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   BFH - I R 33/19   

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BFH - I R 33/19 (https://dejure.org/9999,119556)
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Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4h Abs 3 S 2, KStG § 8a
    Zinsschranke, Gebühr, Vermittlung, Verwaltung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4h Abs 3 S 2 ; KStG § 8a

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16

    Zur Auslegung des Begriffs der "Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital"

    45 So kommt es für die Einordnung von Aufwendungen als Vergütung für Fremdkapital auf eine Berücksichtigung des Rechtscharakters der streitgegenständlichen Beträge an, allein der Umstand, dass derartige Beträge an den Darlehensgeber gezahlt werden, genügt hierfür nicht (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. April 2019 10 K 2859/15 K, StE 2019, 422 zu Gebühren im Rahmen eines Konsortialkredits im dortigen Streitjahr 2011, Revision unter Az. I R 33/19 anhängig).
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