Rechtsprechung
BFH, 11.02.2014 - VIII R 25/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- openjur.de
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- Bundesfinanzhof
EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- Bundesfinanzhof
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 1 EStG 1990, § 11 Abs 1 S 1 EStG 1990, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 1990, § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG 1990
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen - IWW
- cpm-steuerberater.de
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- Betriebs-Berater
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- rewis.io
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandlung von Gutschriften aus Schneeballsystemen
- datenbank.nwb.de
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Steuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeballsystems
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Schneeballsystem - und die Einkommensteuer des Anlegers
- lto.de (Kurzinformation)
Schneeballsystemen - Was alles zu versteuern ist
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ertragsteuerliche Behandlung von Gutschriften aus einem Schneeballsystemen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- Jurion (Kurzinformation)
Gutschriften aus Schneeballsystemen können zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Steuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeballsystems
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Steuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeballsystems
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Steuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeballsystems
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Steuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeballsystems
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Steuerbare Einkünfte des Anlegers im Rahmen eines Schneeball-systems
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Einnahmen aus Schneeballsystemen
- kanzleimitte.de (Kurzinformation)
Steuerpflicht bleibt auch bei Schneeballsystemen im Geldanlagebereich bestehen
- dr-schulte.de (Kurzinformation)
Steuerpflicht der Opfer von Schneeballsystemen?
- pwc.de (Kurzinformation)
Zufluss und Steuerpflicht von Kapitaleinnahmen im Rahmen eines Schneeballsystems
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gegen die Anfechtung von Ausschüttungen aus Schneeballsystemen hilft § 366 Abs. 2 BGB
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Keine Versteuerung von Scheinrenditen bei Madoff-Fonds
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einstellung nach § 153 StPO im Verfahren wg. Steuerverkürzung i. Z. m. Premium Safe Ltd.
Besprechungen u.ä.
- deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Anlagebetrug ist ein GAU - Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte nach § 20 Abs. 1 EStG
- Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Sonstiges
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 10.05.2012 - 1 K 2327/03
- BFH, 11.02.2014 - VIII R 25/12
Papierfundstellen
- BFHE 244, 406
- NJW-RR 2014, 821
- BB 2014, 1173
- DB 2014, 1115
- BStBl II 2014, 461
- NZG 2014, 752
Wird zitiert von ... (28)
- BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
dd) Auch umgekehrt fußt die Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH zur Steuerpflicht von Scheinrenditen aus betrügerischen Schneeballsystemen auf der rechtlichen Grundlage, dass insoweit ebenfalls nicht etwa auf die objektive Lage abzustellen ist (dann würde es sich nicht um einen --tatsächlich niemals erzielten-- steuerpflichtigen Ertrag handeln, sondern um eine nicht steuerbare teilweise Rückzahlung des eingezahlten Kapitals), sondern auf die subjektive Vorstellung des Anlegers (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rz 28, mit zahlreichen weiteren Nachweisen;… jüngst nochmals BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2017 VIII R 13/14, BFH/NV 2018, 27, Rz 25). - BFH, 05.10.2017 - VIII R 13/14
Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen …
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12 (BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461) könne von der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der B zur Auszahlung der Renditen in den Streitjahren nicht ausgegangen werden, da aufgrund eines Verlustes der Anlagesummen objektiv nicht mehr sämtliche Anleger hätten befriedigt werden können.Der Entscheidung des FG lasse sich auch keine Abweichung von dem zitierten Urteil des BFH in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461 entnehmen.
Diese Voraussetzungen sieht der Senat im Streitfall noch als erfüllt an, da die Kläger im Hinblick auf die vom FG bejahte Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der B in den Streitjahren geltend machen, das FG habe die im Senatsurteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461 enthaltenen rechtlichen Maßstäbe verkannt und zu Unrecht einen Zufluss der streitigen Vergütungen aus stillen Beteiligungen angenommen.
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH führen Gutschriften oder die Wiederanlage von Renditen in Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, hier i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei Erteilung der Gutschriften oder der Wiederanlage leistungsbereit und leistungsfähig ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rz 23 ff.).
