Rechtsprechung
BFH, 31.08.2010 - VIII R 11/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte - Besteuerungsgleichheit - Verfassungskonforme Auslegung einer Norm - Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
- IWW
- openjur.de
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte; Besteuerungsgleichheit; Verfassungskonforme Auslegung einer Norm; Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
- Bundesfinanzhof
EStG § 18, EStG § 32a, StraBEG § 1 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 19 Abs 4, GG Art 100 Abs 1
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte - Besteuerungsgleichheit - Verfassungskonforme Auslegung einer Norm - Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Einkünften aus selbständiger Arbeit - Bundesfinanzhof
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte - Besteuerungsgleichheit - Verfassungskonforme Auslegung einer Norm - Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 EStG 1997, § 32a EStG 1997, § 1 Abs 1 StraBEG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte - Besteuerungsgleichheit - Verfassungskonforme Auslegung einer Norm - Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Einkünften aus selbständiger Arbeit - Betriebs-Berater
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte
- Betriebs-Berater
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte; Vereinbarkeit einer vollumfänglichen Besteuerung ordnungsgemäß versteuerter Einkünfte bei nur teilweiser Besteuerung hinterzogener Einnahmen mit dem ...
- datenbank.nwb.de
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Leitsatz)
Steuerehrlicher begehrt günstigere Besteuerung nach dem StraBEG
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Steueramnestie für Steuerehrliche
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte; Vereinbarkeit einer vollumfänglichen Besteuerung ordnungsgemäß versteuerter Einkünfte bei nur teilweiser Besteuerung hinterzogener Einnahmen mit dem ...
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine StraBEG -Begünstigung für ordnungsgemäß erklärte Einkünfte
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.03.2008 - 14 K 5045/04
- BFH, 31.08.2010 - VIII R 11/08
Papierfundstellen
- BFHE 230, 486
- BB 2010, 2789
- BB 2010, 3070
- DB 2010, 2427
- BStBl II 2011, 72
Wird zitiert von ... (7)
- FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10
Keine Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus …
Ein Normverständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers treten würde, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (…ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. z. B. Beschlüsse vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 122, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 und vom 14. Oktober 2008 1 BvR 2310/06, BVerfGE 122, 39; so auch BFH-Urteil vom 31. August 2010 VIII R 11/08, BFHE 230, 486, BStBl II 2011, 72) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2018 - L 11 KR 727/17
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen in der …
Diese Brücke zur Legalität braucht derjenige nicht, dessen Mitgliedschaft bereits ordnungsgemäß durchgeführt wird (vgl. zum Steuererlass bei Selbstbezichtigung BVerfG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 BvL 3/89 - BFH, Urteil vom 31.08.2010 - VIII R 11/08 -).Die verfassungsgemäße, als Ausnahme konzipierte rechtliche Privilegierung eines bestimmten Personenkreises in Bezug auf bestimmte Sachverhalte hat nicht die Verfassungswidrigkeit der allgemeinen Grundregeln zur Folge (BFH, Urteil vom 31.08.2010 - VIII R 11/08 -).
- FG München, 16.12.2008 - 10 K 4614/05
Besteuerung der Erträge aus sog. schwarzen Fonds - Keine Überprüfung des …
Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu auch BVerfG-Beschluss vom 25. Februar 2008 2 BvL 14/05, HFR 2008, 756; FG Köln, Urteil vom 5. Juni 2008 10 K 1880/05, EFG 2008, 1585; FG Köln, Urteil vom 19. März 2008 14 K 5045/04, EFG 2008, 1238, Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 11/08).
- BFH, 19.10.2010 - X R 43/05
Keine Verfassungswidrigkeit von EStG-Normen im VZ 2000
Die Einnahmen der Kläger sind bei der Einkommensteuerveranlagung 2000 jedoch vollständig erfasst worden, so dass § 1 Abs. 2 StraBEG nicht zum Zuge kommt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. August 2010 VIII R 11/08, Der Betrieb 2010, 2427). - FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 399/10
Steuerfestsetzung aus der strafbefreienden Erklärung zu den Einkünften aus …
Es solle ein attraktiver Anreiz für eine freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit geboten werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 31.08.2010 VIII R 11/08, BStBl. II 2011, 72).So besteht bezüglich der Besteuerung der Aufwandsentschädigungen von Betreuern kein zur Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG führendes strukturelles Vollzugsdefizit, dass durch Erhebungsregeln gekennzeichnet ist, welche die Durchsetzung der materiellen Steuernorm verhindern oder erschweren (vgl. Urteil des BFH vom 31.08.2010 VIII R 11/08, BStBl. II 2011, 72).
- BFH, 02.12.2009 - VI B 87/08
Keine Ausdehnung des StraBEG auf steuerehrliche Steuerpflichtige
Eine Förderung des Verfahrens ist durch eine Entscheidung in dem Verfahren VIII R 11/08 nicht zu erwarten. - FG Baden-Württemberg, 05.12.2011 - 12 K 848/11
Keine Zusammenveranlagung bei eingetragenen Lebenspartnern - Keine Beiladung des …
Auslegungsgrenzen bilden dabei allerdings einerseits der Wortlaut einer Vorschrift und andererseits der erkennbare Wille des Gesetzgebers und dessen Regelungsziel, das nicht durch Auslegung verfälscht werden darf (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 2010 VIII R 11/08, BStBl II 2011, 72).