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   BFH, 13.12.2018 - V R 4/18   

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https://dejure.org/2018,49184
BFH, 13.12.2018 - V R 4/18 (https://dejure.org/2018,49184)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2018 - V R 4/18 (https://dejure.org/2018,49184)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - V R 4/18 (https://dejure.org/2018,49184)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

  • rewis.io

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 41 ; UStG § 14c Abs. 1
    Begriff des unrichtigen Steuerausweises im Sinne von § 14c Abs. 1 UStG

  • rechtsportal.de

    FGO § 41 ; UStG § 14c Abs. 1
    Begriff des unrichtigen Steuerausweises im Sinne von § 14c Abs. 1 UStG

  • datenbank.nwb.de

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Umsatzsteuerermäßigung - und die mit dem Regelsatz erstellten Rechnungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unberechtigter Umsatzsteuerausweis - gegenüber Verbrauchern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entstehen der Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG

  • Jurion (Kurzinformation)

    Entstehen der Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 65, AO § 14
    Ermäßigter Steuersatz, Regelbesteuerung, Beratende Tätigkeit, Verein, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 263, 535
  • DB 2019, 588
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-78/02

    Karageorgou

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    Der EuGH hat hier zu einem Steuerausweis in der Rechnung eines Nichtunternehmers (Arbeitnehmers) gegenüber einem Nichtunternehmer (Arbeitgeber des Rechnungsausstellers), entschieden, dass keine Gefährdung des Steueraufkommens besteht und daher "die Darlegung des guten Glaubens des Ausstellers der Rechnung nicht erforderlich [ist], um den zu Unrecht in Rechnung gestellten Betrag zu berichtigen" (EuGH-Urteil Karageorgou vom 6. November 2003 C-78/02 bis C-80/02, EU:C:2003:604, Rz 52).

    Der EuGH folgert hieraus, dass die Richtlinie dann der "Rückerstattung" nicht entgegensteht (EuGH-Urteil Karageorgou, EU:C:2003:604, Rz 52).

    Danach können die Mitgliedstaaten die ihnen in diesem Bereich zustehenden Regelungsbefugnisse (EuGH-Urteil Karageorgou, EU:C:2003:604, Rz 49) dahingehend ausüben, dass das Berichtigungserfordernis auch bei einer Rechnungserteilung mit Steuerausweis an Nichtunternehmer besteht.

  • EuGH, 18.06.2009 - C-566/07

    Stadeco - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. c - Steuer,

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    Er geht davon aus, dass "es grundsätzlich nicht über das zur Erreichung des Ziels, die Gefährdung des Steueraufkommens vollständig auszuschließen, Erforderliche hinausgeht, die Berichtigung der zu Unrecht in einer Rechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuer davon abhängig zu machen, dass diese Rechnung berichtigt wird (EuGH-Urteil Stadeco vom 18. Juni 2009 C-566/07, EU:C:2009:380, Rz 47).

    Der EuGH begründet dies mit folgender Erwägung: "Da sowohl eine berichtigte Rechnung als auch eine Gutschrift dem Dienstleistungsempfänger klar anzeigen, dass im fraglichen Mitgliedstaat keine Mehrwertsteuer geschuldet wird und der Empfänger daher insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann mit einer solchen Bedingung grundsätzlich sichergestellt werden, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist" (EuGH-Urteil Stadeco, EU:C:2009:380, Rz 42).

    Zudem billigt der EuGH den Mitgliedstaaten ein Regelungsermessen zu (EuGH-Urteil Stadeco, EU:C:2009:380, Rz 35).

  • BFH, 03.06.2014 - II R 45/12

    Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (BFH-Urteile vom 2. März 2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147; vom 3. Juni 2014 II R 45/12, BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806; vom 22. Juli 2015 II R 15/14, BFH/NV 2015, 1584, und vom 15. März 2017 II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153).

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten nichts geändert hat (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteile vom 12. Januar 2011 II R 30/09, BFH/NV 2011, 755; in BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806, und in BFH/NV 2015, 1584), wie sich aus der Erklärung des Klägers ergibt.