Der Anleger muss bei beiden "Zuflusstatbeständen" im Zeitpunkt der Novation oder der Gutschrift in den Büchern des Betreibers des Schneeballsystems tatsächlich in der Lage gewesen sein, die Auszahlung ohne weiteres Zutun herbeizuführen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646; in BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190; in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rz 27).
bb) Von einem nicht mehr leistungsbereiten und -fähigen Betreiber eines Schneeballsystems kann vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen erst ausgegangen werden, wenn dieser auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt (BFH-Urteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rz 35).
Aus einer solchen Deckungslücke lässt sich für die Frage des Zuflusses von Erträgen jedenfalls so lange nichts herleiten, wie das Schneeballsystem als solches funktioniert, d.h. die Auszahlungsverlangen der Anleger ohne Einschränkung bedient werden (BFH-Urteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rz 36).
- FG München, 11.08.2015 - 10 K 175/15
Zufluss von Kapitalerträgen im Schneeballsystem
Zwar könne nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entweder durch eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten oder durch eine Novation ein Zufluss bewirkt werden (Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 Rz. 27).Denn gemäß BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 (VIII R 25/12) führten Gutschriften aus Schneeballsystemen nur dann zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH führen Gutschriften über wiederangelegte Renditen in Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 EStG, wenn der Schuldner der Erträge leistungsbereit und leistungsfähig ist (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 2. April 2014 VIII R 38/13, BStBl II 2014, 698, und vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 m.w.N.).
Allerdings muss der Gläubiger in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 m.w.N.).
Voraussetzung für den Zufluss des aufgrund der Altforderung geschuldeten Betrags i.S. von § 11 Abs. 1 EStG ist in derartigen Fällen der Schuldumschaffung (Novation) nach der Rechtsprechung allerdings, dass sich die Novation als Folge der Ausübung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Gläubigers (Anlegers) über den Gegenstand der Altforderung darstellt und auf dessen freiem Entschluss beruht (BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 m.w.N.).
Es muss bei beiden "Zuflusstatbeständen" aber jeweils die weitere Voraussetzung erfüllt sein, dass der Gläubiger (der Anleger) im Zeitpunkt der Novation oder der Gutschrift in den Büchern des Betreibers des Schneeballsystems tatsächlich in der Lage gewesen ist, die Auszahlung ohne weiteres Zutun des leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 m.w.N.).
Entscheidend ist die Sicht des Leistungsempfängers (Kapitalanlegers) in dem Zeitpunkt, in dem er aus seiner Sicht die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erstmals erlangt (BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 m.w.N.).
Ob die in den Abrechnungen ausgewiesenen Zinsansprüche selbst bei einer Deckungslücke zwischen den Forderungen aller Anleger und dem beim Schuldner vorhandenen Kapital hätten befriedigt werden können, wenn alle oder viele Anleger die Auszahlung der gutgeschriebenen Erträge gleichzeitig verlangt hätten, ist unbeachtlich (BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461).
Denn ob die in den Abrechnungen ausgewiesenen Zinsansprüche selbst bei einer Deckungslücke zwischen den Forderungen aller Anleger und dem beim Schuldner vorhandenen Kapital hätten befriedigt werden können, wenn alle oder viele Anleger die Auszahlung der gutgeschriebenen Erträge gleichzeitig verlangt hätten, ist unbeachtlich (BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461).
Denn dann hat die Y AG nicht einen Auszahlungswunsch eines Anlegers abgelehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt, sondern die Y AG hat dem Zeugen vielmehr nahegelegt, die hohen Zinsen der Anlage weiter zu erlangen und stattdessen für Anschaffungen in der gewünschten Größenordnung einen "günstigeren" Bankkredit aufzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461).
Das Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 10. Mai 2012 (1 K 2327/03, EFG 2012, 1642), auf das sich die Klägerin zur Bekräftigung ihrer Ansichten betreffend den fehlenden Zufluss bei Gutschriften (und wohl auch Novationen) sowie die fehlende Leistungswilligkeit und -fähigkeit eines Anlagebetrügers bezieht, ist mit Urteil des BFH vom 11. Februar 2014 (VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461) aufgehoben worden.
