Rechtsprechung
BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 122, AO § ... 155, VwZG § 9, VwZG § 10, VtrRKonv Art 31, StAHiÜbk Art 1 Abs 2, StAHiÜbk Art 2, StAHiÜbk Art 17, StAHiÜbk Art 28 Abs 6, StAHiÜbk Art 30, AEAO 2008 § 122 Nr 1.8.4, AEAO 2008 § 122 Nr 3.1.4.1
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz - rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 AO, § 155 AO, § 9 VwZG, § 10 VwZG, Art 31 VtrRKonv
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
- IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 122 Abs. 1, 5 Sätze 1 und 2 der Abgabenordnung (AO), § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG), § 122 Abs. 1 Satz 1 AO, § 155 Abs. 1 AO, § 122 Abs. 2 AO, § 122 Abs. 5 Satz 1 AO, § 9 Abs. 1 Nr. 1 VwZG, § 122 Abs. 5 Satz 2 AO, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VwZG, § 9 VwZG, § 9 Abs. 1 VwZG, § 25 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 122 AO, § 122 Abs. 5 Satz 1 und 2 AO, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden; In der Schweiz wohnhafter Steuerpflichtiger; Zustellung von Bescheiden unmittelbar durch die Post
- rewis.io
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
- rechtsportal.de
Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden; In der Schweiz wohnhafter Steuerpflichtiger; Zustellung von Bescheiden unmittelbar durch die Post
- datenbank.nwb.de
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Verwaltungsakt
- Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 08.10.2019 - 10 K 963/18
- BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Düsseldorf, 08.10.2019 - 10 K 963/18
Deutsche Einkommensteuerbescheide können in der Schweiz zugestellt werden
Auszug aus BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.10.2019 - 10 K 963/18 E aufgehoben.Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage, mit der der Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit der Bekanntgabe der Einkommensteuerbescheide der Streitjahre vom 25.04.2017 begehrte, gab das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 1809 veröffentlichten Gründen statt.
Es beantragt, das Urteil des FG vom 08.10.2019 - 10 K 963/18 E aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BFH, 13.07.2021 - I R 63/17
Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" im DBA-Jugoslawien erfasst auch …
Auszug aus BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
(1) Zur Ermittlung des Regelungsgehalts eines völkerrechtlichen Vertrags --hier des Übereinkommens-- ist das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.05.1969 --WÜRV-- (BGBl II 1985, 927) heranzuziehen, das seit Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes vom 03.08.1985 (BGBl II 1985, 926) am 20.08.1987 (BGBl II 1987, 757) in innerstaatliches Recht transformiert ist (BFH-Beschluss vom 13.07.2021 - I R 63/17, BFHE 274, 18, Rz 16, m.w.N.).Auf die Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts ist grundsätzlich erst auf einer nachgelagerten Prüfungsebene zurückzugreifen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 274, 18, Rz 16, m.w.N.).
- BFH, 12.01.2011 - I R 37/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Öffentliche Zustellung - Höhere Gewalt
Auszug aus BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung kommt nur als letztes Mittel in Betracht, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, den Verwaltungsakt dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.12.2009 - X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732, und vom 12.01.2011 - I R 37/10, sowie BFH-Beschluss vom 14.03.2017 - X S 18/16 (PKH)).
- BFH, 11.07.2018 - I R 44/16
Auslegung von DBA - Lichtdesigner als werkschaffender Künstler
Auszug aus BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
Demgemäß können ein übereinstimmendes Übereinkommensverständnis und eine gemeinsame "Übung" der beteiligten Finanzverwaltungen für die Auslegung des Übereinkommens bedeutsam sein, sofern sie nicht dem Wortlaut des Übereinkommens zuwiderlaufen (vgl. BFH-Urteil vom 11.07.2018 - I R 44/16, BFHE 262, 354, Rz 18, m.w.N.). - BFH, 14.03.2017 - X S 18/16
Öffentliche Zustellung - Darlegung eines Verfahrensmangels - Verletzung des …
Auszug aus BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung kommt nur als letztes Mittel in Betracht, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, den Verwaltungsakt dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.12.2009 - X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732, und vom 12.01.2011 - I R 37/10, sowie BFH-Beschluss vom 14.03.2017 - X S 18/16 (PKH)). - BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten …
Auszug aus BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung kommt nur als letztes Mittel in Betracht, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, den Verwaltungsakt dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.12.2009 - X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732, und vom 12.01.2011 - I R 37/10, sowie BFH-Beschluss vom 14.03.2017 - X S 18/16 (PKH)).
- FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung: Zulässigkeit der Zustellung im Ausland …
Mit Blick auf das vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 37/19 anhängige Revisionsverfahren rege er aus Zweckmäßigkeitserwägungen eine Ruhendstellung des hiesigen Klageverfahrens an.Hierzu hat der BFH in dem seitens der Beteiligten zur Ruhendstellung des Klageverfahrens angeführten Revisionsverfahren (VI R 37/19) zwischenzeitlich entschieden, dass eine Zustellung von Steuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig ist (vgl. BFH-Urteil vom 08.03.2022 VI R 37/19, BStBl II 2023, 547).
- FG Hamburg, 12.04.2021 - 6 K 179/19
Keine Anwendung der Grenzgängerregelung des DBA CHE auf die Einkünfte nach § 49 …
Aus der völkerrechtlichen Perspektive kann weiter offenbleiben, ob im Streitjahr schon das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom 25. Januar 1988 in der Fassung des Protokolls vom 27. Mai 2010 (BGBl. II 2015, 966, 967ff.) griff (vgl. zur Geltung ab 1. Januar 2017: FG Düsseldorf vom 8. Oktober 2019, 10 K 963/18 E, EFG 2019, 1809; Revision eingelegt unter BFH: VI R 37/19), wonach eine Zustellung deutscher Verwaltungsakte unmittelbar durch die Post an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen zulässig ist, oder ob das Übereinkommen gar nicht anwendbar war, weil das Übereinkommen nur Steuern betrifft, die unter Art. 2 Abs. 1 fallen, es hier aber um einen Erstattungsanspruch geht.