Rechtsprechung
   BFH, 10.12.2020 - V R 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47909
BFH, 10.12.2020 - V R 5/20 (https://dejure.org/2020,47909)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2020 - V R 5/20 (https://dejure.org/2020,47909)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - V R 5/20 (https://dejure.org/2020,47909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 64 Abs 1, AO § 68 Nr 9, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a, EWGRL 388/77 Anh H Nr 14, UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, UStG § 1 Abs 1a, UStG § 1 Abs 1a, UStG VZ 2005
    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a UStG 2005, § 64 Abs 1 AO, § 68 Nr 9 AO, Art 12 Abs 3 Buchst a EWGRL 388/77, Anh H Nr 14 EWGRL 388/77
    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

  • IWW

    § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 68 Nr. 9 der Abgabenordnung (AO), § 68 Nr. 9 AO, § 68 Nr. 9 Satz 1 AO, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG, § 1 Abs. 1a UStG, § 176 AO, § 126 Abs. 2 FGO, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG, §§ 51 ff. AO, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG, § 64 Abs. 1 AO, § 65 AO, Richtlinie 77/388/EWG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG, § 118 Abs. 2 FGO, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b UStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 135 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen einer im Bereich der Auftragsforschung tätigen gemeinnützigen GmbH

  • Betriebs-Berater

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

  • rewis.io

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen einer im Bereich der Auftragsforschung tätigen gemeinnützigen GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermäßigte Besteuerung einer Beteiligungsveräußerung bei unternehmerischer Tätigkeit

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    § 12 Abs. 2 Nr. 8 lit. a UStG, § 68 Nr. 9 AO
    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Leistungen von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 68 Nr 9, AO § 64 Abs 1, UStG § 1 Abs 1a S 2
    Gemeinnützigkeit, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, Anteilsveräußerung, Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 68 Nr 9 ; AO § 64 Abs 1 ; UStG § 1 Abs 1a S 2

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.05.2017 - V R 43/14

    Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    Der erkennende Senat hob mit Urteil vom 10.05.2017 - V R 43/14, V R 7/15 (BFHE 257, 478) das Urteil des FG insoweit auf, als es Beteiligungserträge vom Begriff der Vermögensverwaltung in § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG i.V.m. § 68 Nr. 9 AO ausgenommen hatte.

    aa) Die Vermögensverwaltung erfasst für Zwecke der Umsatzsteuer "nur i.S. des Umsatzsteuerrechts nichtunternehmerische (nichtwirtschaftliche) Tätigkeiten wie z.B. das Halten von Gesellschaftsanteilen (...), nicht aber auch entgeltliche Leistungen" (Senatsurteil in BFHE 257, 478, Rz 21).

    Im Hinblick auf die mit der Steuersatzermäßigung auch bei § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG angestrebte Verbilligung des durch die Umsatzsteuer erfassten Verbrauchs (Wäger in Lüdicke/Mellinghoff/Rödder [Hrsg.], Nationale und internationale Unternehmensbesteuerung in der Rechtsordnung, Festschrift für Dietmar Gosch, 2016, S. 427 ff., 431) ist es nicht nur sachwidrig, die Entscheidung über den anzuwendenden Umsatzsteuersatz danach zu treffen, ob es sich bei Einnahmen aus dem Halten von Beteiligungen ertragsteuerrechtlich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt (Senatsurteil in BFHE 257, 478, Rz 22), sondern ist es auch ausgeschlossen, den Steuersatz für die durch einen Zweckbetrieb an Leistungsempfänger erbrachten Leistungen davon abhängig zu machen, wie Vermögenswerte, die bis zu ihrer Veräußerung im Rahmen einer Vermögensverwaltung zur Finanzierung und damit zur Begründung eines Zweckbetriebs dienten, nach ihrer Veräußerung durch einen Erwerber verwendet werden.

    Die nach dem Senatsurteil in BFHE 257, 478 dem Endurteil vorbehaltene Kostenentscheidung hat bereits das FG getroffen.

  • BFH, 18.09.2019 - XI R 33/18

    Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung trotz vollständiger Übertragung der

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    Daher reicht selbst die Übertragung aller Gesellschaftsanteile nicht aus, um eine Geschäftsveräußerung zu begründen (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2019 - XI R 33/18, BFHE 266, 448, Rz 38).

