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   BFH, 31.08.1987 - V B 57/86   

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BFH, 31.08.1987 - V B 57/86 (https://dejure.org/1987,311)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1987 - V B 57/86 (https://dejure.org/1987,311)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1987 - V B 57/86 (https://dejure.org/1987,311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und Glauben - Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 11.12.1986 - V R 167/81

    Sozialwohnung - Wohnungsbindungsgesetz - Wohnberechtigte Person -

    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313), daß der Zwischenmieter von Sozialwohnungen nur die Stellung eines weisungsgebundenen Beauftragten erlangt, so daß die Verwendung der vom Eigentümer errichteten Wohnungen durch steuerfreie, den Vorsteuerabzug ausschließende Vermietung erfolgt (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 12 a UStG 1980).

    Die Finanzbehörde entscheidet über einen Antrag auf abweichende Festsetzung der Umsatzsteuerschuld durch Berücksichtigung von gemäß § 15 Abs. 1 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträgen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) nach § 163 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative i. V. m. § 155 Abs. 6 AO 1977 durch einen gegenüber der Steuerfestsetzung rechtlich selbständigen Verwaltungsakt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 unter II. 4.).

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Eine unbillige Härte i. S. von § 69 Abs. 3 i. V. m. § 69 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative FGO setzt voraus, daß dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung (oder Rückzahlung) hinausgehen und die nicht oder schwer wiedergutzumachen wären, oder daß seine wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (BFH-Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538 unter B. V.).

    Sind Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH-Beschlüsse in BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538 unter B. IV. 2.; vom 21. Dezember 1967 V B 26/67, BFHE 90, 318, BStBl II 1968, 84).

  • BFH, 09.04.1968 - I B 73/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ernsthafte Zweifel - Rechtmäßigkeit - Angefochtener

    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Die nach Ablauf der Beschwerdefrist erhobene und deshalb unselbständige Anschlußbeschwerde des Antragstellers ist zulässig (zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen vgl. BFH-Beschluß vom 15. April 1986 VII B 135-136/85, BFH / NV 1987, 133), weil der Antragsteller durch die Anordnung einer Sicherheitsleistung in dem angefochtenen Beschluß des FG materiell beschwert ist (vgl. zur Beschwer gegen einen Beschluß des FG über die Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung BFH-Beschluß vom 9. April 1968 I B 73/67, BFHE 92, 89, BStBl II 1968, 456).
  • BFH, 26.07.1983 - VIII R 28/79

    Im Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids darf nicht endgültig

    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Eine auch im Beschwerdeverfahren grundsätzlich mögliche Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO (vgl. Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 132 Anm. C 11) bis zur Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entscheidung des FA über das Begehren auf abweichende Steuerfestsetzung (zur Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO über den Folgebescheid bis zum Abschluß des Verfahrens über den Grundlagenbescheid vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1983 VII R 28/79, BFHE 139, 335, BStBl II 1984, 290 unter 3.) hält der Senat auch im Hinblick auf seine Ausführung zu I. 2. c nicht für angezeigt.
  • BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege

    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Es braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, ob wegen der Effektivität des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung des FA, eine Billigkeitsentscheidung nach § 163 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative AO 1977 zu treffen - wie gegen negative Gewinnfeststellungsbescheide (vgl. BFH-Beschluß vom 14. April 1987 GrS 2/85, BFHE 149, 493, BStBl II 1987, 637 unter C II 2) -, vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 i. V. m. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO oder durch einstweilige Anordnung nach § 114 FGO (BFH-Beschluß vom 25. Januar 1983 VII B 84/82, nicht veröffentlicht) gewährt wird.
  • BFH, 25.01.1983 - VII B 84/82
    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Es braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, ob wegen der Effektivität des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung des FA, eine Billigkeitsentscheidung nach § 163 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative AO 1977 zu treffen - wie gegen negative Gewinnfeststellungsbescheide (vgl. BFH-Beschluß vom 14. April 1987 GrS 2/85, BFHE 149, 493, BStBl II 1987, 637 unter C II 2) -, vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 i. V. m. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO oder durch einstweilige Anordnung nach § 114 FGO (BFH-Beschluß vom 25. Januar 1983 VII B 84/82, nicht veröffentlicht) gewährt wird.
  • BFH, 17.12.1981 - V R 81/81

    Vollzugsaussetzung - Aufrechnung

    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Die Vorentscheidung war aufzuheben, weil der Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Umsatzsteuer-(Änderungs-)Bescheide 1981 bis 1983 mit jeweils einer Steuerfestsetzung in Höhe von 0 DM, in denen die Rückzahlung ausgezahlter Umsatzsteuer angeordnet wird (zur Aussetzung der Vollziehung vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 V R 81/81, BFHE 134, 402, BStBl II 1982, 149, m. w. N.), auch nicht unter Berufung auf eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte (§ 69 Abs. 3 i. V. m. § 69 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative FGO) wegen der Ablehnung seines Antrags auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 Abs. 1 AO 1977) erreichen kann.
  • BFH, 21.03.1985 - IV R 277/84

    Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Die Verfahrensaussetzung wäre mit der Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen, nicht vereinbar (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. März 1985 IV R 277/84, BFH / NV 1986, 709).
  • BFH, 06.04.1982 - VII R 28/79
    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Eine auch im Beschwerdeverfahren grundsätzlich mögliche Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO (vgl. Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 132 Anm. C 11) bis zur Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entscheidung des FA über das Begehren auf abweichende Steuerfestsetzung (zur Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO über den Folgebescheid bis zum Abschluß des Verfahrens über den Grundlagenbescheid vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1983 VII R 28/79, BFHE 139, 335, BStBl II 1984, 290 unter 3.) hält der Senat auch im Hinblick auf seine Ausführung zu I. 2. c nicht für angezeigt.
  • BFH, 03.12.1968 - II B 39/68

    Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bei befristetem Verkaufsauftrag

    Auszug aus BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
    Deshalb reicht der von dem Antragsteller in einem anderen Zusammenhang allein gegebene Hinweis, die Vorsteuern aus den Baurechnungen seien bei der Gebäudefinanzierung berücksichtigt worden, nicht als Darlegung einer unbilligen Härte i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative FGO aus (vgl. auch BFH-Beschluß vom 3. Dezember 1968 II B 39/68, BFHE 94, 352, BStBl II 1969, 170, 173).
  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BFH, 24.10.1968 - IV B 40/68

    Antrag eines Gesellschafters auf Aussetzung der Vollziehung seines

  • BFH, 21.12.1967 - V B 26/67

    Aussetzung der Vollziehung - Unbillige Härte - Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids

  • FG Hamburg, 13.04.2007 - 5 V 152/06

    Mangelnde Gemeinnützigkeit eines Vereins als Voraussetzung für eine Versagung von

    Sind derartige Zweifel ausgeschlossen oder fast ausgeschlossen, kommt eine Aussetzung der Vollziehung aufgrund der 2. Alternative des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO selbst dann nicht in Betracht, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge haben kann (BFH Beschlüsse vom 31.8.1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174; vom 9.12.1999 III B 16/99, BFH/NV 2000, 885).
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 189/95

    Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer

    In diesem Fall besteht für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, Erlaß (§ 227 Abs. 1 AO 1977), Stundung (§ 222 Satz 1 AO 1977) oder Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 258 AO 1977) zu beantragen (vgl. Beschluß des BFH vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02

    Billigkeitserlass von Erbschaftsteuer in Zusammenhang mit geerbten Grundvermögens

    Denn die grundsätzliche Trennung der Entscheidungen im Billigkeits- und im Steuerfestsetzungsverfahren und die sich daraus ergebende Zweigleisigkeit der Rechtsbehelfsverfahren mit der Folge, dass die Vollziehung des Folgebescheides - hier der Erbschaftsteuerbescheide - grundsätzlich nur insoweit ausgesetzt werden darf, als die Vollziehung des Grundlagenbescheides - hier der noch nicht erlassene Bescheid gemäss § 163 AO - erfolgt ist (vgl. BFH, BFH/NV 1988, 174), führt dazu, dass über die Billigkeitsaspekte grundsätzlich nicht im Rahmen dieses AdV-Verfahrens entschieden werden kann.

    Eine unbillige Härte i.S. von § 69 Abs. 3 i.V.m. § 69 Abs. 2 Satz 2, 2. Alternative FGO setzt voraus, dass dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder schwer wiedergutzumachen wären, oder dass seine wirtschaftliche Existenz durch die Zahlung gefährdet würde (vgl. BFH, BFH/NV 1988, 174; BFH, BFHE 92, 314).

    Sind Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH, BFH/NV 1988, 174).

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