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   BFH, 08.02.2022 - I R 8/21   

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https://dejure.org/2022,13461
BFH, 08.02.2022 - I R 8/21 (https://dejure.org/2022,13461)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2022 - I R 8/21 (https://dejure.org/2022,13461)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - I R 8/21 (https://dejure.org/2022,13461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 124 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 126 Abs. 1 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 56 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Revisionsbegründungsfrist; Vertrauen auf die für den Normalfall festgelegten Beförderungslaufzeiten eines Postdienstleisters; Verpflichtung einer Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis einer Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Revisionsbegründungsfrist; Vertrauen auf die für den Normalfall festgelegten Beförderungslaufzeiten eines Postdienstleisters; Verpflichtung einer Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis einer Behörde

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Fristversäumnis einer Behörde - und die Wiedereinsetzung

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 179 Abs 3 ; AO § 184 Abs 1 S 3 ; DBA CAN Art 23 Abs 2 Buchst b DBuchst aa ; DBA CAN Art 10 ; EStG § 34c ; KStG § 26

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    DBA CAN Art 23 Abs 2 Buchst b DBuchst aa, DBA CAN Art 10, EStG § 34c, KStG § 26, AO § 179 Abs 3, AO § 184 Abs 1 S 3
    Doppelbesteuerung, Gewerbesteuer, Quellensteuer, Anrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1976
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05

    Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA

    Auszug aus BFH, 08.02.2022 - I R 8/21
    Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2007 - IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 22.05.2018 - XI R 22/17, BFH/NV 2018, 961).

    Damit ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet (BFH-Beschlüsse vom 07.12.1982 - VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; in BFH/NV 2007, 1508; in BFH/NV 2018, 961).

    Dabei muss die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung, d.h. der tatsächlichen Übergabe des Schriftstücks an die Post, durch jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 26.08.1997 - VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70; vom 06.11.1997 - VII R 113/97, BFH/NV 1998, 709, m.w.N.; in BFH/NV 2007, 1508).

    Liegt ein solcher Vermerk vor, ist der Finanzbehörde die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises für die ordnungsgemäße Absendung von die Festsetzungsfrist wahrenden Steuerbescheiden zuzubilligen; anderenfalls muss das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1508, m.w.N.).

  • FG Hessen, 26.08.2020 - 8 K 1860/16

    Anrechnung der kanadischen Quellensteuer

    Auszug aus BFH, 08.02.2022 - I R 8/21
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.08.2020 - 8 K 1860/16 wird als unzulässig verworfen.

    Der Beklagte und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) hat Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 26.08.2020 - 8 K 1860/16 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 779) eingelegt, welches ihm am 15.01.2021 zugestellt worden war.

  • BFH, 22.05.2018 - XI R 22/17

    Organisationsverschulden bei Überwachung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 08.02.2022 - I R 8/21
    Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2007 - IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508; vom 22.05.2018 - XI R 22/17, BFH/NV 2018, 961).

    Damit ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet (BFH-Beschlüsse vom 07.12.1982 - VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; in BFH/NV 2007, 1508; in BFH/NV 2018, 961).

  • BFH, 26.08.1997 - VII R 11/96

    Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 08.02.2022 - I R 8/21
    Dabei muss die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung, d.h. der tatsächlichen Übergabe des Schriftstücks an die Post, durch jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 26.08.1997 - VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70; vom 06.11.1997 - VII R 113/97, BFH/NV 1998, 709, m.w.N.; in BFH/NV 2007, 1508).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung

    Auszug aus BFH, 08.02.2022 - I R 8/21
    Damit ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet (BFH-Beschlüsse vom 07.12.1982 - VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; in BFH/NV 2007, 1508; in BFH/NV 2018, 961).
  • BFH, 06.11.1997 - VII R 113/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 08.02.2022 - I R 8/21
    Dabei muss die Kontrolle der Erledigung und tatsächlichen Absendung, d.h. der tatsächlichen Übergabe des Schriftstücks an die Post, durch jemanden erfolgen, der den gesamten Bearbeitungsvorgang überwachen kann (BFH-Beschlüsse vom 26.08.1997 - VII R 11/96, BFH/NV 1998, 70; vom 06.11.1997 - VII R 113/97, BFH/NV 1998, 709, m.w.N.; in BFH/NV 2007, 1508).
  • BFH, 22.06.1994 - II R 104/93

    Zugang der Revisionsschrift beim Finanzgericht (FG) durch Einlage in ein bei der

    Auszug aus BFH, 08.02.2022 - I R 8/21
    Jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (z.B. BFH-Beschluss vom 22.06.1994 - II R 104/93, BFH/NV 1995, 134).
  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Auszug aus BFH, 08.02.2022 - I R 8/21
    Die einfache Zuleitung oder kommentarlose Übergabe des jeweiligen Schriftstücks an die amtsinterne Postausgangsstelle reichen hierfür ebenso wenig aus wie ein bloßer Abgangsvermerk der Stelle, die das Schriftstück an diese Postausgangsstelle weiterleitet, weil dadurch noch nicht ausreichend sichergestellt ist, dass das Schriftstück auch tatsächlich unmittelbar zur Weiterbeförderung an die Post gelangt (BFH-Beschluss vom 08.09.1998 - VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73, m.w.N.).
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