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   BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19   

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https://dejure.org/2021,23299
BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19 (https://dejure.org/2021,23299)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2021 - VII R 24/19 (https://dejure.org/2021,23299)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2021 - VII R 24/19 (https://dejure.org/2021,23299)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 29, EWGV 2913/92 Art 29, ZK Art 31, EWGV 2913/92 Art 31, EUV 952/2013 Art 70, EUV 952/2013 Art 74 Abs 3, AEUV Art 267
    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 29 ZK, Art 29 EWGV 2913/92, Art 31 ZK, Art 31 EWGV 2913/92, Art 70 EUV 952/2013
    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Zahlungen an einen Dritten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen bei der Ermittlung des Zollwerts von Waren

  • rewis.io

    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 29, Art. 31; UZK Art. 70, Art. 74 Abs. 3
    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen

  • rechtsportal.de

    ZK Art. 29, Art. 31; UZK Art. 70, Art. 74 Abs. 3
    Einbeziehung von Zahlungen an einen Dritten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen bei der Ermittlung des Zollwerts von Waren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 39 Abs 3 Buchst a, ZK Art 33, ZK Art 30 Abs 2 Buchst c
    Zollwert, Transaktionswert, Einfuhr, Warenprobe

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 39 Abs 3 Buchst a ; ZK Art 33 ; ZK Art 30 Abs 2 Buchst c ; EWGV 2913/92 Art 39 Abs 3 Buchst a ; EWGV 2913/92 Art 33 ; EWGV 2913/92 Art 30 Abs 2 Buchst c

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 273, 374
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/99

    Sommer

    Auszug aus BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19
    Aus dem Urteil Sommer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19.10.2000 - C-15/99 (EU:C:2000:574, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 13) gehe hervor, dass Analysekosten dem Transaktionswert nur dann hinzugerechnet werden könnten, wenn Analysewerte als Bedingung für die Durchführung des Kaufgeschäfts einzustufen seien und die Analysedurchführung in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang des Verkäufers fiele.

    Wie der EuGH mit Urteil Sommer (EU:C:2000:574, Rz 24 und 27, ZfZ 2001, 13) entschieden hat, sind die Kosten der Analysen zum Nachweis der Konformität der eingeführten Waren mit den nationalen Rechtsvorschriften des Einfuhrmitgliedstaats, die der Importeur dem Käufer zusätzlich zum Preis der Waren in Rechnung stellt, als Bestandteil des "Transaktionswerts" i.S. von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates vom 28.05.1980 über den Zollwert der Waren --VO 1224/80-- (ABlEG Nr. L 134, 1) anzusehen.

    In diesem Zusammenhang war für den EuGH maßgeblich, dass die nach der Einfuhr zum Qualitätsnachweis durchgeführten Analysen eine zur vertragsgemäßen Lieferung der Ware erforderliche Maßnahme dargestellt hatten und sich der wirtschaftliche Wert der Ware durch die Bescheinigung ihrer Qualität erhöht hatte (EuGH-Urteil Sommer, EU:C:2000:574, Rz 23 und 26, ZfZ 2001, 13).

    Die EuGH-Entscheidung Sommer (EU:C:2000:574, ZfZ 2001, 13) ist bereits zur geänderten Fassung des Art. 3 Abs. 3 VO 1224/80 ergangen und somit auch auf die wortgleiche Vorschrift des Art. 29 Abs. 3 ZK übertragbar.

    Auch in inhaltlicher Hinsicht kann im Streitfall auf die EuGH-Entscheidung Sommer (EU:C:2000:574, ZfZ 2001, 13) zurückgegriffen werden.

    Da sich die Verkäuferin im damals zu entscheidenden Fall in den Verträgen verpflichtet hatte, der Klägerin Honig zu liefern, der den Qualitätsanforderungen nach den deutschen Vorschriften genügte, stellten die nach der Einfuhr zum Qualitätsnachweis durchgeführten Analysen nach Auffassung des EuGH eine zur vertragsgemäßen Lieferung der Ware erforderliche Maßnahme dar (EuGH-Urteil Sommer, EU:C:2000:574, Rz 22 f., ZfZ 2001, 13), so dass es sich bei diesen Kosten um einen Bestandteil der Zahlungen handelte, die als Bedingung für das Kaufgeschäft zu entrichten waren.

    Zudem erhöht sich infolge der Bescheinigung der Schadstofffreiheit und der qualitativen Anforderungen an die Ware deren wirtschaftlicher Wert (vgl. dazu EuGH-Urteil Sommer, EU:C:2000:574, Rz 26, ZfZ 2001, 13).

