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   BFH, 23.11.2022 - II R 37/19   

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https://dejure.org/2022,43222
BFH, 23.11.2022 - II R 37/19 (https://dejure.org/2022,43222)
BFH, Entscheidung vom 23.11.2022 - II R 37/19 (https://dejure.org/2022,43222)
BFH, Entscheidung vom 23. November 2022 - II R 37/19 (https://dejure.org/2022,43222)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    BGB § 1939, BGB § 2147, BewG § 121 Nr 2, ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 2 Abs 1 Nr 3 S 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1
    Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1939 BGB, § 2147 BGB, § 121 Nr 2 BewG 1991 vom 20.12.1996, § 1 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 2 Abs 1 Nr 3 S 1 ErbStG 1997
    Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 1, 2; BewG § 121; BGB § 1939
    Zur Erbschaftsteuerpflicht bei Vermächtnis an inländischem Grundstück

  • Wolters Kluwer

    Erbschaftsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einem im Inland belegenen Grundstücks von Todes wegen durch einen nicht in Deutschland ansässigen Vermächtnisnehmer

  • rewis.io

    Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

  • Betriebs-Berater

    Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

  • rechtsportal.de

    Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Vermächtnis an einem deutschen Grundstück - und die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer und Vermächtnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Erbschaftssteuer auf Immobilien etc. für Ausländer und Deutsche im Ausland!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb einer inländischen Immobilie durch ausländisches Vermächtnis?

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Ausländisches Vermächtnis - Unter bestimmten Bedingungen ist Steuerfreiheit möglich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Vermachen" statt "vererben" kann Erbschaftsteuer sparen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis - Dank einer Gesetzeslücke können Ausländer und länger im Ausland lebende Deutsche die Erbschaftsteuer auf Immobilien in Deutschland umgehen

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 2 Abs 1 Nr 3, BewG § 121 Nr 2
    Erbschaftsteuer, Beschränkte Steuerpflicht

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 2 Abs 1 Nr 3 ; BewG § 121 Nr 2

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1534
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 95/93

    Rechtsnatur eines Vindikationslegats hinsichtlich eines in Deutschland belegenen

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    Die vermächtnisweise Zuwendung geht nach deutschem Recht zivilrechtlich nicht dinglich von selbst über, sondern begründet nur ein Forderungsrecht gegen den Beschwerten (sog. Damnationslegat; vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28.01.1960 - II ZR 236/57, BGHZ 32, 35, unter 2.; vom 05.02.1987 - III ZR 234/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1987, 839, unter I.1., und vom 28.09.1994 - IV ZR 95/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 58, unter III.; vgl. Grüneberg/Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Aufl., § 2174 Rz 1).

    ee) Eine erbschaftsteuerrechtliche Anknüpfung an das im Inland belegene Grundvermögen ist auch nicht deshalb geboten, weil nach ausländischen Rechtsordnungen ein Vermächtnis unmittelbar dingliche Wirkung entfalten kann (sog. Vindikationslegat; vgl. zu einem Vermächtnis nach kolumbianischem Recht BGH-Urteil in NJW 1995, 58, unter III.).

    Im Inland war im Jahre 2013, dem Todesjahr der Erblasserin, ein solches Vermächtnis zivilrechtlich als Damnationslegat gemäß § 2174 BGB zu behandeln (vgl. BGH-Urteil in NJW 1995, 58, unter III.).

  • BFH, 10.05.2017 - II R 53/14

    Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    Schließlich habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 10.05.2017 - II R 53/14 (BFHE 258, 74, BStBl II 2017, 1200, Rz 14, 35) die beschränkte Steuerpflicht bei Erwerb eines inländischen Grundstücks durch Vermächtnis zumindest inzident bejaht.

    c) Soweit dem BFH-Urteil in BFHE 258, 74, BStBl II 2017, 1200, Rz 1, 14 und 35 inzident zu entnehmen sein könnte, dass der Erwerb von inländischem Grundvermögen aufgrund eines Vermächtnisses bei nicht im Inland wohnhaften Steuerpflichtigen der beschränkten Erbschaftsteuer nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG i.V.m. § 121 Nr. 2 BewG unterliegt, hält der Senat daran jedenfalls nicht mehr fest.

  • BFH, 06.05.2021 - II R 34/18

    Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    ff) Dieser Auslegung von § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG i.V.m. § 121 Nr. 2 BewG steht das BFH-Urteil vom 06.05.2021 - II R 34/18 (BFHE 272, 521) nicht entgegen.

