Rechtsprechung
BFH, 01.08.2019 - VI R 21/17 (NV) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 2, EStG § 40 Abs 2 S 2, EStG § 11 Abs 1, AO § 42 Abs 1, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 - Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers - Bundesfinanzhof
Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 - Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 2 EStG 2009, § 40 Abs 2 S 2 EStG 2009, § 11 Abs 1 EStG 2009, § 42 Abs 1 AO, EStG VZ 2009
Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 - Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers - IWW
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 und Satz 2 ... des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG, § 3 Nrn. 15, 33, 34, 34a, 37 und 46 EStG, § 38a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 42 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 1, Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der pauschalen Versteuerung einer Internetpauschale sowie eines Wegekostenzuschusses; Begriff des ohnehin geschuldeten Arbeitslohn im Sinne von § 40 Abs. 2 EStG
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 - Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der pauschalen Versteuerung einer Internetpauschale sowie eines Wegekostenzuschusses
- datenbank.nwb.de
Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
"Zusätzlicher" Arbeitslohn auch ohne arbeitsrechtlichen Anspruch
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Steuermodell Prepaid-Karten
- haufe.de (Kurzinformation)
Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Geänderte Rechtsprechung zum Zusätzlichkeitskriterium einkommensteuerlicher Begünstigungsnormen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Fahrradüberlassung an Arbeitnehmer
- (Elektro-)Fahrräderüberlassung des Arbeitgebers (kein Kfz)
- Pauschalierung der Lohnsteuer
- Pauschalierung nach § 40 EStG
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 1180/16
- BFH, 01.08.2019 - VI R 21/17 (NV)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 1180/16
Lohnsteuerhaftung nach Abschluss geänderter Arbeitsverträge mit Zusatzleistungen …
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 21/17
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.11.2016 - 2 K 1180/16 sowie die Einspruchsentscheidung vom 22.01.2016 aufgehoben und der Haftungsbescheid des Beklagten über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge für die Zeit von Dezember 2009 bis Dezember 2014 vom 18.09.2015 dahingehend geändert, dass die Haftungsschuld, soweit sie auf die Zuschüsse zur Internetnutzung und zu den Wegekosten entfällt, herabgesetzt wird.Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1102 veröffentlichten Gründen ab.
Sie beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23.11.2016 - 2 K 1180/16 sowie die Einspruchsentscheidung vom 22.01.2016 aufzuheben und den Haftungsbescheid des FA über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge für die Zeit von Dezember 2009 bis Dezember 2014 vom 18.09.2015 dahingehend zu ändern, dass die Haftungsschuld, soweit sie auf die Zuschüsse zur Internetnutzung und zu den Wegekosten entfällt, herabgesetzt wird.
- BFH, 01.08.2019 - VI R 32/18
Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn …
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 21/17
Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auf sein Urteil in Sachen VI R 32/18 vom heutigen Tage, das zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt ist, Bezug.Auch insoweit verweist der Senat zur weiteren Begründung auf sein Urteil in Sachen VI R 32/18.
- BFH, 19.09.2012 - VI R 54/11
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Steuerbefreiung von …
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 21/17
Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251). - BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß …
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 21/17
Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251). - BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 21/17
Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251).
- FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 2446/15
Lohnsteuer - Abgrenzung von Gehaltsumwandlung und Zuschuss zum ohnehin …
(2) Die Auffassung des Beklagten wird durch das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.11.2016 (Aktenzeichen 2 K 1180/16, juris; Revision anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 21/17) gestützt. - FG Düsseldorf, 24.05.2018 - 11 K 3448/15
Keine Lohnsteuerpauschalierung im Fall der Gehaltsumwandlung
(a) Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.11.2016, 2 K 1180/16 juris, Az. des Revisionsverfahrens beim BFH: VI R 21/17) sind zwar grundsätzlich "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" solche Leistungen erbracht, auf die der Arbeitnehmer keinen arbeitsrechtlichen Anspruch hat, die er also auf freiwilliger Basis erhält. - SG Regensburg, 20.05.2021 - S 3 BA 30/18
Nettolohnoptimierung: Internetzuschuss
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in drei Urteilen vom 01.08.2019 (VI R 21/17, VI R 32/17 und VI R 40/17) sei im steuerrechtlichen Sinne zusätzlicher Arbeitslohn derjenige, der verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werde. - LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 373/22
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Entgeltumwandlung - Lohnverzicht - …
Da die Finanzverwaltung dieser Rechtsprechung jedoch nicht folge (vgl. BMF-Schreiben vom 22.5.2013, BStBI 2013, 1, 728), seien mittlerweile unter den Az. VI R 21/17 und VI R 40/17 zwei Verfahren zur neuerlichen Klärung dieser Rechtsfrage beim BFH anhängig.