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   BFH, 20.03.2017 - X R 55/14   

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https://dejure.org/2017,23419
BFH, 20.03.2017 - X R 55/14 (https://dejure.org/2017,23419)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2017 - X R 55/14 (https://dejure.org/2017,23419)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2017 - X R 55/14 (https://dejure.org/2017,23419)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, GG Art 9, GG Art 21 Abs 1, GG Art 28, GG Art 100 Abs 1 S 1, PartG § 2, EStG § 10b Abs 2, EStG § 34g S 1 Nr 2, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 18
    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • Bundesfinanzhof

    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 9 GG, Art 21 Abs 1 GG, Art 28 GG, Art 100 Abs 1 S 1 GG
    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • IWW

    § ... 34g Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes, § 10b Abs. 2 EStG, § 10b Abs. 2 Satz 1 EStG, § 34g Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 34g EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10b EStG, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), § 2 des Parteiengesetzes, § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG, § 2 Abs. 1 Satz 2 PartG, § 2 Abs. 2 PartG, Art. 21 GG, § 2 PartG, Art. 21 Abs. 1 GG, § 34g Satz 1 Nr. 2 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9, 28 Abs. 1 Satz 2 GG, PartG (§ 1), §§ 10b, 34g EStG, Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG, §§ 23 ff. PartG, § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Begünstigung von Spenden an kommunale Wählervereinigungen

  • rewis.io

    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Begünstigung von Spenden an kommunale Wählervereinigungen

  • datenbank.nwb.de

    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abziehbarkeit von "Spenden" an kommunale Wählervereinigungen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10b Abs 2 S 1, EStG § 34g, GG Art 3 Abs 1, GG Art 9 Abs 1, GG Art 28 Abs 1 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Spende, Parteispende, Kommune, Steuerermäßigung, Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 20
  • NVwZ 2017, 18
  • NVwZ-RR 2018, 241
  • BStBl II 2017, 1122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    In seinen Beschlüssen vom 21. Juni 1988  2 BvR 638/84 (BVerfGE 78, 350) und vom 20. Februar 1991  2 BvR 176/90 (Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer --INF-- 1991, 311) habe das BVerfG diese Ansicht bestätigt.

    Auch das BVerfG hat deshalb für den insoweit inhaltsgleichen § 10b Abs. 2 EStG 1983 eine solche (über den Wortsinn hinausgehende) Auslegung angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift nicht für möglich erachtet (vgl. nur BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 350, unter C).

    bb) Durch Beschluss in BVerfGE 78, 350 hat es das BVerfG für mit dem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 9, 28 Abs. 1 Satz 2 GG für unvereinbar erklärt, wenn nur Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien, jedoch nicht an kommunale Wählergemeinschaften nach § 10b i.V.m. § 34g EStG 1983 zu einer einkommensteuerlichen Vergünstigung führten.

    Folglich sei eine unterschiedliche steuerliche Begünstigung in gewissen Grenzen nicht zu beanstanden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 350, unter C.I., mit Hinweis auf BVerfG-Beschluss in BVerfGE 69, 92 (108 ff.)).

    Verschärfend sei dabei das die kommunale Ebene aussparende System der Wahlkampfkostenerstattung zu beachten, welches nur die politischen Parteien erfasse (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 350, unter C.II.3.).

    (4) Der festgestellte Verstoß könne entweder durch eine Rückführung der steuerlichen Begünstigung auf ein Ausmaß wie zu § 10b Abs. 2 EStG 1979 ausgeführt oder durch gleiche oder ähnliche Begünstigung der Beiträge und Spenden an kommunale Wählervereinigungen beseitigt werden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 350, unter C.III.1.).

    Folglich ergibt sich hieraus ein geringerer Finanzbedarf dieser Bewerbergruppe als der kommunal tätiger Parteien i.S. des § 2 PartG (so schon Senatsurteil in BFHE 158, 537, BStBl II 1990, 158 unter Hinweis auf BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 350).

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82

    Spenden an kommunale Wählergruppen

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    Bereits in seinem Beschluss vom 15. Januar 1985  2 BvR 1163/82 (BVerfGE 69, 92) habe das BVerfG entschieden, dass die fehlende Abzugsfähigkeit von Spenden an Wählervereinigungen nicht das Recht der Zuwendenden auf gleiche Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess verletze.

    aa) Durch Beschluss in BVerfGE 69, 92 hat es die in § 10b Abs. 2 EStG 1979 vorgesehene Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf Beiträge und Spenden, die politischen Parteien i.S. des § 2 PartG gewährt werden, als mit dem GG vereinbar angesehen und ausgeführt, dass hierdurch die Rechte des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung nicht verletzt seien.