  • BFH, 22.07.2015 - II R 15/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 07. 2015 II R 12/14 -

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos und aufzuheben (BFH-Urteile vom 2. März 2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147; vom 3. Juni 2014 II R 45/12, BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806; vom 22. Juli 2015 II R 15/14, BFH/NV 2015, 1584, und vom 15. März 2017 II R 10/15, BFH/NV 2017, 1153).

    Einer Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO bedarf es jedoch nicht, da sich aufgrund des Änderungsbescheids an den zwischen den Beteiligten streitigen Punkten nichts geändert hat (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteile vom 12. Januar 2011 II R 30/09, BFH/NV 2011, 755; in BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806, und in BFH/NV 2015, 1584), wie sich aus der Erklärung des Klägers ergibt.

  • FG Hamburg, 15.11.2017 - 1 K 2/16

    Umsatzsteuerliche Behandlung entgeltlicher Einzelberatungen einer als

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 15. November 2017 1 K 2/16 aufgehoben.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 792 veröffentlichten Urteil war die mit Zustimmung des FA erfolgte Änderung der zunächst als Anfechtungsklage erhobenen Klage in eine Feststellungsklage zulässig und begründet.

  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    dd) Eine abweichende Beurteilung folgt auch nicht aus der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG-Kammerbeschluss vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, Information StW 1992, 431), die sich auf die Rechtslage vor der im Streitfall maßgeblichen Neuregelung in § 14c UStG durch Art. 5 Nr. 18 i.V.m. Art. 25 Abs. 4 des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2645) bezieht.
  • BFH, 05.08.2010 - V R 54/09

    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    cc) Darüber hinaus ist die Feststellungsklage im Hinblick auf die beim ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG i.V.m. § 65 AO erforderliche Gesamtwürdigung (BFH-Urteil vom 5. August 2010 V R 54/09, BFHE 231, 289, BStBl II 2011, 191, unter II.3.) auch untauglich.
  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    Der Kläger hätte Rechnungen mit Steuerausweis auch erst nach Ablauf des jeweiligen Besteuerungszeitraums erteilen können, da eine sich hieraus ergebende Steuerschuld nach § 14c UStG erst mit der Rechnungserteilung, nicht aber für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung entsteht (BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 5/10, BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, unter II.3.).
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 69/11

    Unterlassungsklage und Feststellungsklage gegen Vollstreckung aus einem

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    Hieraus ergibt sich insbesondere eine Subsidiarität der Feststellungs- gegenüber der Anfechtungsklage (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 VII R 69/11, BFH/NV 2013, 739, unter II.2.).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 54/06

    Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten

    Auszug aus BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
    Da das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen vom Revisionsgericht von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen ist (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732, unter II.3.a aa), liegt keine wirksame Klageänderung nach § 67 FGO vor.
  • BFH, 12.01.2011 - II R 30/09

    Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR -

  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

  • EuGH, 11.04.2013 - C-138/12

    Rusedespred - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 -

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 43/14

    Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer

  • BFH, 15.03.2017 - II R 10/15

    Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten

  • BFH, 26.09.2019 - V R 13/18

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

    Dass den Rechnungsberichtigungen der Bauunternehmer keine Rückwirkung zukam (BFH-Urteil vom 12.10.2016 - XI R 43/14, BFHE 255, 474, zu § 14c Abs. 1 UStG, und BFH-Urteil vom 13.12.2018 - V R 4/18, BFHE 263, 535, zu § 14c Abs. 2 UStG) ist dann bei einer liquiditätsmäßigen Betrachtung für Zwecke des Billigkeitserlasses unerheblich.
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 5/18

    Rechnung i.S. des § 14c UStG; Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis

