Rechtsprechung
   BFH, 28.10.2021 - III R 57/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,58300
BFH, 28.10.2021 - III R 57/20 (https://dejure.org/2021,58300)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2021 - III R 57/20 (https://dejure.org/2021,58300)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - III R 57/20 (https://dejure.org/2021,58300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,58300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 24b, EStG § 26, EStG § 26b, EStG § 32a, GG Art 6 Abs 1, EStG VZ 2015
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2021 III R 17/20 (Fallvariante für das Jahr der Trennung) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24b EStG 2009, § 26 EStG 2009, § 26b EStG 2009, § 32a EStG 2009, Art 6 Abs 1 GG
    (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2021 III R 17/20Fallvariante für das Jahr der Trennung) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 24b des Einkommensteuergesetzes, § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG, § 32 Abs. 6 EStG, § 24b Abs. 3 Satz 1 EStG, § 24b Abs. 1 EStG, § 26 Abs. 1 EStG, § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder 2 EStG, § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG, § 24b Abs. 4 EStG, § 24b Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 EStG, §§ 26, 26b EStG, § 24b Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStG, § 32a Abs. 5 EStG, § 32a Abs. 6 EStG, § 26a EStG, § 26b EStG, § 26 Abs. 2 EStG, § 26 Abs. 3 EStG, § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, § 24b EStG, 26a EStG, § 32a Abs. 5, 6 EStG, §§ 2 Abs. 5, 32a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 2 Abs. 7 Sätze 1 und 2 EStG, § 25 Abs. 1 EStG, § 32a Abs. 1 EStG, § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG, § 2 Abs. 3 EStG, § 24b Abs. 3 EStG, § 24b Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 EStG, § 24b Abs. 3, 4 EStG, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1, 2 GG, § 118 Abs. 2 FGO, § 33a Abs. 2 EStG, §§ 143 Abs. 1, 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung von Ehegatten; Zeitanteilige Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende; Anwendung des Monatsprinzips im Jahr der Eheschließung; Kein rückwirkender Wegfall von Belastungen durch eine Ehegattenveranlagung

  • rewis.io

    (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2021 III R 17/20Fallvariante für das Jahr der Trennung) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24b, § 26, § 26b, § 32a; GG Art. 6 Abs. 1
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung

  • rechtsportal.de

    EStG § 24b, § 26, § 26b, § 32a; GG Art. 6 Abs. 1
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung

  • datenbank.nwb.de

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 26b ; EStG § 24b

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 26b, EStG § 24b
    Zusammenveranlagung, Entlastungsbetrag, Alleinerziehende

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Konnten die seit Dezember 2015 verheirateten Kläger, die seit der Eheschließung zusammen wohnen und die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG gewählt haben, gleichwohl jeweils den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen? Widerspricht das FG-Urteil dem ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 27.11.2019 - 9 K 3275/18

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Auszug aus BFH, 28.10.2021 - III R 57/20
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 27.11.2019 - 9 K 3275/18 aufgehoben.

    Die Klage blieb aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 278 abgedruckten Gründen ohne Erfolg.

    Die Kläger beantragen, unter Aufhebung des Urteils des Finanzgerichts (FG) München vom 27.11.2019 - 9 K 3275/18 den Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 02.01.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.11.2018 dahingehend zu ändern, dass sowohl für den Sohn des Klägers als auch für die Tochter der Klägerin jeweils ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.908 EUR berücksichtigt wird.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 28.10.2021 - III R 57/20
    Die Zusammenveranlagung wirkt sich kaum aus, wenn beide Ehegatten erwerbstätig sind und Einkünfte in ähnlicher Höhe erzielen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91, BStBl II 1999, 182, BVerfGE 99, 216, Rz 86).

    Dieses Benachteiligungsverbot steht einer belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft (BVerfG-Beschluss in BStBl II 1999, 182, BVerfGE 99, 216, Rz 65).

  • BFH, 25.10.2007 - III R 104/06

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind

    Auszug aus BFH, 28.10.2021 - III R 57/20
    Der Senat hat in § 24b EStG eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung, mithin eine Sozialzwecknorm, gesehen (vgl. Urteil vom 19.10.2006 - III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637, unter II.2.c cc), mit der das Fehlen von Synergieeffekten durch eine gemeinsame Haushaltsführung mit einer anderen erwachsenen Person kompensiert werden soll (Urteil vom 25.10.2007 - III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, unter II.2. unter Hinweis auf BTDrucks 15/1751, S. 6).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 4/05

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben

    Auszug aus BFH, 28.10.2021 - III R 57/20
    Der Senat hat in § 24b EStG eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung, mithin eine Sozialzwecknorm, gesehen (vgl. Urteil vom 19.10.2006 - III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637, unter II.2.c cc), mit der das Fehlen von Synergieeffekten durch eine gemeinsame Haushaltsführung mit einer anderen erwachsenen Person kompensiert werden soll (Urteil vom 25.10.2007 - III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, unter II.2. unter Hinweis auf BTDrucks 15/1751, S. 6).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 28.10.2021 - III R 57/20
    Auch soweit dem Splitting-Verfahren der Gedanke der Familienförderung zugrunde liegt, da die mit ihm bezweckte Gleichbehandlung den Spielraum der Ehepartner bei der Ausgestaltung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Lebensführung und der Aufgabenverteilung in der Ehe erweitert (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 07.05.2013 - 2 BvR 909/06, BVerfGE 133, 377, Rz 98), wirkt dies nicht kompensierend, weil die Anwendung des Splitting-Verfahrens nicht in jedem Fall eine Steuerentlastung der Ehegatten zur Folge hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht