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   BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18   

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https://dejure.org/2021,34563
BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18 (https://dejure.org/2021,34563)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2021 - VI R 45/18 (https://dejure.org/2021,34563)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2021 - VI R 45/18 (https://dejure.org/2021,34563)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § ... 11 Abs 1 S 4, EStG § 38a Abs 1 S 3, EStG § 3 Nr 66, EStG § 4e Abs 3, BGB § 415, VAG § 236 Abs 1 S 1 Nr 3, BetrAVG § 4, SvEV § 1 Abs 1 S 1 Nr 10, EStG VZ 2010, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 11 Abs 1 S 4 EStG 2009, § 38a Abs 1 S 3 EStG 2009, § 3 Nr 66 EStG 2009, § 4e Abs 3 EStG 2009
    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

  • IWW

    § 4e Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG, § 236 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), § 3 Nr. 66 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 SvEV, § 415 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 236 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VAG, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG, § 4 des Betriebsrentengesetzes, § 4d Abs. 3 EStG, § 4e Abs. 3 EStG, § 4e EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerliche Behandlung der Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage auf einen Pensionsfonds; Voraussetzungen der Steuerfreiheit

  • Betriebs-Berater

    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

  • rewis.io

    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

  • rechtsportal.de

    Lohnsteuerliche Behandlung der Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage auf einen Pensionsfonds; Voraussetzungen der Steuerfreiheit

  • datenbank.nwb.de

    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds - und der Zufluss von Arbeitslohn

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Pensionsfonds, Pensionszusage

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
    Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle Entwicklungen beim Wechsel des Durchführungswegs der Pensionszusage zu einem Pensionsfonds

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 11, EStG § 3 Nr 66, EStG § 4e Abs 3
    Gesellschafter-Geschäftsführer, Übertragung, Pensionsverpflichtung, Arbeitslohn, Zufluss, Steuerfreiheit, Übermaßverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2021, 2059
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.08.2016 - VI R 18/13

    Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch

    Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
    Kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn, sondern eine Versorgungszusage liegt demgegenüber vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgung aus eigenen, erst im Zeitpunkt der Zahlung bereitzustellenden Mitteln zusagt; in diesem Fall unterliegen erst die späteren aufgrund der Zusage geleisteten Versorgungszahlungen der Lohnsteuer (Senatsurteile vom 18.08.2016 - VI R 18/13, BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730, Rz 16, und VI R 46/13, Rz 11; jeweils m.w.N.).

    b) Eine andere Beurteilung der Übertragung der Pensionsverpflichtung von der GmbH auf den Pensionsfonds ergibt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch nicht aus den Senatsentscheidungen in BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730 und vom 18.08.2016 - VI R 46/13.

    Vorliegend wechselt --anders als in den Sachverhalten, die den Senatsurteilen in BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730 und vom 18.08.2016 - VI R 46/13 zugrunde lagen-- nicht lediglich der Schuldner der Versorgungsverpflichtung.

  • BFH, 18.08.2016 - VI R 46/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 8. 2016 VI R 18/13 - Zufluss

    Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
    Kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn, sondern eine Versorgungszusage liegt demgegenüber vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgung aus eigenen, erst im Zeitpunkt der Zahlung bereitzustellenden Mitteln zusagt; in diesem Fall unterliegen erst die späteren aufgrund der Zusage geleisteten Versorgungszahlungen der Lohnsteuer (Senatsurteile vom 18.08.2016 - VI R 18/13, BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730, Rz 16, und VI R 46/13, Rz 11; jeweils m.w.N.).

    b) Eine andere Beurteilung der Übertragung der Pensionsverpflichtung von der GmbH auf den Pensionsfonds ergibt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch nicht aus den Senatsentscheidungen in BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730 und vom 18.08.2016 - VI R 46/13.

    Vorliegend wechselt --anders als in den Sachverhalten, die den Senatsurteilen in BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730 und vom 18.08.2016 - VI R 46/13 zugrunde lagen-- nicht lediglich der Schuldner der Versorgungsverpflichtung.

