Rechtsprechung
   BFH, 09.08.2023 - I R 26/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35497
BFH, 09.08.2023 - I R 26/19 (https://dejure.org/2023,35497)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2023 - I R 26/19 (https://dejure.org/2023,35497)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2023 - I R 26/19 (https://dejure.org/2023,35497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,35497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 14 Abs 1 S 1, KStG § 17 S 1 Nr 2, AktG § 291 Abs 1, AEUV Art 49, AEUV Art 54, GewStG § 2 Abs 2 S 2, KStG VZ 2012, GewStG VZ 2012, AEUV Art 267
    Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 KStG 2002, § 17 S 1 Nr 2 KStG 2002, § 291 Abs 1 AktG, Art 49 AEUV, Art 54 AEUV
    Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, §§ ... 14 ff. des Körperschaftsteuergesetzes, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 291 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 KStG, § 17 KStG, § 302 AktG, § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes, § 14 Abs. 1 KStG, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 14 ff. KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, § 291 Abs. 1 AktG, § 14 KStG, §§ 14, 17 KStG, Art. 267 AEUV, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft; Tatsächliche Tragung der Verluste durch die Muttergesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

  • rewis.io

    Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

  • rechtsportal.de

    Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzüberschreitende Verlustverrechnung - und die Verlusttragung durch die deutsche Muttergesellschaft

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 14 Abs 1 S 1, KStG § 17, AktG § 291 Abs 1, AEUV Art 49, AEUV Art 54
    Organschaft, Verlustverrechnung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 14 Abs 1 S 1 ; KStG § 17 ; AktG § 291 Abs 1 ; AEUV Art 49 ; AEUV Art 54

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 07.12.2011 - I R 30/08

    Unionsrechtmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen aus

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    Und im Senatsurteil vom 07.12.2011 - I R 30/08 (BFHE 236, 159, BStBl II 2012, 507) wurde im Zusammenhang mit dem organschaftlich begründeten Ausschluss einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung ausgeführt, es sei ausgeschlossen, dass Unternehmen eines grenzüberschreitenden Verbunds unter Berufung auf die unionsrechtlichen Grundfreiheiten nachträglich einzelne für sie vorteilhafte Elemente der Organschaftsbesteuerung für sich in Anspruch nehmen können, ohne dass sie im relevanten Zeitraum zumindest den Willen bekundet haben, eine Organschaft bilden zu wollen, und ohne dass sie zumindest versucht haben, die für die steuerrechtliche Anerkennung der Organschaft im Inlandsfall erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

    c) Wenn es damit für die Rechtsfolge der Ergebnisverrechnung zwischen zwei Steuerpflichtigen maßgeblich auf das objektive Tatbestandsmerkmal des abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags ankommt, liegt abweichend zur Auffassung der Klägerin jedenfalls kein (lediglich durch den Abschluss des Vertrags dokumentiertes) "Wahlrecht zu einer Konzernbesteuerung" vor, was auch das BMF betont (s.a. Senatsurteil vom 07.12.2011 - I R 30/08, BFHE 236, 159, BStBl II 2012, 507 mit dem Hinweis auf "einschneidende Eingriffe in die gesellschaftsrechtliche Organisation der beteiligten Unternehmen ..., die sich über den Bereich des Steuerrechts hinaus auswirken").

    Dies wiederum könnte dafür sprechen, das unionsrechtliche Vergleichspaar aus einer inländischen Muttergesellschaft mit inländischer Tochtergesellschaft ohne Gewinnabführungsvertrag und einer inländischen Muttergesellschaft mit ausländischer Tochtergesellschaft ebenfalls ohne Gewinnabführungsvertrag zu bilden und mit der Rechtsansicht des BMF schlicht festzuhalten, dass dann in beiden Fällen eine Verlustverrechnung ausscheiden würde und damit eine unionsrechtlich relevante Ungleichbehandlung nicht vorliege (so bereits Senatsurteile vom 07.12.2011 - I R 30/08, BFHE 236, 159, BStBl II 2012, 507, und zuvor vom 13.10.2010 - I R 79/09, BFHE 231, 529, BStBl II 2014, 943 [unter Verweis auf das EuGH-Urteil X Holding vom 25.02.2010 - C-337/08, EU:C:2010:89] - die Verfassungsbeschwerde war erfolglos, s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2011 - 2 BvR 1098/11, juris; s.a. Bundesregierung, BTDrucks 19/18624, S. 2).