    Im Streitfall ergibt sich der Zollwert unter Anwendung der Schlussmethode nach Art. 74 Abs. 3 UZK i.V.m. Art. 144 UZK-IA und unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Sommer (EU:C:2000:574, ZfZ 2001, 13), dessen Grundsätze aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Zollwertbestimmungen des ZK mit denen des neuen UZK weiterhin Geltung beanspruchen können.

  • BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO

    Auszug aus BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19
    Die Norm des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO enthält eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten nach § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten können (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20.10.2016 - VI R 27/15, BFHE 255, 529, BStBl II 2018, 441, Rz 29, m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19
    Zweifel an der Auslegung von Unionsrecht bestehen insoweit nicht, weshalb der Senat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (vgl. konsolidierte Fassung in ABlEU 2016, Nr. C 202, 47) nicht für geboten hält (vgl. EuGH-Urteil CILFIT vom 06.10.1982 - C-283/81, EU:C:1982:335).
  • BFH, 12.07.2011 - VII R 65/10

    Ermittlung des Zollwerts nach der Schlussmethode

    Auszug aus BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19
    Die Anwendung der Schlussmethode hat im Ergebnis die Grundzüge der Zollwertermittlung gemäß Art. 29 und Art. 30 ZK zu beachten (vgl. Krüger in Dorsch, Zollrecht, Art. 31 ZK Rz 2; vgl. auch Senatsurteil vom 12.07.2011 - VII R 65/10, BFH/NV 2011, 2138, ZfZ 2011, 300, Rz 14; vgl. auch Erläuterungen zum Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 336, 126; vgl. auch Erläuterungen zu Art. 74 Abs. 3 UZK und Art. 144 UZK-IA in Müller-Eiselt/Vonderbank, EU-Zollrecht, Zollwert, Fach 2519, S. 11).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-529/16

    Hamamatsu Photonics Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Auszug aus BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19
    Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (EuGH-Urteil Hamamatsu Photonics Deutschland vom 20.12.2017 - C-529/16, EU:C:2017:984, Rz 24, m.w.N., ZfZ 2018, 68).
  • FG Düsseldorf, 08.01.2014 - 4 K 188/13

    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Warenuntersuchungen - Nachweis der

    Auszug aus BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19
    Ob der Auftrag zur Durchführung der Analysen vom Verkäufer, vom Käufer oder vom Importeur erteilt wird, ist nicht ausschlaggebend, weil es sich in allen Fällen um Kosten handelt, die entstehen, um die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Anforderungen an die bestellten Waren zu überprüfen und sicherzustellen (so auch Urteil des FG München vom 29.03.2012 - 14 K 3641/09, Außenwirtschaftliche Praxis --AW-Prax-- 2015, 64, Rz 20, und Urteil des FG Düsseldorf vom 08.01.2014 - 4 K 188/13 Z, EU, AW-Prax 2015, 65, Rz 25 ff.).
  • FG Düsseldorf, 05.11.2018 - 4 K 3225/17

    Zollwert: Erhöhung um Zahlungen für Qualitätsprüfungen der eingeführten Waren -

    Auszug aus BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19
    Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 05.11.2018 - 4 K 3225/17 Z und der Einfuhrabgabenbescheid vom 22.02.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.11.2017 werden aufgehoben, soweit für die Einfuhren vom 11.12.2013 bis zum 26.03.2014 wiederholt Zoll nacherhoben wurde.
  • FG München, 29.03.2012 - 14 K 3641/09
    Auszug aus BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19
    Ob der Auftrag zur Durchführung der Analysen vom Verkäufer, vom Käufer oder vom Importeur erteilt wird, ist nicht ausschlaggebend, weil es sich in allen Fällen um Kosten handelt, die entstehen, um die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Anforderungen an die bestellten Waren zu überprüfen und sicherzustellen (so auch Urteil des FG München vom 29.03.2012 - 14 K 3641/09, Außenwirtschaftliche Praxis --AW-Prax-- 2015, 64, Rz 20, und Urteil des FG Düsseldorf vom 08.01.2014 - 4 K 188/13 Z, EU, AW-Prax 2015, 65, Rz 25 ff.).
  • BFH, 17.05.2022 - VII R 2/19

    Zollwertermittlung - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen

    Die Anwendung der Schlussmethode hat im Ergebnis die Grundzüge der Zollwertermittlung gemäß Art. 29 und Art. 30 ZK zu beachten (Senatsurteil vom 23.03.2021 - VII R 24/19, BFHE 273, 374, Rz 25, m.w.N.).
  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 588/20

    Zollwert von eingeführten Waren

    Die Anwendung der Schlussmethode hat im Ergebnis die Grundzüge der Zollwertermittlung gemäß Art. 29 und Art. 30 ZK zu beachten (BFH-Urteil vom 23. März 2021 VII R 24/19, BFHE 273, 374, Rz 25, m.w.N.).
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