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   BFH, 31.08.2015 - VI B 14/15   

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https://dejure.org/2015,29930
BFH, 31.08.2015 - VI B 14/15 (https://dejure.org/2015,29930)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2015 - VI B 14/15 (https://dejure.org/2015,29930)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2015 - VI B 14/15 (https://dejure.org/2015,29930)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 60 Abs 3 S 1, FGO § 78, GG Art 103 Abs 1, FGO § 119 Nr 3, FGO § 155, ZPO § 227, FGO § 96 Abs 2, EStG § 42f Abs 4, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 31.08.2015 VI B 13/15 - Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte Gewährung von Akteneinsicht "in letzter Minute" - Keine Terminänderung wegen mangelnder Vorbereitung eines Beteiligten

  • Bundesfinanzhof

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 31.08.2015 VI B 13/15 - Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte Gewährung von Akteneinsicht "in letzter Minute" - Keine Terminänderung wegen mangelnder Vorbereitung eines Beteiligten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 60 Abs 3 S 1 FGO, § 78 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 119 Nr 3 FGO
    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 31.08.2015 VI B 13/15 - Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte Gewährung von Akteneinsicht "in letzter Minute" - Keine Terminänderung wegen mangelnder Vorbereitung eines Beteiligten

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 78 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 3 FGO, § 155 FGO, § 227 der Zivilprozessordnung, § 71 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 104 Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO, § 74 FGO, § 42f Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 42f Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 3 FGO, § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 171 Abs. 4 Satz 2 AO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts

  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 31.08.2015 VI B 13/15 - Keine notwendige Beiladung bei Lohnsteuer-Außenprüfung - Zeitlich begrenzte Gewährung von Akteneinsicht "in letzter Minute" - Keine Terminänderung wegen mangelnder Vorbereitung eines Beteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine notwendige Beiladung des Arbeitnehmers und des Rentenversicherungsträgers zum Verfahren des Arbeitgebers wegen Anfechtung der Anordnung zur Lohnsteuer-Außenprüfung; Antrag auf Akteneinsicht kurz vor der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 30.07.2013 - VI B 7/13

    Zum Werbungskostenabzug bei Verlusten in der privaten Vermögenssphäre

    Auszug aus BFH, 31.08.2015 - VI B 14/15
    Zur schlüssigen Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2013 VI B 7/13, BFH/NV 2013, 1922).
  • BFH, 04.07.2013 - III B 69/12

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 31.08.2015 - VI B 14/15
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2013 III B 69/12, BFH/NV 2013, 1573).
  • BFH, 21.05.2013 - III B 59/12

    Darlegungsanforderungen an grundsätzliche Bedeutung und Rechtsfortbildung bei

    Auszug aus BFH, 31.08.2015 - VI B 14/15
    Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2013 III B 59/12, BFH/NV 2013, 1447).
  • BFH, 09.03.2016 - V B 82/15

    Restschuldbefreiung bei Lottogewinn in Millionenhöhe?

    a) Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 2015 VI B 14/15, juris).
  • BFH, 09.08.2023 - VI B 1/23

    Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte

    Allein aus dem Umstand, dass das FG der Rechtsansicht der Klägerin im Ergebnis nicht folgt, lässt sich nicht schließen, dass es ihr Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen hat (s. Senatsbeschluss vom 31.08.2015 - VI B 14/15 Rz 11).
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