    Das FG hat zu Recht stillschweigend die Zulässigkeit der Klage als (Sprung-)Verpflichtungsklage bejaht; denn die für die Durchführung der Berichtigung nach § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG erforderliche, von einem (ggf. konkludenten) Antrag abhängige (vgl. BFH-Urteile vom 16.09.2015 - XI R 47/13, BFH/NV 2016, 428, Rz 47; vom 13.12.2018 - V R 4/18, BFHE 263, 535, DStR 2019, 445, Rz 17) Zustimmung des FA ist nach der Rechtsprechung des VII. Senats des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ein Verwaltungsakt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 256, 6, BStBl II 2017, 496, Rz 20; Leipold in Sölch/ Ringleb, Umsatzsteuer, § 14c Rz 385; Fleckenstein-Weiland in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 14c Rz 148; wohl auch Bunjes/Korn, UStG, 17. Aufl., § 14c Rz 51; BeckOK UStG/Weymüller, 22. Ed. [01.08.2019], UStG § 14c Rz 304; a.A. nunmehr Stadie in Rau/ Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 14c Rz 301).
  • BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20

    Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung

    Das FG hat die Klage auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Recht als unzulässig abgewiesen (s. allgemein BFH-Urteil vom 13.12.2018 - V R 4/18, BFHE 263, 535, Rz 26 ff.).

    a) Das FG hat zutreffend erkannt, dass für den Fall, dass es sich bei den Rechnungen vom 12.05.2003 und vom 10.09.2010 um Rechnungen i.S. des § 14c UStG handeln sollte, deren Berichtigung keine Rückwirkung hat (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 16.09.2015 - XI R 47/13, BFH/NV 2016, 428, Rz 47; vom 12.10.2016 - XI R 43/14, BFHE 255, 474; in BFHE 263, 535, Rz 15; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.09.2020, BStBl I 2020, 976, Tz. 31).

  • BFH, 29.11.2022 - XI R 18/21

    Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom

    Denn eine sich hieraus ergebende Steuerschuld nach § 14c UStG ist erst mit der Rechnungserteilung und damit nicht im Streitjahr zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 08.09.2011 - V R 5/10, BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 25; vom 13.12.2018 - V R 4/18, BFHE 263, 535 Rz 35).
  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 2452/21

    Ist das Produkt "förmliche Zustellung" umsatzsteuerbefreit?

    Danach entstehe die Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG auch bei einer Rechnungserteilung an Nichtunternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt seien (vgl. BFH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - V R 4/18).
  • BFH, 27.07.2021 - V R 43/19

    Entfallen des unberechtigten Steuerausweises

    Zwar kommt bei § 14c Abs. 1 UStG der Steuerberichtigung durch Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung zu (BFH-Urteil vom 13.12.2018 - V R 4/18, BFHE 263, 535, Rz 15), während das Abstellen auf die in § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG genannte Beseitigung der Gefährdungslage zu einer Rückbeziehung (wie im Streitfall) führen kann.
  • BFH, 17.08.2023 - V R 3/21

    Steuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 des

    Denn aus einer derartigen Rechnung folgt, dass, selbst wenn die abgerechnete Leistung zum Beispiel gesetzlich einer Steuersatzermäßigung unterliegt, über eine Steuerentstehung in geringerer als in der Rechnung für die Leistung ausgewiesenen Höhe erst aufgrund einer Rechnungsberichtigung nach § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung zu entscheiden ist (BFH-Urteil vom 13.12.2018 - V R 4/18, BFHE 263, 535, Rz 15).
  • FG München, 27.05.2020 - 3 K 654/18

    Berichtigung eines Steuerausweises ohne Rückzahlung der vereinnahmten

    Dass Rechnungen i.S. des § 14c UStG dann nach den gesetzlichen Bedingungen des § 15 Abs. 1 UStG nicht zu einem Vorsteuerabzug führen können, steht dem nicht entgegen, da auch hier aufgrund der Rechnungserteilung die Gefahr des Abzugs einer gesetzlich nicht geschuldeten Steuer besteht (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2018 V R 4/18, DStR 2019, 445).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 7 K 7342/16

    Umsatzsteuer 2010 bis 2013

    Sollte der Kläger der Rechtsauffassung sein, § 14c UStG greife bei Rechnungen an Nichtunternehmer nicht ein, wäre dies unzutreffend (BFH, Urteil vom 13.12.2018 V R 4/18, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2019, 445, III. 1. c) der Gründe).
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