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   BFH, 01.12.2021 - II R 1/21   

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https://dejure.org/2021,64145
BFH, 01.12.2021 - II R 1/21 (https://dejure.org/2021,64145)
BFH, Entscheidung vom 01.12.2021 - II R 1/21 (https://dejure.org/2021,64145)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - II R 1/21 (https://dejure.org/2021,64145)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 13 Abs. 1 Nr. 4b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG),... § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG, § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Bewertungsgesetzes, § 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 Halbsatz 2 ErbStG, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO), § 175 Abs. 1 Satz 2 AO, § 118 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 4 FGO, § 90 Abs. 1 Satz 1 AO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Steuerbefreiung für ein Familienheim nach dem ErbStG; Zwingende Gründe für die Aufgabe einer Selbstnutzung; Enge Auslegung einer Steuerbefreiungsvorschrift; Gesundheitliche Beeinträchtigungen

  • Betriebs-Berater

    Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

  • rewis.io

    Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ; FGO § 143 Abs. 2
    Steuerbefreiung für ein Familienheim nach dem ErbStG ; Zwingende Gründe für die Aufgabe einer Selbstnutzung; Enge Auslegung einer Steuerbefreiungsvorschrift; Gesundheitliche Beeinträchtigungen

  • datenbank.nwb.de

    Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbschaftsteuer - und das unzumutbare Familienheim

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims ...

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienheim kann aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden - Kein Wegfall der Erbschaftssteuerbefreiung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann kann es steuerunschädlich sein, das Familienheim zu verlassen, § 13 I Nr. 4b Satz5 ErbStG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims - Zwingender Grund als Voraussetzungen der Steuerbefreiung gegeben

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4b S 1 ; ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4b S 5

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4b S 1, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4b S 5
    Steuerbefreiung, Erbschaftsteuer, Krankheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2639
  • DB 2022, 1944
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.07.2019 - II R 38/16

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung des Familienheims bei Eigentumsaufgabe

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II R 1/21
    a) Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert (sog. Nachversteuerungstatbestand, vgl. BFH-Urteil vom 11.07.2019 - II R 38/16, BFHE 265, 437, BStBl II 2020, 314, Rz 11).

    d) Ist der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, führt weder die Aufgabe des Eigentums an dem Familienheim (dazu BFH-Urteil in BFHE 265, 437, BStBl II 2020, 314) noch der Abriss des Gebäudes zur Nachversteuerung.

  • BFH, 06.05.2021 - II R 46/19

    Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II R 1/21
    Dies gilt vorbehaltlich der Einschränkungen in § 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 ErbStG (zur Grundstücksdefinition Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.02.2021 - II R 29/19, BFHE 272, 497; zur Bestimmung zur Selbstnutzung BFH-Urteil vom 06.05.2021 - II R 46/19, BFHE 273, 554).

    dd) Die Feststellungslast für diejenigen Umstände, die die Selbstnutzung des Familienheims objektiv unmöglich machen oder objektiv unzumutbar erscheinen lassen, trägt der Erwerber (vgl. BFH-Urteil in BFHE 273, 554, Rz 23).

  • FG Münster, 31.01.2013 - 3 K 1321/11

    "Familienheim" i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG n.F.

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II R 1/21
    Der Senat teilt nicht die bereits früher vertretene Auffassung des FG, die Unmöglichkeit, selbständig einen Haushalt zu führen, müsse sich auf das Führen eines eigenen Haushalts schlechthin --d.h. auch an einem anderen Ort als in dem erworbenen Familienheim-- beziehen (s. FG Münster, Urteil vom 31.01.2013 - 3 K 1321/11 Erb, EFG 2013, 715, Rz 42; offengelassen im Urteil des Hessischen FG vom 10.05.2016 - 1 K 877/15, juris, Rz 19 f.; kritisch auch Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13 Rz 72a; Curdt in Kapp/Ebeling, § 13 ErbStG, Rz 39.5).
  • FG Hessen, 10.05.2016 - 1 K 877/15

    § 13 Abs.1 Nr.4b S.5 ErbStG

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II R 1/21
    Der Senat teilt nicht die bereits früher vertretene Auffassung des FG, die Unmöglichkeit, selbständig einen Haushalt zu führen, müsse sich auf das Führen eines eigenen Haushalts schlechthin --d.h. auch an einem anderen Ort als in dem erworbenen Familienheim-- beziehen (s. FG Münster, Urteil vom 31.01.2013 - 3 K 1321/11 Erb, EFG 2013, 715, Rz 42; offengelassen im Urteil des Hessischen FG vom 10.05.2016 - 1 K 877/15, juris, Rz 19 f.; kritisch auch Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13 Rz 72a; Curdt in Kapp/Ebeling, § 13 ErbStG, Rz 39.5).
  • FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20

    Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II R 1/21
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10.12.2020 - 3 K 420/20 Erb aufgehoben.
  • BFH, 29.11.2017 - II R 14/16

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II R 1/21
    Damit begegnet sie keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH-Urteil vom 29.11.2017 - II R 14/16, BFHE 260, 372, BStBl II 2018, 362, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2021 - II R 29/19

    Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims

    Auszug aus BFH, 01.12.2021 - II R 1/21
    Dies gilt vorbehaltlich der Einschränkungen in § 13 Abs. 1 Nr. 4b Sätze 2 bis 4 ErbStG (zur Grundstücksdefinition Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.02.2021 - II R 29/19, BFHE 272, 497; zur Bestimmung zur Selbstnutzung BFH-Urteil vom 06.05.2021 - II R 46/19, BFHE 273, 554).
  • BFH, 01.12.2021 - II R 18/20

    Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, die Unmöglichkeit, selbständig einen Haushalt zu führen, müsse sich auf das Führen eines eigenen Haushalts schlechthin --d.h. auch an einem anderen Ort als in dem erworbenen Familienheim-- beziehen (so die Urteile des FG Münster vom 31.01.2013 - 3 K 1321/11 Erb, EFG 2013, 715, Rz 42, und vom 10.12.2020 - 3 K 420/20 Erb, EFG 2021, 385, Revision II R 1/21; offengelassen im Urteil des Hessischen FG vom 10.05.2016 - 1 K 877/15, juris, Rz 19 f.; kritisch auch Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13 Rz 72a; Curdt in Kapp/Ebeling, § 13 ErbStG, Rz 39.5).
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