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   BFH, 13.12.2016 - VII R 1/15   

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https://dejure.org/2016,58284
BFH, 13.12.2016 - VII R 1/15 (https://dejure.org/2016,58284)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2016 - VII R 1/15 (https://dejure.org/2016,58284)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - VII R 1/15 (https://dejure.org/2016,58284)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Bundesfinanzhof

    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 Nr 1 InsO, § 406 BGB, § 37 Abs 5 KStG 2002 vom 07.12.2006, § 226 AO
    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit Steueransprüchen gegen abgetretene Forderungen der Insolvenzmasse gegenüber einem neuen Gläubiger

  • Betriebs-Berater

    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 406
    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 406
    Wirksamkeit der Aufrechnung mit Steueransprüchen gegen abgetretene Forderungen der Insolvenzmasse gegenüber einem neuen Gläubiger

  • datenbank.nwb.de

    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beendigung des Insolvenzverfahrens - und das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Aufrechnungsverbot nach Ende des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung des Aufrechnungsverbots nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 218 Abs 2, AO § 226, KStG § 37 Abs 5, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, InsO § 159, BGB § 406
    Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Aufrechnung, Aufrechnungsverbot

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 844
  • ZIP 2017, 934
  • BB 2017, 918
  • DB 2017, 1495
  • BStBl II 2017, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.02.1933 - V 380/32

    1. Besteht eine Amtspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Pfändung auch

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - VII R 1/15
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RG) vom 18. Februar 1933 V 380/32 (RGZ 140, 43) und Stimmen in der Literatur urteilte das FG, dies gelte auch nach Beendigung des Insolvenzverfahrens, wenn der Insolvenzverwalter eine Forderung des Insolvenzschuldners durch Abtretung verwertet habe.

    g) Die zur Begründung der gegenteiligen Ansicht von Teilen der Literatur (Windel in Jaeger, Insolvenzordnung 2007, § 96 Rz 10; Brandes/Lohmann in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2013, § 96 Rz 2c; Gottwald/Adolphsen, Insolvenzrechtshandbuch, 5. Aufl. 2015, § 45 Rz 80f; Grashoff/ Kleinmanns, Vorsicht Falle: Die Abtretung von Körperschaftsteuerguthaben in der Insolvenz, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2008, 609, 612; von Craushaar/Holdt, Verwertung des Körperschaftsteuerguthabens im Insolvenzverfahren, Neue Zeitschrift für Insolvenzrecht 2011, 350, 353) herangezogene Entscheidung des RG in RGZ 140, 43 führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 55/03

    Erklärung der Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger nach Abtretung eines

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - VII R 1/15
    Eine Aufrechnung gegen diese Ansprüche ist gemäß § 406 BGB zulässig, der über § 226 der Abgabenordnung auch im Abgabenrecht gilt (Senatsurteil vom 8. Juli 2004 VII R 55/03, BFHE 206, 309, BStBl II 2005, 7).

    Bei § 406 BGB handelt es sich um eine Schutzvorschrift zugunsten des Schuldners, die sein Vertrauen in eine gegenüber dem bisherigen Gläubiger bestehende Aufrechnungslage sowie die Aussicht auf eine künftig möglicherweise entstehende Aufrechnungslage schützt; die Rechtsstellung des Schuldners darf sich durch die Abtretung nicht verschlechtern (Senatsurteil in BFHE 206, 309, BStBl II 2005, 7).

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6119/12

    Abrechnungsbescheids gem. § 218 Abs. 2 AO vom 08.11.2011

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - VII R 1/15
    Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2014  6 K 6119/12 aufgehoben.
  • BFH, 04.09.2008 - VII B 239/07

    Aufrechnung gegen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ermittelte Forderung

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - VII R 1/15
    a) Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO gilt nur während des Insolvenzverfahrens; nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens können Insolvenzgläubiger gemäß § 201 Abs. 1 InsO ihre Forderungen gegen den Schuldner unbeschränkt geltend machen (Senatsbeschluss vom 4. September 2008 VII B 239/07, BFH/NV 2009, 6).
  • BFH, 28.11.2017 - VII R 1/16

    Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

    Denn im Streitfall war das Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt der Aufrechnung bereits beendet (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Dezember 2016 VII R 1/15, BFHE 256, 388, BStBl II 2017, 541).
  • FG Köln, 26.05.2020 - 8 K 1909/17

    Aufrechnung aus Steueransprüchen bei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Die vom Beklagen zitierte Entscheidung des BFH (BFH-Urteil vom 13.12.2016, VII R 1/15) sei auf ihren Fall nicht anwendbar.

    Das Aufrechnungsverbot insbesondere nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO gelte nur während des Insolvenzverfahrens (so u.a. BFH-Urteil vom 13.12.2016, VII R 1/15; BFH-Urteil vom 22.5.2012, VII R 58/10; BFH-Beschluss vom 7.6.2006, VII B 329/05).

  • FG Köln, 30.08.2017 - 13 K 2257/15

    Abgabenordnung/Körperschaftsteuer: Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens an

    Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO besteht nach Einstellung des Insolvenzverfahrens nicht mehr (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2016 VII R 1/15, BStBl II 2017, 541; Brandes/Lohmann in Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung, § 96 Rdnr. 2c).

    Der Streitfall unterscheidet sich insoweit in mehrfacher Hinsicht grundlegend von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BFH in dem Urteil vom 13. Dezember 2016 (VII R 1/15, BStBl II 2017, 541) zugrunde lag.

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