    Es ist ausgeschlossen, dass Unternehmen eines grenzüberschreitenden Verbunds unter Berufung auf die unionsrechtlichen Grundfreiheiten nachträglich einzelne für sie vorteilhafte Elemente der Organschaftsbesteuerung (hier: Verlustverrechnung) für sich in Anspruch nehmen können, ohne dass sie im relevanten Zeitraum zumindest den Willen bekundet haben, eine Organschaft bilden zu wollen, und ohne dass sie zumindest versucht haben, die für die steuerliche Anerkennung der Organschaft im Inlandsfall erforderlichen Voraussetzungen tatsächlich zu schaffen (s. bereits Senatsurteil vom 07.12.2011 - I R 30/08, BFHE 236, 159, BStBl II 2012, 507, Rz 25).

  • EuGH, 22.09.2022 - C-538/20

    W (Déductibilité des pertes définitives d'un établissement stable non-résident) -

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    Entsprechendes gilt für die Frage, welche Schlussfolgerungen in diesem Zusammenhang aus dem auf Vorlage des Senats (Beschluss vom 06.11.2019 - I R 32/18, BFHE 269, 205, BStBl II 2021, 68) ergangenen Urteil des EuGH W vom 22.09.2022 - C-538/20 (EU:C:2022:717) zu ziehen sind, dem finale Verluste einer ausländischen Betriebsstätte zugrunde lagen.

    Erst dann hätte sich auch die Frage gestellt, ob und inwieweit das zu ausländischen Betriebsstätten ergangene EuGH-Urteil W vom 22.09.2022 - C-538/20 (EU:C:2022:717) auf die hier einschlägige Konstellation einer ausländischen Tochtergesellschaft übertragbar ist.

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    Denn auch der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des EuGH Marks & Spencer vom 13.12.2005 - C-446/03 (EU:C:2005:763) sowie den in der Folge ergangenen EuGH-Entscheidungen lässt sich bei einer Übertragung auf die nationalen Organschaftsregelungen (s. insbesondere Maack/Kersten, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2019, 2281 ff.) jedenfalls nicht entnehmen, dass die begehrte Verlustverrechnung ohne eine zumindest "faktisch gelebte Organschaft" möglich sein könnte, das heißt ohne dass die von der ausländischen Tochtergesellschaft jährlich erwirtschafteten Verluste von der inländischen Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind.

    Dies gilt unabhängig davon, ob eine steuerliche Verlustverrechnung im Inland auf Grundlage des EuGH-Urteils Marks & Spencer vom 13.12.2005 - C-446/03 (EU:C:2005:763) und dessen Folgeentscheidungen auch bei einem Verzicht auf das Merkmal der vertraglichen Gewinnabführungsverpflichtung und bei gleichzeitig faktisch gelebter Organschaft nicht im jeweiligen Verlustentstehungsjahr, sondern allenfalls im Finalitätsjahr in Betracht kommt (vgl. hierzu Brandis/Heuermann/Krumm, § 14 KStG Rz 39a).

