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   BFH - III R 75/08   

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BFH - III R 75/08 (https://dejure.org/9999,91)
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen

    Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat diesem Abkommen mit Gesetz vom 07. Mai 1956 zugestimmt (BGBl II 1956, 507), innerstaatliche Geltung verliehen (Art. 59 Abs. 2 GG ), und die Türkei ist ihm mit Wirkung zum 01. Mai 1967 beigetreten (FG Düsseldorf Urteil v. 31.07.2008 14 K 2206/06 Kg, EFG 2009, 135 , InfAuslR 2008, 460, StE 2008, 628, Revision eingelegt, Az. des BFH: III R 75/08).

    Entgegen seiner Bezeichnung als "vorläufig" ist das Abkommen daher nach wie vor - auch für den Streitfall der Klägerin - gültig (vgl. BSG Urteil v. 23.09.2004 B 10 EG 3/04 R, SozR 4-7833 § 1 Nr. 6, BSGE 93, 194 ; FG Münster Urteil v. 01.12.2008 5 K 4329/03 Kg, EFG 2009, 495 ); insbesondere ist es nicht nach dessen Art. 16 gekündigt worden (FG Düsseldorf Urteil v. 31.07.2008 14 K 2206/06 Kg, EFG 2009, 135 , InfAuslR 2008, 460, StE 2008, 628, Revision eingelegt, Az. des BFH: III R 75/08).

    Der Begriff des Wohnens ist in dem Abkommen nicht definiert, wird in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedlich ausgelegt und ist auch Gegenstand des vor dem Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahrens III R 75/08 (Vorinstanz: FG Düsseldorf Urteil v. 31.07.2008 14 K 2206/06 Kg: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Voraussetzungen eines "Wohnens" nach Art. 2 Nr. 1d des Vorläufigen Europäischen Abkommens vom 11. Dezember 1953 über Soziale Sicherheit [BGBl II 1956, 507]).

    Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen (s. bereits FG Düsseldorf Urteil v. 31.07.2008 14 K 2206/06 Kg, EFG 2009, 135 , InfAuslR 2008, 460, und dazu BFH III R 75/08 - anhängiges Verfahren).

  • FG Sachsen, 30.04.2009 - 1 K 1031/08

    Kein Kindergeldanspruch für mit seiner Familie in Gemeinschaftsunterkunft für

    Die Revision wurde im Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG Münster, Urteil vom 1. Dezember 2008 5 K 4329/03 Kg, EFG 2009, 495 ; a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008 14 K 2206/06 Kg, EFG 2009, 135 , Revision eingelegt, Az. des BFH III R 75/08; Hessisches FG, Gerichtsbescheid vom 7. November 2008 3 K 2236/06, HI 2099951, Revision eingelegt, Az. des BFH III R 87/08) zum Begriff des Wohnens in Art. 2 Abs. 1 Buchst. d) des Vorläufigen Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit zugelassen.
  • FG Münster, 01.12.2008 - 5 K 4329/03

    Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld bei Fehlen eines qualifizierten

    Ein Übergangsheim für Asylbewerber ist nach Auffassung des erkennenden Senats nicht zum dauernden Wohnen geeignet und bestimmt (anderer Ansicht: FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2008, 14 K 2206/06 KG, StE 2008, 628, Revision eingelegt, Az. des BFH III R 75/08).
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