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   BFH, 31.08.1993 - I B 135/92   

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https://dejure.org/1993,10207
BFH, 31.08.1993 - I B 135/92 (https://dejure.org/1993,10207)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1993 - I B 135/92 (https://dejure.org/1993,10207)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1993 - I B 135/92 (https://dejure.org/1993,10207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abstrakte Kriterien zur Abgrenzung, ob eine landwirtschaftliche Tätigkeit trotz andauernder Verluste mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wurde - Zur Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger durch eine langandauernde verlustbringende Tätigkeit Einkünfte im Sinne des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 31.08.1993 - I B 135/92
    Durch den BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) ist insoweit keine Änderung der Rechtsprechung eingetreten.

    Vielmehr bestätigte der Beschluß, daß bei der Entscheidung der Frage, ob eine Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wurde, alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (s. Beschluß in BFHE 141, 405, 436 -Abs. 2-, BStBl II 1984, 751, 767 - linke Spalte Abs. 2 -).

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82

    Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf

    Auszug aus BFH, 31.08.1993 - I B 135/92
    Die abstrakten Kriterien, nach denen zu beurteilen ist, ob eine landwirtschaftliche Tätigkeit trotz andauernder Verluste mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wurde, gelten auch für die Entscheidung der Frage, ob eine freiberufliche Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wurde (s. BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 513).
  • BFH, 27.02.1991 - II B 27/90

    Keine Revisionzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei nicht stichhaltigen

    Auszug aus BFH, 31.08.1993 - I B 135/92
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne der genannten Vorschrift, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage zu entscheiden sein wird, deren Klärung im Interesse der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts liegt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. Februar 1991 II B 27/90, BFHE 163, 495, BStBl II 1991, 465).
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73

    Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte -

    Auszug aus BFH, 31.08.1993 - I B 135/92
    Nach dem BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 113/73 (BFHE 118, 447, 452, BStBl II 1976, 485, 487) ist einem Steuerpflichtigen, der durch eine landwirtschaftliche Tätigkeit viele Jahre lang ununterbrochen Verluste erlitt, nicht der Einwand abgeschnitten, er habe die dauernden Verluste bzw. die nach angemessener Anlaufzeit noch weiterhin angefallenen Verluste nur infolge unvorhergesehener Ereignisse - z. B. einer schweren Erkrankung - erlitten.
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