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   BFH - I R 14/14   

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BFH - I R 14/14 (https://dejure.org/9999,53384)
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Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    DBA GBR, EStG § 4 Abs 3, EStG § 15 Abs 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 32b, AO § 140, EStG § 15b
    Vermögensverwaltung, Gewerbebetrieb, Gold, Negativer Progressionsvorbehalt, Doppelbesteuerung, Buchführungspflicht, Umlaufvermögen, Steuerstundungsmodell

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    DBA GBR ; EStG § 4 Abs 3 ; EStG § 15 Abs 1 ; EStG § 15 Abs 2 ; EStG § 32b ; AO § 140 ; EStG § 15b

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Nürnberg, 02.05.2018 - 2 K 309/16

    Kürzung des Vorsteuerabzug

    Die vorliegende Veräußerung der Anteile an der B stellt einen Umsatz i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG dar (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2015 - ...I R 14/14, BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908, Rz 40), da sie die rechtliche und finanzielle Lage zwischen den Parteien ändert und außerdem geeignet ist, Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Anteile zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen (vgl. EuGH-Urteil DTZ Zadelhoff vom 05.07.2012 C- 59/11, ECLI:EU:C:2012:423, UR 2012, 672, Rz 23 f.).
  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 928/13

    Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb beim

    Nach britischem Recht bestand im Jahr 2007 generell keine Bilanzierungspflicht für eine - wie auch im Streitfall vorliegende - General Partnership, die einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. einer offenen Handelsgesellschaft entspricht (vgl. Urteil des Finanzgericht Münster vom 11. Dezember 2013 6 K 3045/11 F, EFG 2014, 753, Rev. BFH Aktenzeichen I R 14/14).
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