    Lediglich für die Bewertung des Anspruchs für Zwecke der Erbschaftsteuer entspricht es gefestigter Senatsrechtsprechung, dass der Anspruch auf Herausgabe eines Gegenstands nach dem Steuerwert des im Wege des Vermächtnisses zugewandten Gegenstands zu bewerten ist (BFH-Urteil in BFHE 272, 521, Rz 22, m.w.N.).

  • EuGH, 12.10.2017 - C-218/16

    Kubicka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    Aus der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (--VO 650/2012-- Amtsblatt der Europäischen Union 2012, Nr. L 201, 107) sowie dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12.10.2017 - C-218/16 (EU:C:2017:755, NJW 2017, 3767), dem zufolge einem Vermächtnis, das nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats dingliche Wirkung entfaltet, auch im Inland eine solche zuzubilligen ist, folgt für den Streitfall nichts anderes.
  • BFH, 05.12.2018 - II R 9/15

    Vermögen einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    Art. 25 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche dehnt ihren Anwendungsbereich lediglich sachlich, nicht jedoch zeitlich aus (vgl. BFH-Urteil vom 05.12.2018 - II R 9/15, BFHE 263, 283, BStBl II 2020, 655, Rz 18).
  • BFH, 29.11.2017 - II R 14/16

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    Der Senat hat dort jeweils die Anwendung der Steuerbegünstigungsvorschriften auf einen Erwerb durch Vermächtnis dem Grunde nach bejaht (vgl. BFH-Urteile vom 29.11.2017 - II R 14/16, BFHE 260, 372, BStBl II 2018, 362, Rz 3, 12 und 13, zu einem durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, und vom 11.12.2014 - II R 24/14, BFHE 248, 202, BStBl II 2015, 340, Rz 1 und 14 ff., zur Anwendung des verminderten Wertansatzes nach § 13c ErbStG a.F. auf ein durch Vermächtnis erhaltenes mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück, Versagung der Steuerbegünstigung mangels Vermietung).
  • BFH, 11.12.2014 - II R 24/14

    Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein nicht vermietetes und nicht

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    Der Senat hat dort jeweils die Anwendung der Steuerbegünstigungsvorschriften auf einen Erwerb durch Vermächtnis dem Grunde nach bejaht (vgl. BFH-Urteile vom 29.11.2017 - II R 14/16, BFHE 260, 372, BStBl II 2018, 362, Rz 3, 12 und 13, zu einem durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, und vom 11.12.2014 - II R 24/14, BFHE 248, 202, BStBl II 2015, 340, Rz 1 und 14 ff., zur Anwendung des verminderten Wertansatzes nach § 13c ErbStG a.F. auf ein durch Vermächtnis erhaltenes mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück, Versagung der Steuerbegünstigung mangels Vermietung).
  • FG München, 10.07.2019 - 4 K 174/16

    Erbschaftsteuerpflicht für im Ausland wohnhafte Vermächtnisnehmerin

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 10.07.2019 - 4 K 174/16, der Erbschaftsteuerbescheid vom 02.03.2015, die Einspruchsentscheidung vom 02.12.2015 und die Änderungsbescheide vom 18.11.2016 und vom 10.01.2018 aufgehoben.
  • BFH, 20.08.1985 - VII R 182/82

    Kraftfahrzeugsteuer - Freistellung - Irrtum - Neufestsetzung - Änderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    dd) Eine Auslegung gegen den klaren Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG i.V.m. § 121 Nr. 2 BewG käme bei Fehlen eines die wörtliche Auslegung bestätigenden Willens des Gesetzgebers nur in Betracht, wenn eine sinnvolle Anwendung des Gesetzes die Abweichung erforderte, die wortgetreue Auslegung also zu einem sinnwidrigen Ergebnis führte, das der Gesetzgeber nicht gewollt haben kann (vgl. BFH-Urteil vom 20.08.1985 - VII R 182/82, BFHE 144, 465, BStBl II 1985, 716, unter II.2.b).
  • BGH, 05.02.1987 - III ZR 234/85

    Benennung eines Jagdausübungsberechtigten durch die Erben des Jagdpächters

    Auszug aus BFH, 23.11.2022 - II R 37/19
    Die vermächtnisweise Zuwendung geht nach deutschem Recht zivilrechtlich nicht dinglich von selbst über, sondern begründet nur ein Forderungsrecht gegen den Beschwerten (sog. Damnationslegat; vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28.01.1960 - II ZR 236/57, BGHZ 32, 35, unter 2.; vom 05.02.1987 - III ZR 234/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1987, 839, unter I.1., und vom 28.09.1994 - IV ZR 95/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 58, unter III.; vgl. Grüneberg/Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Aufl., § 2174 Rz 1).
  • BGH, 28.01.1960 - II ZR 236/57

    GmbH. Veräußerung von Teilgeschäftsanteilen

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