53/83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022).
  • BFH, 28.04.1998 - VII B 71/98

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung - Vollstreckungsaufschub - Nachreichen

    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde ein Verfahrensmangel geltend gemacht, so ist dieser genau zu bezeichnen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 VII S 31/93, BFH/NV 1995, 57, m.w.N., und vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216).

    Ob diese Gelegenheit wahrgenommen wird, ist Sache der Beteiligten, die insoweit eine eigene Prozeßverantwortung trifft (vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 96 Rz. 33; vgl. auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 216 unter 3. a der Gründe, und vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).

  • BFH, 14.02.2008 - I B 162/07

    Gehörsrüge bei Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung - Keine

    Auch den Kläger trifft im Rahmen des § 96 Abs. 2 FGO eine besondere Prozessverantwortung; er hat alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche zu tun, um sein Recht auf Gehör zu verwirklichen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Er hat alles in seinen Kräften Stehende nach Lage der Dinge Erforderliche zu tun, um sein Recht auf Gehör zu verwirklichen (BFH-Beschluß vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216 unter Ziff. 3 a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2005 - VII B 133/04

    Richterliche Hinweispflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Die Beteiligten haben alles in ihren Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche zu tun, um ihr Recht auf Gehör zu verwirklichen (BFH-Beschluss vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216).
  • BFH, 27.02.2001 - X B 65/00

    Rechtliches Gehör - Klagebegründung - Prozessverantwortung des Klägers -

    Er hat alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche zu tun, um sein Recht auf Gehör zu verwirklichen (§ 96 Abs. 2 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216, unter 3. a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2000 - IX B 40/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs

    Im Hinblick auf die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hat der Kläger alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche zu tun, um sein Recht auf Gehör zu verwirklichen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216, unter Ziff. 3 a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1998 - IX B 129/97
    Hieraus ergibt sich noch nicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, sondern nur, daß die angefochtene Entscheidung nach Meinung der Kläger materiell-rechtlich fehlerhaft ist (BFH-Beschlüsse vom 11. März 1992 II B 119/91, BFH/NV 1993, 172, und vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216, unter 2.).
  • BFH, 16.03.1998 - IX B 117/97
    Hieraus ergibt sich aber noch nicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, sondern nur, daß die angefochtene Entscheidung nach Meinung des FA materiell-rechtlich fehlerhaft ist (BFH-Beschlüsse vom 11. März 1992 II B 119/91, BFH/NV 1993, 172, und vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216, unter 2.).
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