    Über die Frage eines sich für die Geschäftsveräußerung aus dem BFH-Urteil in BFHE 266, 448 auch bei Veräußerung einer Beteiligung an einer Organgesellschaft ergebenden Erfordernisses einer Unternehmensfortführung aufgrund eines Erwerberhandelns ist nicht zu entscheiden.

  • EuGH, 05.07.2018 - C-320/17

    Marle Participations - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    Die Holding ist dann zum Vorsteuerabzug aus den Kosten berechtigt, die beim Erwerb von Anteilen an der Tochtergesellschaft entstanden sind (EuGH-Urteil Marle Participations vom 05.07.2018 - C-320/17, EU:C:2018:537, HFR 2018, 753, Rz 28 ff.).

    Stattdessen ist in der Begrifflichkeit des EuGH aufgrund der zusätzlichen Grundstücksvermietung von einem "Eingreifen in die Verwaltung" der H-GmbH auszugehen (EuGH-Urteil Marle Participations, EU:C:2018:537, HFR 2018, 753, Rz 35).

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 6/13

    Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    Insoweit erscheint einerseits die Anwendung des Regelsteuersatzes aufgrund einer am 08.06.2004 erfolgten Beteiligungsveräußerung für die zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufenen Voranmeldungszeiträume des Streitjahres 2004 im Hinblick auf das grundsätzliche Verbot einer echten Rückwirkung, durch die eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abgeändert wird (vgl. BFH-Urteil vom 12.08.2015 - XI R 6/13, BFHE 251, 265, BStBl II 2015, 1063, Rz 29 ff.), bedenklich.
  • EuGH, 30.05.2013 - C-651/11

    X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    Eine bloße Veräußerung von Anteilen ohne gleichzeitige Übertragung weiterer Vermögenswerte versetzt den Erwerber demgegenüber nicht in die Lage, eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit als Rechtsnachfolger des Veräußerers fortzuführen (EuGH-Urteil X vom 30.05.2013 - C-651/11, EU:C:2013:346, HFR 2013, 754, Rz 38).
  • BFH, 10.08.2016 - V R 11/15

    Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen - Frist für die Einlegung der

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    Wie der erkennende Senat hierzu bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 10.08.2016 - V R 11/15, BFHE 255, 293, BStBl II 2018, 113, Rz 23), führt dies zu einer einschränkenden Auslegung der Begriffe, die eine Steuersatzermäßigung über den unionsrechtlich zulässigen Rahmen hinaus ermöglichen.
  • EuGH, 17.06.2010 - C-492/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    Auf dieser Grundlage durften die Mitgliedstaaten allerdings "nicht auf alle gemeinnützigen Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden (...), sondern nur auf diejenigen, die von Einrichtungen erbracht werden, die sowohl gemeinnützig als auch für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind" (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Kommission/Frankreich vom 17.06.2010 - C-492/08, EU:C:2010:348, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 883, Rz 43).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 76/05

    Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen - Vertragsauslegung durch das FG

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    a) Zuwendung i.S. von § 68 Nr. 9 AO "ist ein Mitteltransfer, der der Körperschaft ohne eigene Gegenleistung zufließt" (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.04.2007 - I R 76/05, BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631, unter II.3.a aa).
  • EuGH, 08.11.2018 - C-502/17

    C&D Foods Acquisition - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    Denn der EuGH behandelt die Veräußerung einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, an die entgeltliche Dienstleistungen erbracht wurden, als "unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung der steuerbaren Tätigkeit des Steuerpflichtigen" (EuGH-Urteil SKF vom 29.10.2009 - C-29/08, EU:C:2009:665, BFH/NV 2009, 2099, Rz 32 f.; vgl. auch EuGH-Urteil C Foods Acquisition vom 08.11.2018 - C-502/17, EU:C:2018:888, HFR 2018, 996, Rz 38 f.).
  • FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13

    Ermäßigte Umsatzbesteuerung für Auftragsforschung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst.

    Auszug aus BFH, 10.12.2020 - V R 5/20
    - 3 K 492/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • EuGH, 29.10.2009 - C-29/08

    AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht