Rechtsprechung
BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb des Arbeitgebers
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG VZ 2013
Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb des Arbeitgebers
- Bundesfinanzhof
Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb des Arbeitgebers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, EStG VZ 2013
Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb des Arbeitgebers - IWW
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten eines Kundendienstmonteurs zur Betriebsstätte des Arbeitgebers; Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte
- rewis.io
Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb des Arbeitgebers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten eines Kundendienstmonteurs zur Betriebsstätte des Arbeitgebers; Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte
- rechtsportal.de
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 und S. 3 Nr. 4
Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten eines Kundendienstmonteurs zur Betriebsstätte des Arbeitgebers - datenbank.nwb.de
Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen Wohnung und Betrieb des Arbeitgebers nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kundendienstmonteur - und seine Fahrten zum Betrieb
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Aufwendungen eines Kundendienstmonteurs für die Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb des Arbeitgebers
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.02.2016 - 11 K 3235/14
- BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- FG Münster, 17.02.2016 - 11 K 3235/14
Aufwendungen des Klägers für Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb seines …
Auszug aus BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. Februar 2016 11 K 3235/14 E aufgehoben.Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 893 veröffentlichtem Urteil ab.
Sie beantragen, das Urteil des FG Münster vom 17. Februar 2016 11 K 3235/14 E und die Einspruchsentscheidung vom 4. September 2014 aufzuheben sowie den Einkommensteuerbescheid vom 28. Juli 2014 dahingehend zu ändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr 2013 weitere Fahrtkosten in Höhe von 1.242 EUR als Werbungskosten berücksichtigt werden.
- BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09
Regelmäßige Arbeitsstätte
Auszug aus BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (…Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, und VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34). - BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Auszug aus BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (…Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, und VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
- BFH, 26.02.2014 - VI R 68/12
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Flugzeugführers
Auszug aus BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Das ist regelmäßig der Betrieb, Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Februar 2014 VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029, m.w.N.). - BFH, 09.11.2015 - VI R 8/15
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten
Auszug aus BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer eine betriebliche Einrichtung seines Arbeitgebers nachhaltig (arbeitstäglich) aufsucht, kann dort keine regelmäßige Arbeitsstätte begründen (Senatsbeschluss vom 9. November 2015 VI R 8/15, BFH/NV 2016, 196, m.w.N.). - BFH, 19.01.2012 - VI R 32/11
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Auszug aus BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, und VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34). - BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10
Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige …
Auszug aus BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (…Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, und VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34). - BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11
Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als …
Auszug aus BFH, 31.08.2016 - VI R 14/16
Dieser Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit bestimmt sich nach den qualitativen Merkmalen der Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat, sowie nach dem konkreten Gewicht dieser dort verrichteten Tätigkeit (Senatsurteile vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl II 2012, 503, und VI R 32/11, BFH/NV 2012, 936, sowie vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, und VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, und VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).