- BFH, 19.11.2015 - VI R 74/14
Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH
Die Umschichtung gutgeschriebener Erträge der Klägerin in neue Investmentanteile kann aufgrund einer Novation jeweils zu einer gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG zugeflossenen Ausschüttung führen (s. zu den Voraussetzungen im Einzelnen BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461). - OLG Düsseldorf, 01.06.2022 - 10 W 47/22
Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Beratungshilfevergütung; …
Eine Gutschrift kann nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 10.7.2001 VIII R 35/00, BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646, Rn. 30 m.w.N.) auch ohne Zahlung einen Zufluss bewirken, wenn in der Gutschrift nicht nur das buchmäßige Festhalten einer Schuld zu sehen ist, sondern darüber hinaus zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht.Lag sie im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers, indiziert dies dessen Verfügungsmacht über den Gegenstand der Altforderung (BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 10.7.2001 VIII R 35/00, BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646, Rn. 30 m.w.N.).
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung führen Gutschriften oder die Wiederanlage von Renditen in Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei Erteilung der Gutschriften oder der Wiederanlage leistungsbereit und -fähig ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461, Rz 23 ff.).
Der Anleger muss bei beiden "Zuflusstatbeständen" im Zeitpunkt der Gutschrift oder Novation in den Büchern des Betreibers des Schneeballsystems tatsächlich in der Lage gewesen sein, die Auszahlung ohne weiteres Zutun herbeizuführen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.10.2008 VIIII R 36/04, BStBl II 2009, 190; BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461, Rz 27).
Von einem nicht mehr leistungsbereiten und -fähigen Betreiber eines Schneeballsystems kann vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen aber erst ausgegangen werden, wenn dieser auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt (BFH-Urteil vom 29.8.2017 VIII R 13/16, Rn. 31, juris mit Verweis auf BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461, Rz 35).
Aus einer solchen Deckungslücke lässt sich für die Frage des Zuflusses von Erträgen jedenfalls so lange nichts herleiten, wie das Schneeballsystem als solches funktioniert, d.h. die Auszahlungsverlangen der Anleger ohne Einschränkung bedient werden (BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461, Rz 36;… BFH-Beschluss vom 5.10.2017 VIII R 13/14, BFH/NV 2018, 27).
Ob nach diesen Vorgaben ein Zufluss von Kapitaleinkünften eintritt, ist anhand der tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zu prüfen (BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rn. 28).
Von der Wertlosigkeit des Anspruchs auf Rückzahlung der Anlagesumme ist indes im Regelfall nicht auszugehen, solange ein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betreibers des Schneeballsystems noch nicht gestellt wurde (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rn. 37-38 mit Verweis auf BFH-Urteil in BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190, m.w.N.).
- BFH, 02.04.2014 - VIII R 38/13
Zufluss von Scheinrenditen in Schneeballsystemen - Prüfung der …
Der Senat hat sich in der Entscheidung vom 11. Februar 2014 im Verfahren VIII R 25/12 (BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461) mit den in Rechtsprechung und Schrifttum gegen diese Rechtsprechung erhobenen Einwänden erneut auseinandergesetzt und hält an seiner Rechtsprechung fest.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461 Bezug genommen.
a) Eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten kann einen Zufluss bewirken, wenn in der Gutschrift nicht nur das buchmäßige Festhalten einer Schuld zu sehen ist, sondern darüber hinaus zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht (Senatsurteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480; vom 30. Oktober 2001 VIII R 15/01, BFHE 197, 126, BStBl II 2002, 138;… vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643; in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461).
Aus einer solchen Deckungslücke lässt sich für die Frage des Zuflusses von Erträgen jedenfalls so lange nichts herleiten, wie das Schneeballsystem als solches funktioniert, d.h. die Auszahlungsverlangen der Anleger ohne Einschränkung bedient werden (Senatsurteile in BFHE 229, 141, BStBl II 2014, 147; in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461).
