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   BFH - V R 8/18   

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BFH - V R 8/18 (https://dejure.org/9999,108581)
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Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 233a, AO § 38, UStG 2005 § 13b Abs 2 S 2, UStG 2005 § 13b Abs 2 Nr 4 S 1, UStG 2005 § 17 Abs 2 Nr 1 S 1, UStG 2005 § 27 Abs 19
    Bauträger, Steuerschuldner, Änderung, Erstattungszinsen, Steuerfestsetzung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 ; AO § 233a ; AO § 38 ; UStG § 13b Abs 2 S 2 ; UStG § 13b Abs 2 Nr 4 S 1 ; UStG § 17 Abs 2 Nr 1 S 1 ; UStG § 27 Abs 19

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Auszug aus BFH - V R 8/18
    Ist die von der Verwaltungsauffassung abweichende Auslegung des § 13b UStG durch den BFH, die dazu führte, dass eine Bauträgerin, die die bebauten Grundstücke weiterveräußert oder vermietet, als Leistungsempfängerin der an sie erbrachten Bauleistungen nicht nach § 13b UStG Steuerschuldnerin ist (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.2013 V R 37/10), ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO?.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 7 K 7243/16

    BFH-Rechtsprechung zur (fehlenden) Steuerschuldnerschaft von Bauträgern als

    Dass sich dies erst durch das Urteil des BFH vom 22.08.2013 V R 37/10 (BStBl II 2014, 128) zur (fehlenden) Steuerschuldnerschaft von Bauträgern als Leistungsempfängern von Bauleistungen herausgestellt hat, führt nicht zur Bejahung eines rückwirkenden Ereignisses, weil das BFH-Urteil lediglich deklaratorischer Natur ist und die Erkenntnis der schon 2009 geltenden Rechtslage vermittelt (zum Zinsanspruch des Bauträgers: Finanzgericht -FG- München, Urteil vom 20.12.2017 2 K 1368/17, juris, Revision anhängig unter dem Az. V R 3/18; FG Baden-Württemberg, Urteile vom 17.01.2018 12 K 2323/17 und 12 K 2324/17, jeweils juris, Revisionen anhängig unter den Az. V R 7/18 und V R 8/18; Schmidt, Neue Wirtschaftsbriefe -NWB- 2017, 2801; Hammerl/Fietz, NWB 2018, 396 [399 ff.]; im Ergebnis gl.
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