  • FG Köln, 27.09.2018 - 6 K 814/16

    Einkommensteuer: Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Übertragung einer

    Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.09.2018 - 6 K 814/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17

    Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
    c) Eine Lohnzuwendung ist vorliegend auch nicht wegen eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses (z.B. Senatsurteil vom 09.05.2019 - VI R 28/17, BFHE 264, 443, BStBl II 2019, 785, Rz 18, m.w.N.) der GmbH an der Übertragung der Pensionsverpflichtung auf den Pensionsfonds zu verneinen (a.A. Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 66 EStG Rz 2; KKB/Nacke, § 3 Nr. 66 EStG, 6. Aufl., Rz 595).
  • BFH, 05.07.2007 - VI R 47/02

    Beiträge an ausländischen Pensionsfonds gelten als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
    a) Denn der Kläger hat dadurch anstelle der Anwartschaften auf zukünftige Rentenzahlungen im Versorgungsfall gegenüber seinem (bisherigen) Arbeitgeber --der GmbH-- einen eigenständigen Rechtsanspruch gegen den Pensionsfonds auf Versorgung gemäß § 236 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erlangt (vgl. Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 40. Aufl., § 4e Rz 2; Schmidt/Levedag, a.a.O., § 3 Rz 223; Blümich/Valta, § 3 Nr. 66 EStG Rz 3; BeckOK EStG/Niklaus, 9. Ed., EStG § 3 Nr. 66 Rz 8; von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 3 Rz B 66/13; ders. in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 3 Nr. 66 Rz 176; Gosch in Kirchhof/Seer, a.a.O., § 4e Rz 11; Bode in Bordewin/Brandt, § 4e EStG Rz 61, 12; Niermann, Der Betrieb 2001, 1380, 1382; Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 7. Aufl., Teil 4 C.I. Rz 118; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 04.07.2017 - IV C 5-S 2333/16/10002, BStBl I 2017, 883; im Grundsatz auch Senatsurteil vom 05.07.2007 - VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876, und Blümich/Geserich, § 19 EStG Rz 294).
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98

    Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer

    Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
    Zudem findet nicht lediglich ein Wechsel von einer zu einer anderen umlagefinanzierten Versorgungskasse statt, bei der Sonderzahlungen vor Geltung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG nicht steuerbar waren (s. Senatsurteil vom 14.09.2005 - VI R 148/98, BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532).
  • BFH, 22.02.2018 - VI R 17/16

    Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss

    Auszug aus BFH, 19.04.2021 - VI R 45/18
    Auch in diesem Fall wird der Zufluss aber nicht durch das Versprechen des Arbeitgebers, z.B. Versicherungsschutz zu gewähren, herbeigeführt, sondern erst durch die Erfüllung dieses Versprechens, insbesondere durch die Leistung der Versicherungsbeiträge in der Weise, dass ein eigener unentziehbarer Anspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistung entsteht (z.B. Senatsurteil vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 26 ff., m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2023 - VI R 46/20

    Steuerliche Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer

    Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers fließen dann zu, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Versicherungsbeiträge in der Weise leistet, dass ihm ein eigener unentziehbarer Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht (vgl. Senatsurteile vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 33 und vom 19.04.2021 - VI R 45/18, BFHE 273, 93, BStBl II 2021, 775, Rz 11).
  • BFH, 10.10.2023 - IX R 15/22

    Interner Versorgungsausgleich: Keine Besteuerung bei wirtschaftlicher

    Der Zufluss ist grundsätzlich vielmehr erst mit der Erfüllung des Anspruchs gegeben, also wenn der Arbeitgeber die geschuldete Leistung tatsächlich erbringt (BFH-Urteile vom 19.04.2021 - VI R 45/18, BFHE 273, 93, BStBl II 2021, 775, Rz 11 sowie vom 22.02.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496, Rz 29, jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 320/17

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionsleistungen und Zahlung an einen

    Auf die nicht klar zu beantwortende Frage, ob ein Zufluss dann gegeben ist, wenn der Antrag nach § 3 Nr. 66 EStG nicht gestellt ist, kommt es danach nicht an (vgl. dazu Urteil des FG Köln vom 27. September 2018 6 K 814/16, EFG 2019, 19 mit Verweis auf die unter VI R 45/18 anhängige Revision).
  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2022 - 12 K 2861/19

    Keine Einnahmen der durch die ursprüngliche interne Teilung begünstigten Partei

    Auch in diesem Fall wird der Zufluss aber nicht durch das Versprechen des Arbeitgebers, z.B. Versicherungsschutz zu gewähren, herbeigeführt, sondern erst durch die Erfüllung dieses Versprechens, insbesondere durch die Leistung der Versicherungsbeiträge in der Weise, dass ein eigener unentziehbarer Anspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistung entsteht (BFH-Urteil vom 19. April 2021 - VI R 45/18, BStBl II 2021, 775 m.w.N.).
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