Rechtsprechung
BFH - II R 51/08 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
- BFH - II R 51/08 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09
Hamburgische Spielvergnügungsteuer - Aussetzung der Vollziehung
Die Revision gegen das Urteil ist beim BFH noch anhängig (II R 51/08).Daraus folgt, dass der von den Kontrolleinheiten der Spielgeräte gezählte "Einsatz" um die darin enthaltene Spielvergnügungsteuer zu reduzieren und der danach verbleibende Betrag als "Spieleinsatz" Bemessungsgrundlage der Steuer ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70, Revision anhängig, Az.: II R 51/08).
- FG Hamburg, 06.05.2009 - 2 V 20/09
Spielvergnügungssteuer/Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung
Daraus folgt, dass der von den Kontrolleinheiten der Spielgeräte gezählte "Einsatz" um die darin enthaltene Spielvergnügungsteuer zu reduzieren und der danach verbleibende Betrag als "Spieleinsatz" Bemessungsgrundlage der Steuer ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 K 189/06, EFG 2009, 70, Revision anhängig, Az.: II R 51/08).