    Folglich sei eine unterschiedliche steuerliche Begünstigung in gewissen Grenzen nicht zu beanstanden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 350, unter C.I., mit Hinweis auf BVerfG-Beschluss in BVerfGE 69, 92 (108 ff.)).

    Dass bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten Parteispenden bis zu 3.600 DM jährlich absetzbar waren, änderte daran nichts, da sich jeder der Ehegatten selbständig entscheiden konnte (vgl. nur BVerfG-Beschluss in BVerfGE 69, 92, unter C.III.2., m.w.N.).

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. April 2008  2 BvL 4/05 (BVerfGE 121, 108), welcher zwar zur Erbschaftsteuer ergangen sei, folge aber auch für die Einkommensteuer, dass diese Unterscheidung in § 10b Abs. 2 EStG nunmehr nicht mehr verfassungsgemäß sei.

    Selbst bei Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 121, 108 ergebe sich keine Abweichung von dieser gefestigten Rechtsprechung.

    d) Soweit der Kläger auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 121, 108 zu § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG verweist, ergibt sich nichts Anderes.

  • BFH, 25.10.1989 - X R 190/87

    Abzugsausschluß von Spenden an "kommunale Wählervereinigungen" gem. § 10b Abs. 2

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    Auch der Senat sei in seinem Urteil vom 25. Oktober 1989 X R 190/87 (BFHE 158, 537, BStBl II 1990, 158) davon ausgegangen, dass die Versagung des Sonderausgabenabzugs für Spenden an kommunale Wählervereinigungen nicht das Recht auf Teilhabe an der politischen Willensbildung verletze.

    Folglich ergibt sich hieraus ein geringerer Finanzbedarf dieser Bewerbergruppe als der kommunal tätiger Parteien i.S. des § 2 PartG (so schon Senatsurteil in BFHE 158, 537, BStBl II 1990, 158 unter Hinweis auf BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 350).

  • FG Düsseldorf, 10.09.2014 - 15 K 1532/13

    Sonderausgabenabzug für Spenden an kommunale Wählervereinigungen:

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. September 2014  15 K 1532/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 469 veröffentlichten Gründen die Klage als unbegründet ab.

  • BFH, 14.05.1998 - X B 164/97

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Beschränkung der Förderung -

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    Auch kann der Gesetzgeber aufgrund des sehr viel weiter gesteckten Tätigkeitsfeldes der politischen Parteien und der ihnen zugedachten Rolle im Vergleich zu kommunalen Wählervereinigungen eine unterschiedliche Behandlung bei der Einkommensteuer vornehmen (so schon Senatsbeschluss vom 14. Mai 1998 X B 164/97, BFH/NV 1999, 29).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    Gebietskörperschaften seien vielmehr in erster Linie Träger von Verwaltungsaufgaben (so BVerfG-Urteil vom 23. Oktober 1952  1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1 (76)).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    So kann ein Normverständnis, das mit dem Wortlaut und Zweck der anzuwendenden Normen sowie dem Gesetzeszusammenhang nicht mehr in Einklang zu bringen ist, durch eine verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten würde (BVerfG-Beschluss vom 15. Oktober 1996  1 BvL 44, 48/92, BVerfGE 95, 64 (93); vgl. auch Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 2. August 2006 XI R 30/03, BFHE 214, 406 (410), BStBl II 2006, 895 (897)).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    So kann ein Normverständnis, das mit dem Wortlaut und Zweck der anzuwendenden Normen sowie dem Gesetzeszusammenhang nicht mehr in Einklang zu bringen ist, durch eine verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten würde (BVerfG-Beschluss vom 15. Oktober 1996  1 BvL 44, 48/92, BVerfGE 95, 64 (93); vgl. auch Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 2. August 2006 XI R 30/03, BFHE 214, 406 (410), BStBl II 2006, 895 (897)).
  • BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 176/90

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung steuerlicher Abzugsfähigkeit von Spenden an

    Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 55/14
    In seinen Beschlüssen vom 21. Juni 1988  2 BvR 638/84 (BVerfGE 78, 350) und vom 20. Februar 1991  2 BvR 176/90 (Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer --INF-- 1991, 311) habe das BVerfG diese Ansicht bestätigt.
  • BFH, 24.05.2023 - X R 22/20

    Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß

    Nur dann, wenn eine Norm unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Zweck und Gesetzeszusammenhang mehrere Deutungen zulässt, von denen nur eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, ist eine verfassungskonforme Auslegung geboten und auch erlaubt (vgl. Senatsurteil vom 20.03.2017 - X R 55/14, BFHE 258, 20, BStBl II 2017, 1122, Rz 17).
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