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   BFH, 11.04.2018 - V R 69/17   

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https://dejure.org/2018,16138
BFH, 11.04.2018 - V R 69/17 (https://dejure.org/2018,16138)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2018 - V R 69/17 (https://dejure.org/2018,16138)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2018 - V R 69/17 (https://dejure.org/2018,16138)
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Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Gewinnermittlung; Pauschale; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 64 Abs 6 Nr 1, AO § 14
    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Gewinnermittlung, Pauschale

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 5 Abs 1 Nr 9 ; AO § 64 Abs 6 Nr 1 ; AO § 14

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Düsseldorf, 05.09.2017 - 6 K 2010/16

    Pauschale Versteuerung von Einnahmen durch einen gemeinnützigen Verein bei der

    Abzustellen ist auf die Nettoeinnahmen (AEAO zu § 64 Rz. 36; FG Münster, Urteil vom 22.3.2017 9 K 518/14 K, EFG 2017, 1024, Az. des BFH: I R 27/17).

    § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO setzt gemäß seinem Wortlaut nur einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit dem Gegenstand "Werbung für Unternehmen" voraus, welcher zudem "im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich Zweckbetrieben" stehen muss, wie das FG Münster im Urteil vom 22.3.2017 (9 K 518/14 K, EFG 2017, 1024, Az. des BFH: I R 27/17) zutreffend dargelegt hat.

    Der Senat ist daher der Auffassung, dass eine pauschale Gewinnermittlung gemäß § 64 Abs. 6 AO auch bei Einnahmen aus der Überlassung von Ausstellungsflächen an Unternehmen für Werbezwecke während einer Mitgliederversammlung, eines Kongresses oder einer vergleichbaren Veranstaltung anzuwenden ist, sofern es sich bei der Veranstaltung um einen Zweckbetrieb i.S. des § 65 AO handelt und die Einnahmen für die Standflächenüberlassung untrennbar mit der Veranstaltung verbunden sind (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 22.3.2017 9 K 518/14 K, EFG 2017, 1024, Az. des BFH: I R 27/17; a. A.: FG Hamburg, Urteil vom 15.6.2006 2 K 10/05, EFG 2007, 218; Koenig in Koenig, AO, 3. Aufl., § 64 Rz. 29; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 64 AO Rz. 116; Jachmann/Unger in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 64 AO Rz. 121).

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