  • FG Niedersachsen, 11.02.2010 - 6 K 406/08

    Abzug "finaler Verluste" einer Tochtergesellschaft in anderen Staaten der

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    a) Das angefochtene Urteil behandelt den Rechtsstreit im Wesentlichen unter der Fragestellung, ob das Erfordernis des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, zur Begründung eines wirksamen Organschaftsverhältnisses einen Gewinnabführungsvertrag abschließen zu müssen, "als solches" gegen das Unionsrecht verstößt und ob es im Wege geltungserhaltender Reduktion dadurch ersetzt werden kann, dass an seine Stelle ein schuldrechtliches Äquivalent tritt (s.a. Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.02.2010 - 6 K 406/08, EFG 2010, 815, und FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.03.2010 - 1 K 2406/07, EFG 2010, 1632; Mitschke, DStR 2010, 1368 ff.; Prinz/Ludwig, Der Betrieb --DB-- 2020, 1022, 1028; Rödder/Liekenbrock in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 2. Aufl., § 14 Rz 89; Kolbe in Herrmann/Heuer/Raupach, § 14 KStG Rz 12 (K 31); von Freeden/Schumacher in Herrmann/Heuer/Raupach, § 17 KStG Rz 22; Frotscher in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 14 KStG Rz 55; Brandis/Heuermann/Krumm, § 14 KStG Rz 39 ["GAV-Äquivalent"] und § 17 KStG Rz 17, jeweils m.w.N.), oder ob ein solcher Vertrag im Vergleich zum Gewinnabführungsvertrag nur ein (unzureichendes) "aliud" darstellen würde (s. Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt/Main vom 12.11.2019, DStR 2019, 2701, und vom 09.07.2020, DB 2020, 1768; Graw, DB 2010, 2469, 2472; Schulz-Trieglaff, Internationale Wirtschaftsbriefe --IWB-- 2020, 712, 718; Neumann in Gosch, KStG, 4. Aufl., § 17 Rz 8a).

    Eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung wäre damit nur im Verhältnis zu einer eingeschränkten Zahl ausländischer Kapitalgesellschaften möglich (so Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.02.2010 - 6 K 406/08, EFG 2010, 815; Glahe, IStR 2012, 128, 131 f., m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 1 K 218/15

    Grenze; grenzüberschreitende Organschaft; Organschaft; Verlust;

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 13.03.2019 - 1 K 218/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 13.03.2019 - 1 K 218/15 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2019, 1466 veröffentlicht.

  • BFH, 13.10.2010 - I R 79/09

    Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß §

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    Insofern werde die (dortige) Klägerin letztlich nicht anders besteuert als eine abhängige Kapitalgesellschaft mit im Inland ansässiger Muttergesellschaft, mit der eine Ergebnisabführung nicht vereinbart worden sei, weshalb es an einer Ungleichbehandlung fehle (vgl. auch Senatsurteil vom 13.10.2010 - I R 79/09, BFHE 231, 529, BStBl II 2014, 943).

    Dies wiederum könnte dafür sprechen, das unionsrechtliche Vergleichspaar aus einer inländischen Muttergesellschaft mit inländischer Tochtergesellschaft ohne Gewinnabführungsvertrag und einer inländischen Muttergesellschaft mit ausländischer Tochtergesellschaft ebenfalls ohne Gewinnabführungsvertrag zu bilden und mit der Rechtsansicht des BMF schlicht festzuhalten, dass dann in beiden Fällen eine Verlustverrechnung ausscheiden würde und damit eine unionsrechtlich relevante Ungleichbehandlung nicht vorliege (so bereits Senatsurteile vom 07.12.2011 - I R 30/08, BFHE 236, 159, BStBl II 2012, 507, und zuvor vom 13.10.2010 - I R 79/09, BFHE 231, 529, BStBl II 2014, 943 [unter Verweis auf das EuGH-Urteil X Holding vom 25.02.2010 - C-337/08, EU:C:2010:89] - die Verfassungsbeschwerde war erfolglos, s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2011 - 2 BvR 1098/11, juris; s.a. Bundesregierung, BTDrucks 19/18624, S. 2).

