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   BFH, 31.10.1986 - VI R 73/83   

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https://dejure.org/1986,1285
BFH, 31.10.1986 - VI R 73/83 (https://dejure.org/1986,1285)
BFH, Entscheidung vom 31.10.1986 - VI R 73/83 (https://dejure.org/1986,1285)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 1986 - VI R 73/83 (https://dejure.org/1986,1285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 61
  • BB 1987, 182
  • BStBl II 1987, 142
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71

    Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse -

    Auszug aus BFH, 31.10.1986 - VI R 73/83
    Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Kuren bei älteren Arbeitnehmern gehören in der Regel zu deren steuerpflichtigem Arbeitslohn (Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).

    Danach hat sie die Steuerpflicht mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Januar 1975 VI R 242/71 (BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340) verneint.

    Es schloß sich dabei im wesentlichen den Gründen der vorgenannten Entscheidung in BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340 an und vertrat die Auffassung, daß diese Ausführungen auch für den vorliegenden Sachverhalt gelten müßten.

    Das FG beruft sich zu Unrecht auf die Entscheidung in BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340.

    Im übrigen hat es sich im Falle des Urteils in BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340 um sog. Trainingskuren gehandelt, die im wesentlichen aus medizinisch geprägten Sportübungen bestehen.

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 31.10.1986 - VI R 73/83
    Diese Auffassung wird für den Streitfall gerade auch durch das Urteil des Senats vom 17. September 1982 VI R 75/79 (BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) bestätigt.

    Das ganz überwiegend eigenbetriebliche Interesse kam im Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39 besonders sinnfällig dadurch zum Ausdruck, daß der Arbeitgeber einen mittelbaren Zwang auf die Teilnahme der Arbeitnehmer an den Vorsorgeuntersuchungen dadurch ausübte, daß er finanzielle Nachteile in Aussicht stellte, falls ein Arbeitnehmer sich nicht untersuchen lasse.

    Zwar "sollte" er sich in dem genannten Alter einer Kur unterziehen, aber er "mußte" es nicht, um berufliche Nachteile zu vermeiden, wie im Falle des Urteils in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39 die leitenden Angestellten hinsichtlich der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung.

  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist z.B. in der Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich Arbeitslohn zu sehen (Urteile vom 5. November 1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142, und in BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763; s. aber Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).
  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

    Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Senats ist in der Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich Arbeitslohn zu sehen (Urteile vom 5. November 1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142; s. aber BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).
  • FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 2727/08

    Vorsorgeuntersuchungen steuerlich kein Arbeitslohn

    Hätte die Klägerin dagegen die Arbeitnehmer für ihre Arbeitsleistungen belohnen wollen, hätte es nahe gelegen, andere Differenzierungskriterien zu wählen (etwa den konkreten Arbeitserfolg, die Dauer der Betriebszugehörigkeit o. ä.) oder jedenfalls innerhalb der Gruppe der Führungskräfte den Wert der Zuwendung (etwa nach Inhalt und Wert der ärztlichen Untersuchungen) entsprechend der jeweiligen Qualifikation des Arbeitnehmers auf den Einzelfall zuzuschneiden (vgl. hierzu der dem BFH-Urteil vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142, zugrunde liegenden Sachverhalt: Angebot einer Kneippkur für alle Arbeitnehmer ab einer bestimmten Altersgrenze).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 68/00

    Arbeitslohn bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr

    Je höher die Bereicherung des Arbeitnehmers anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142, und vom 23. Juni 2005 VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).
  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Je höher aus der Sicht der Arbeitnehmer die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142).
  • BFH, 05.11.1993 - VI R 56/93

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber (§ 19 EStG )

    Dieser nehme ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse nur dann an, wenn der Belegschaft als Gesamtheit ein Vorteil zugewendet werde (Urteil vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142) oder wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer aufgedrängt werde.

    In Abgrenzung zu dieser Entscheidung hat der Senat in dem Urteil in BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142 bei vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Kuren bei älteren Arbeitnehmern in der Regel steuerpflichtigen Arbeitslohn gesehen.

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.1999 - 12 K 229/99

    Vom Arbeitgeber bezahlte Massagen der an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten

    In diesem Zusammenhang wird auf die Rechtsprechung des BFH zu der Übernahme von Kosten der medizinischen Vorsorgeuntersuchung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber hingewiesen (BFH Urteil vom 05.11.1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; Urteil vom 31.10.1986 VI R 73/83, BStBl II 1987, 142; Urteil vom 17.09.1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 139/07

    Zufluss von Arbeitslohn bei Veräußerung von Aktienoptionsrechten, die im

    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (vgl. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142).
  • FG Düsseldorf, 16.04.2010 - 3 K 4569/07

    Überlassung von Gratisaktien; Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG;

    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH-Urteil vom 31.10.1986 VI R 73/83, BStBl II 1987, 142).
  • FG Nürnberg, 02.02.2005 - V 234/02

    Versteuerung eines geldwerten Vorteil aus der verbilligten Aktienüberlassung an

    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH-Urteil v. 31.10.1986 VI R 73/83, BStBl. II 1987, 142).
  • BFH, 19.07.1996 - VI R 19/96
  • FG Hamburg, 07.02.1996 - II 33/94

    Besteuerung von Betriebssportaufwendungen beim Arbeitnehmer; Allgemeine

  • FG Köln, 24.06.2004 - 2 K 3877/02

    Kostenübernahme für Raucherentwöhnung steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • FG München, 14.12.1995 - 10 K 44/94

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Steuerbescheides; Rechtmäßigkeit der Änderung

  • FG Köln, 19.07.2000 - 14 K 6947/99

    Vom Arbeitgeber erstattete Ausbildungskosten eines Verkehrsflugzeugführers als

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