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   BFH, 26.07.2023 - II R 4/21   

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https://dejure.org/2023,29079
BFH, 26.07.2023 - II R 4/21 (https://dejure.org/2023,29079)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2023 - II R 4/21 (https://dejure.org/2023,29079)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2023 - II R 4/21 (https://dejure.org/2023,29079)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 91a, FGO § 155, ZPO § 227, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1
    Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91a FGO, § 155 FGO, § 227 ZPO, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997
    Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

  • IWW

    § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (Er... bStG), § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, § 2318 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 91 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 155 FGO, § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 227 Abs. 1 ZPO, § 227 Abs. 2 ZPO, § 91a FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 133 BGB, § 10 Abs. 5 ErbStG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, § 3 ErbStG, § 10 Abs. 10 ErbStG, § 12 ErbStG, § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG, § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG, § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG, § 1967 BGB, § 2318 Abs. 1 BGB, § 2185 BGB, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Ausfall eines Fluges

  • Betriebs-Berater

    Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

  • rewis.io

    Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 91a, § 155 ; ZPO § 227
    Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

  • rechtsportal.de

    FGO § 91a, § 155 ; ZPO § 227
    Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilnahme per Video möglich: Kein Anspruch auf Terminverlegung!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilnahme per Video-Zuschaltung möglich: Kein Anspruch auf Terminverlegung! (IBR 2024, 51)

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 10 Abs 1 ; ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1 ; ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3 ; BGB § 1967 Abs 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 10 Abs 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3
    Erbschaftsteuer, Erblasser, Ausgleich, Schulden

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2024, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.05.2020 - III B 158/19

    Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"

    Auszug aus BFH, 26.07.2023 - II R 4/21
    In diesem Fall muss der Termin zur mündlichen Verhandlung zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Verlegung verzögert würde (BFH-Beschluss vom 05.05.2020 - III B 158/19, Rz 8, m.w.N.).

    Wird ein Antrag auf Terminsverlegung "in letzter Minute" gestellt, muss der Beteiligte von sich aus den Verlegungsgrund glaubhaft machen (z.B. BFH-Beschluss vom 05.05.2020 - III B 158/19, Rz 8, m.w.N.).

  • BFH, 11.07.2019 - II R 4/17

    Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 26.07.2023 - II R 4/21
    Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das FG die gesetzlichen Auslegungsregeln sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (vgl. BFH-Urteil vom 11.07.2019 - II R 4/17, BFHE 265, 447, BStBl II 2020, 319, Rz 13, m.w.N.).

    Für die Richtigkeit der Testamentsauslegung spricht zudem, dass es sich um ein notarielles Testament handelt, in dem begrifflich eindeutig zwischen der Klägerin als Vermächtnisnehmerin und ihrer Mutter als Alleinerbin unterschieden wird (vgl. BFH-Urteil vom 11.07.2019 - II R 4/17, BFHE 265, 447, BStBl II 2020, 319, Rz 17).

  • FG München, 20.01.2021 - 4 K 1586/19

    Nachlassverbindlichkeiten beim Erbfall

    Auszug aus BFH, 26.07.2023 - II R 4/21
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20.01.2021 - 4 K 1586/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 14.10.2020 - II R 30/19

    Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

    Auszug aus BFH, 26.07.2023 - II R 4/21
    Wie der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG verwendete Begriff "unmittelbar" zeigt, müssen die Kosten in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen und dürfen nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG) anfallen (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 13, 15, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2016 - II R 51/14

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf

    Auszug aus BFH, 26.07.2023 - II R 4/21
    Die Vorschrift ist zwar grundsätzlich auch auf Erwerber, die keine Erben sind, anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.2016 - II R 51/14, BFHE 255, 85, BStBl II 2018, 194, Rz 19).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Auszug aus BFH, 26.07.2023 - II R 4/21
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem älteren Urteil entschieden, dass sich ein Prozessbevollmächtigter bei der Planung seiner Anreise zu einer auswärtigen mündlichen Verhandlung grundsätzlich auf die Einhaltung der planmäßigen Beförderungszeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln verlassen darf (BVerwG-Urteil vom 10.12.1985 - 9 C 84.84).
  • FG München, 17.01.2024 - 4 K 379/21

    Nacherbenrecht, Nacherbenanwartschaft, Anwartschaftsrecht des Nacherben, Vor- und

    aa) Schuldübernahmen, die der Erwerber nach dem Erbfall aus freien Stücken, das heißt ohne entsprechende Anordnung durch den Erblasser trifft, haben jedoch ihren Grund nicht in dem Erbfall und dem daraus resultierenden Erwerb und können deshalb nicht vom Erblasser "herrühren" i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (BFH-Urteil vom 26. Juli 2023 II R 4/21, juris).
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