Einer solchen verweigerten oder verschleppten Auszahlung steht es aber weder gleich, wenn der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern bei Fälligkeit der Erträge die Wiederanlage nahelegt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern, vom Anleger angeforderte Teilbeträge jedoch auszahlt (Senatsurteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461) noch, wenn --wie hier X-- der Betreiber des Schneeballsystems den Anleger, der die Auszahlung fälliger Beträge verlangt, mit Hinweis auf eine schlechtere Rendite zur vollen Wiederanlage des Gesamtbetrags aus Zinsen und Anlagesumme und zur Verschiebung des Auszahlungswunsches überredet.
- FG Köln, 06.04.2022 - 4 K 3053/18
Erzielen von Einkünften aus Kapitalvermögen durch Beteiligungen an einem …
Eine Gutschrift kann nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 10.7.2001 VIII R 35/00, BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646, Rn. 30 m.w.N.) auch ohne Zahlung einen Zufluss bewirken, wenn in der Gutschrift nicht nur das buchmäßige Festhalten einer Schuld zu sehen ist, sondern darüber hinaus zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht.Lag sie im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers, indiziert dies dessen Verfügungsmacht über den Gegenstand der Altforderung (BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 10.7.2001 VIII R 35/00, BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646, Rn. 30 m.w.N.).
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung führen Gutschriften oder die Wiederanlage von Renditen in Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei Erteilung der Gutschriften oder der Wiederanlage leistungsbereit und -fähig ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461, Rz 23 ff.).
Der Anleger muss bei beiden "Zuflusstatbeständen" im Zeitpunkt der Gutschrift oder Novation in den Büchern des Betreibers des Schneeballsystems tatsächlich in der Lage gewesen sein, die Auszahlung ohne weiteres Zutun herbeizuführen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.10.2008 VIIII R 36/04, BStBl II 2009, 190; BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461, Rz 27).
Von einem nicht mehr leistungsbereiten und -fähigen Betreiber eines Schneeballsystems kann vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen aber erst ausgegangen werden, wenn dieser auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt (BFH-Urteil vom 29.8.2017 VIII R 13/16, Rn. 31, juris mit Verweis auf BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461, Rz 35).
Aus einer solchen Deckungslücke lässt sich für die Frage des Zuflusses von Erträgen jedenfalls so lange nichts herleiten, wie das Schneeballsystem als solches funktioniert, d.h. die Auszahlungsverlangen der Anleger ohne Einschränkung bedient werden (BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461, Rz 36;… BFH-Beschluss vom 5.10.2017 VIII R 13/14, BFH/NV 2018, 27).
Ob nach diesen Vorgaben ein Zufluss von Kapitaleinkünften eintritt, ist anhand der tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zu prüfen (BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rn. 28).
Von der Wertlosigkeit des Anspruchs auf Rückzahlung der Anlagesumme ist indes im Regelfall nicht auszugehen, solange ein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betreibers des Schneeballsystems noch nicht gestellt wurde (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 11.2.2014 VIII R 25/12, BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rn. 37-38 mit Verweis auf BFH-Urteil in BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190, m.w.N.).
- BFH, 20.10.2015 - VIII R 40/13
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines …
Die Novation beinhaltet dann eine bloße Verkürzung des Leistungswegs (BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461). - BFH, 27.03.2019 - I R 33/16
Steuerpflicht von Erträgen aus Schneeballsystem - Einschränkungen der …
Der Anleger muss bei beiden "Zuflusstatbeständen" im Zeitpunkt der Novation oder der Gutschrift in den Büchern des Betreibers des Schneeballsystems tatsächlich in der Lage gewesen sein, die Auszahlung ohne weiteres Zutun herbeizuführen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 112, BStBl II 2001, 646; in BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190; vom 11.02.2014 - VIII R 25/12, BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rz 27, und in BFH/NV 2018, 27).Von einem nicht mehr leistungsbereiten und -fähigen Betreiber eines Schneeballsystems kann vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen erst ausgegangen werden, wenn dieser auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt (BFH-Urteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461).