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    Die Entscheidung auf der Grundlage dieser tatsächlichen Würdigung zur Verlustübernahme entsprechend dem nationalen Organschaftskonzept und der Umstand, dass die Klägerin letztlich nicht anders besteuert wird als eine Muttergesellschaft mit einer im Inland ansässigen abhängigen Kapitalgesellschaft, mit der eine Ergebnisabführung nicht vereinbart worden ist, weshalb es an einer Ungleichbehandlung fehlt, nötigt nach Maßgabe der Rechtsprechung des EuGH (Urteil CILFIT vom 06.10.1982 - Rs. 283/81, EU:C:1982:335; s. allgemein zu den Grenzen der Vorlagepflicht auf der Grundlage der sog. CILFIT-Doktrin z.B. EuGH-Urteil Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi vom 06.10.2021 - C-561/19, EU:C:2021:799) den Senat nicht zu einer Vorlage im Sinne des Art. 267 AEUV an den EuGH wegen unionsrechtlicher Zweifel an dem nationalen Tatbestandserfordernis des Gewinnabführungsvertrags in § 14 Abs. 1 KStG.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    Die Entscheidung auf der Grundlage dieser tatsächlichen Würdigung zur Verlustübernahme entsprechend dem nationalen Organschaftskonzept und der Umstand, dass die Klägerin letztlich nicht anders besteuert wird als eine Muttergesellschaft mit einer im Inland ansässigen abhängigen Kapitalgesellschaft, mit der eine Ergebnisabführung nicht vereinbart worden ist, weshalb es an einer Ungleichbehandlung fehlt, nötigt nach Maßgabe der Rechtsprechung des EuGH (Urteil CILFIT vom 06.10.1982 - Rs. 283/81, EU:C:1982:335; s. allgemein zu den Grenzen der Vorlagepflicht auf der Grundlage der sog. CILFIT-Doktrin z.B. EuGH-Urteil Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi vom 06.10.2021 - C-561/19, EU:C:2021:799) den Senat nicht zu einer Vorlage im Sinne des Art. 267 AEUV an den EuGH wegen unionsrechtlicher Zweifel an dem nationalen Tatbestandserfordernis des Gewinnabführungsvertrags in § 14 Abs. 1 KStG.
  • BFH, 09.11.2010 - I R 16/10

    Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    Im Beschluss vom 09.11.2010 - I R 16/10 (BFHE 231, 554) hat er hervorgehoben, dass --unterstellt, ein Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Tochterkapitalgesellschaft bei ihrer inländischen Mutterkapitalgesellschaft wäre aus unionsrechtlichen Gründen geboten-- ein solcher Verlustabzug jedenfalls nicht im Veranlagungszeitraum des Entstehens der Verluste, sondern nur in einem Veranlagungszeitraum nach Beendigung der Geschäftstätigkeit oder gegebenenfalls einer Liquidation der Tochtergesellschaft (Finalitätsjahr) berücksichtigt werden könne.
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 1 K 2406/07

    Voraussetzungen für den Abzug von Verlusten einer ausländischen

    Auszug aus BFH, 09.08.2023 - I R 26/19
    a) Das angefochtene Urteil behandelt den Rechtsstreit im Wesentlichen unter der Fragestellung, ob das Erfordernis des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, zur Begründung eines wirksamen Organschaftsverhältnisses einen Gewinnabführungsvertrag abschließen zu müssen, "als solches" gegen das Unionsrecht verstößt und ob es im Wege geltungserhaltender Reduktion dadurch ersetzt werden kann, dass an seine Stelle ein schuldrechtliches Äquivalent tritt (s.a. Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.02.2010 - 6 K 406/08, EFG 2010, 815, und FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.03.2010 - 1 K 2406/07, EFG 2010, 1632; Mitschke, DStR 2010, 1368 ff.; Prinz/Ludwig, Der Betrieb --DB-- 2020, 1022, 1028; Rödder/Liekenbrock in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 2. Aufl., § 14 Rz 89; Kolbe in Herrmann/Heuer/Raupach, § 14 KStG Rz 12 (K 31); von Freeden/Schumacher in Herrmann/Heuer/Raupach, § 17 KStG Rz 22; Frotscher in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 14 KStG Rz 55; Brandis/Heuermann/Krumm, § 14 KStG Rz 39 ["GAV-Äquivalent"] und § 17 KStG Rz 17, jeweils m.w.N.), oder ob ein solcher Vertrag im Vergleich zum Gewinnabführungsvertrag nur ein (unzureichendes) "aliud" darstellen würde (s. Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt/Main vom 12.11.2019, DStR 2019, 2701, und vom 09.07.2020, DB 2020, 1768; Graw, DB 2010, 2469, 2472; Schulz-Trieglaff, Internationale Wirtschaftsbriefe --IWB-- 2020, 712, 718; Neumann in Gosch, KStG, 4. Aufl., § 17 Rz 8a).
  • BFH, 10.05.2017 - I R 93/15

    Organschaft: Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter;

  • BFH, 06.11.2019 - I R 32/18

    Abzug "finaler" Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts

  • BVerfG, 23.10.2011 - 2 BvR 1098/11

    Kammerbeschluss ohne Begründung

  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

  • EuGH, 25.02.2010 - C-337/08

    X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht