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   BFH, 31.08.2006 - III B 19/06   

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https://dejure.org/2006,14737
BFH, 31.08.2006 - III B 19/06 (https://dejure.org/2006,14737)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2006 - III B 19/06 (https://dejure.org/2006,14737)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2006 - III B 19/06 (https://dejure.org/2006,14737)
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  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III B 19/06
    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 (BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182) verstößt der Haushaltsfreibetrag als "zweiter Grundfreibetrag" gegen Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG, weil er die eheliche Erziehungsgemeinschaft gegenüber anderen Erziehungsgemeinschaften benachteilige; der kindbedingte allgemeine Haushaltsmehrbedarf sei bei verheirateten und unverheirateten Eltern gleich und dürfe deshalb steuerlich nicht unterschiedlich behandelt werden.
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III B 19/06
    Da auch nicht verheiratete Eltern mit ihren Kindern nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) stünden, unterliege der Haushaltsfreibetrag nicht der Disposition des Gesetzgebers (BVerfG-Beschluss vom 29. Oktober 2002 1 BvL 16/95 u.a., BVerfGE 106, 166).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - III B 19/06
    Die unterbliebene Anpassung an den Grundfreibetrag verstoße gegen das aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und widerspreche dem Urteil des BVerfG vom 3. November 1982 1 BvR 620/78 (BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717).
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