Aus einer solchen Deckungslücke lässt sich für die Frage des Zuflusses von Erträgen jedenfalls so lange nichts herleiten, wie das Schneeballsystem als solches funktioniert, d.h. --wie hier bis in das Jahr 2010 hinein-- die Auszahlungsverlangen der Anleger ohne Einschränkung bedient werden (BFH-Urteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461).
Der von der Revision und Teilen der Literatur (…Wolff-Diepenbrock in Mellinghoff/ Schön/Viskorf [Hrsg.], Steuerrecht im Rechtsstaat, Festschrift für Wolfgang Spindler, 2011, S. 897, 910; Schmidt-Liebig, Finanz-Rundschau --FR-- 2007, 409, 414; Elicker/ Neumann, FR 2003, 221, 225; Karla, FR 2013, 545, 549) hierzu vertretenen Gegenauffassung, die für den Zufluss auf die hypothetische Zahlungsverpflichtung gegenüber allen Anlegern zum Novationszeitpunkt abstellt, folgt der erkennende Senat ebenso wenig wie der VIII. Senat des BFH (s. BFH-Urteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rz 36).
Für die Beurteilung der Anlegerentscheidung kommt es auf den subjektiven Kenntnisstand des Anlegers zum Zeitpunkt der Wiederanlageentscheidung an und nicht darauf, wie der Anleger sich bei objektiver Betrachtungsweise in Kenntnis des Schneeballsystems entschieden hätte (BFH-Urteil in BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461, Rz 33).
- BFH, 17.11.2015 - VIII R 27/12
Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht
Die Umschichtung gutgeschriebener Erträge der Klägerin in neue Investmentanteile kann aufgrund einer Novation jeweils zu einer gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG zugeflossenen Ausschüttung führen (s. zu den Voraussetzungen im Einzelnen BFH-Urteil vom 11. Februar 2014 VIII R 25/12, BFHE 244, 406, BStBl II 2014, 461). - FG Niedersachsen, 23.05.2018 - 10 K 190/16
Streit über die Einkommensbesteuerung des Erlöses aus Aktiengeschäften; …
- BFH, 29.08.2017 - VIII R 13/16
Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen …
- BFH, 27.08.2014 - VIII R 41/13
Rechtliche Einordnung der vertraglichen Beziehungen in einem Schneeballsystem als …
- BFH, 27.10.2020 - VIII R 42/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.09.2020 VIII R 17/17 - …
- FG Köln, 12.02.2013 - 13 V 3763/12
Vorläufiger Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte
- FG München, 27.10.2017 - 2 K 956/16
Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem im Abgeltungssteuersystem
- BFH, 15.12.2021 - III R 48/20
Kindergeld für behinderte Kinder; Berücksichtigung eines Teils der …
- FG Köln, 19.03.2014 - 14 K 2824/13
BCI Anleger müssen Scheinrenditen versteuern
- FG Düsseldorf, 05.03.2015 - 11 K 21/13
Zufluss einkommensteuerpflichtiger Erträge aus zwei unterschiedlich …
- BFH, 12.07.2022 - VIII R 18/19
Kein Zufluss bei nur buchmäßigem Festhalten einer Schuldverpflichtung
- FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
Abgrenzung stille Gesellschaft und Geschäftsbesorgungsvertrag - Zahlungen und …
- FG Sachsen, 17.06.2015 - 2 K 325/15
Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes als unternehmerische Tätigkeit bzgl. …
- FG Nürnberg, 08.07.2015 - 3 K 1729/13
Einkünfte aus einer stillen Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG in Höhe der …
- FG Köln, 10.04.2013 - 10 V 216/13
Vorläufiger Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte
- FG Münster, 22.09.2020 - 2 K 1232/10
Investmentfonds - "Grundsatz der Risikomischung" nach dem InvStG a.F. und dem …
- FG Nürnberg, 28.07.2021 - 3 K 1411/19
Vernehmung per Videoübertragung trotz fehlendem Einverständnis einer Partei
- FG Köln, 26.04.2013 - 10 V 209/13
Zufluss von Kapitalerträgen, Schneeballsystem
- FG Düsseldorf, 13.02.2013 - 7 V 235/13
Vorläufiger Steuerrechtsschutz für BCI Geschädigte