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   BFH - X R 41/09   

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BFH - X R 41/09 (https://dejure.org/9999,120)
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Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 363 Abs 2, AO § 165, EStG § 10, EStG § 32a, EStG § 32b Abs 1a, GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3
    Arbeitslosenversicherung; Einspruch; Grundfreibetrag; Ruhen des Verfahrens; Verfassung; Vorläufigkeitsvermerk

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 363 Abs 2, AO § 165, EStG § 10, EStG § 32a, EStG § 32b Abs 1a, GG Art 19 Abs 4, GG Art 20 Abs 3
    Ruhen des Verfahrens, Einspruch, Vorläufigkeitsvermerk, Arbeitslosenversicherung, Grundfreibetrag, Verfassung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 363 Abs 2 ; AO § 165 ; EStG § 10 ; EStG § 32a ; EStG § 32b Abs 1a ; GG Art 19 Abs 4 ; GG Art 20 Abs 3

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Nürnberg, 07.03.2012 - 3 K 1045/11

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung -

    Bezüglich der Höhe des Grundfreibetrags (§ 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) sind derzeit zwar nur Verfahren vor dem BFH anhängig, die auch nicht das Streitjahr 2009, sondern die Jahre 2000 bis 2002 betreffen (X R 40/09, X R 41/09, X R 39/09, X R 38/09).
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