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   BFH, 20.03.2019 - X R 4/18   

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https://dejure.org/2019,15079
BFH, 20.03.2019 - X R 4/18 (https://dejure.org/2019,15079)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2019 - X R 4/18 (https://dejure.org/2019,15079)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2019 - X R 4/18 (https://dejure.org/2019,15079)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 92b Abs 1 S 1, EStG § 92b Abs 1 S 3, EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 52 Abs 23h, HGB § 255 Abs 1, HGB § 255 Abs 2, FGO § 101 S 1, EStG VZ 2014
    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung

  • Bundesfinanzhof

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 92b Abs 1 S 1 EStG 2009, § 92b Abs 1 S 3 EStG 2009, § 92a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 52 Abs 23h EStG 2009
    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung

  • IWW

    § 10a, §§ ... 79 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 92a Abs. 1 EStG, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 255 des Handelsgesetzbuches (HGB), § 255 Abs. 2 HGB, § 10e Abs. 2 EStG, § 2 Abs. 2 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG), § 92a EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 92b Abs. 1 Satz 3 EStG, § 92b Abs. 1 Satz 1 EStG, Art. 5 AltvVerbG, § 52 Abs. 23h EStG, § 92b EStG, § 101 Satz 1 FGO, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 10a EStG, § 10e EStG, § 2 EigZulG, § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 2 Abs. 2 EigZulG, § 10e Abs. 1 Sätze 2 und 4 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung

  • rewis.io

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung

  • rechtsportal.de

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Erweiterung einer bestehenden Wohnung durch einen Wintergarten

  • datenbank.nwb.de

    Kein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    Begünstigte Verträge
    Private Altersvorsorge
    Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
    Rechtsprechung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 92a Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 93 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 2
    Altersvorsorgezulage, Eigenheim, Nachträgliche Herstellungskosten, Wintergarten, Darlehen, Verwendung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 06.04.2016 - X R 29/14

    Kein Eigenheimbetrag für den nachträglichen Anschluss eines Grundstücks an das

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Eine Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsaktes kann nur ausgesprochen werden, wenn zum Zeitpunkt, in dem die gerichtliche Entscheidung in der Tatsacheninstanz ergeht, ein Anspruch auf die erstrebte Verpflichtung der Behörde besteht (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 26 f., m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 101 Rz 2; vgl. im Besonderen zu § 92a EStG auch die Senatsurteile vom 27. Januar 2016 X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 15, sowie vom 6. April 2016 X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 13, jeweils m.w.N.).

    (1) Soweit das Gesetz in § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an die "Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung" anknüpft, gelten allgemeine einkommensteuerrechtliche Grundsätze (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2016, 1541, Rz 16, m.w.N.).

    (3) Der Senat setzt sich hiermit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung in BFH/NV 2016, 1541.

    Der Senat hielt dies deshalb für sachgerecht, da --wiederum nach allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen beurteilt-- nicht entscheidend sei, ob die Kosten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder erst im Anschluss hieran als Folgekosten des Erwerbsvorgangs entstehen (Urteil in BFH/NV 2016, 1541, Rz 17, m.w.N.).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 52/00

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Dementsprechend ist der Anbau eines Wintergartens --sofern hierdurch überhaupt neuer Wohnraum geschaffen wird-- nicht als Herstellung einer neuen Wohnung, sondern als Erweiterung der bereits bestehenden Wohnung zu qualifizieren (BFH-Urteil vom 30. September 2003 III R 52/00, BFHE 203, 550, BStBl II 2004, 262, unter II.2.a).
  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Dagegen liegt kein "Herstellen einer Wohnung", sondern lediglich deren Erweiterung vor, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden bzw. die nutzbare Fläche vergrößert wird und dies eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes zur Folge hat (BFH-Urteile vom 15. Mai 2013 IX R 36/12, BFHE 241, 381, BStBl II 2013, 732, Rz 13; vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627, unter II.1.b, sowie vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, unter 3.b).
  • BFH, 20.11.2003 - III R 14/03

    EigZul: Ausbauten und Erweiterungen

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Demnach bedeutet "Herstellen" einer Wohnung die Schaffung einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693, unter II.1.a, sowie vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, unter II.1.a, jeweils m.w.N.; Blümich/ Erhard, § 2 EigZulG Rz 31).
  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Demnach bedeutet "Herstellen" einer Wohnung die Schaffung einer neuen, bisher nicht vorhandenen Wohnung (BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 19/05, BFHE 215, 467, BStBl II 2007, 693, unter II.1.a, sowie vom 20. November 2003 III R 14/03, BFH/NV 2004, 616, unter II.1.a, jeweils m.w.N.; Blümich/ Erhard, § 2 EigZulG Rz 31).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04

    Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Wohnung können nur dann als "Herstellen" einer Wohnung beurteilt werden, wenn diese Wohnung bautechnisch neu ist (BFH-Urteil vom 1. März 2005 IX R 60/04, BFH/NV 2005, 1505, unter II.2.).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Dagegen liegt kein "Herstellen einer Wohnung", sondern lediglich deren Erweiterung vor, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden bzw. die nutzbare Fläche vergrößert wird und dies eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes zur Folge hat (BFH-Urteile vom 15. Mai 2013 IX R 36/12, BFHE 241, 381, BStBl II 2013, 732, Rz 13; vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627, unter II.1.b, sowie vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, unter 3.b).
  • BFH, 10.05.2007 - IX R 31/06

    Herstellung einer Wohnung i.S. von § 2 Abs. 1 EigZulG durch Baumaßnahmen an einer

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Dazu muss das Gebäude in seiner wesentlichen Bausubstanz verändert werden, so dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das Gepräge eines neuen Gebäudes geben und die verwendete Altbausubstanz wertmäßig untergeordnet erscheint (BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 IX R 31/06, BFH/NV 2007, 1835, unter II.1.).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Eine Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsaktes kann nur ausgesprochen werden, wenn zum Zeitpunkt, in dem die gerichtliche Entscheidung in der Tatsacheninstanz ergeht, ein Anspruch auf die erstrebte Verpflichtung der Behörde besteht (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477, Rz 26 f., m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 101 Rz 2; vgl. im Besonderen zu § 92a EStG auch die Senatsurteile vom 27. Januar 2016 X R 23/14, BFH/NV 2016, 1018, Rz 15, sowie vom 6. April 2016 X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 13, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2013 - IX R 36/12

    Umbau als Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB - Umbau eines Flachdachs

    Auszug aus BFH, 20.03.2019 - X R 4/18
    Dagegen liegt kein "Herstellen einer Wohnung", sondern lediglich deren Erweiterung vor, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden bzw. die nutzbare Fläche vergrößert wird und dies eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes zur Folge hat (BFH-Urteile vom 15. Mai 2013 IX R 36/12, BFHE 241, 381, BStBl II 2013, 732, Rz 13; vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627, unter II.1.b, sowie vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, unter 3.b).
  • BFH, 27.01.2016 - X R 23/14

    Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.12.2017 - 10 K 10145/14

    Anspruch auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages gemäß § 92a EStG

  • FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 3054/19

    Stundung der Schenkungsteuer eines Steuerpflichtigen auf eine Schenkung seiner

    Bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts - wie bei der Entscheidung über eine Stundung nach § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG (vgl. FG Münster, Urteil vom 20.11.2017, 3 K 396/16 AO, EFG 2018, 139) - kommt es grundsätzlich auf die im Zeitpunkt der Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehende Sach- und Rechtslage an (vgl. BFH, Urteile vom 14.03.2012, XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477; vom 20.03.2019, X R 4/18, BFH/NV 2019, 808, jeweils m. w. N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.12.2023 - 15 K 15045/23

    Erbfall und Altersvorsorgezulage - Tilgungsvariante des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Insoweit hat der Bundesfinanzhof auch bereits in anderem Zusammenhang, namentlich im Kontext der Frage, ob eine Erweiterung noch als Herstellung im Sinne des § 92a EStG anzusehen ist, bereits darauf verwiesen, dass die zu § 10e EStG entwickelten Grundsätze übertragbar seien (vgl. BFH, Urteil vom 20. März 2019 X R 4/18, BFH/NV 2019, 808).
  • FG München, 26.01.2022 - 4 K 308/20

    Keine Stundung der Erbschaftsteuer bei anderweitiger Verwendung vorhandener

    Bei Verpflichtungsklagen auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts kommt es grundsätzlich auf die im Zeitpunkt der Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehende Sach- und Rechtslage an (vgl. BFH, Urteile vom 14. März 2012, XI R 33/09, BStBl II 2012, 477; vom 20. März 2019, X R 4/18, BFH/NV 2019, 808, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 16.02.2022 - X R 20/20

    Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

    Für die letztgenannten hat der Senat bereits entschieden, dass insoweit auch im Recht der --im EStG geregelten-- Altersvorsorgezulage auf den einkommensteuerrechtlichen Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzustellen ist (vgl. zum Anschaffungskostenbegriff Senatsurteil vom 06.04.2016 - X R 29/14, BFH/NV 2016, 1541, Rz 14, m.w.N.; zum Herstellungskostenbegriff Senatsurteil vom 20.03.2019 - X R 4/18, BFH/NV 2019, 808, Rz 28, m.w.N.).
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