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   BGH, Ermittlungsrichter, 15.02.2020 - 3 BGs 91/20   

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https://dejure.org/2020,50039
BGH, Ermittlungsrichter, 15.02.2020 - 3 BGs 91/20 (https://dejure.org/2020,50039)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 15.02.2020 - 3 BGs 91/20 (https://dejure.org/2020,50039)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 15. Februar 2020 - 3 BGs 91/20 (https://dejure.org/2020,50039)
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Kurzfassungen/Presse

  • tagesschau.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.02.2020)

    Zwölf Festnahmen: Schlag gegen mutmaßliche rechte Terrorzelle

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer;

    Der Beschuldigte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 91/20).

    Dieser rechtlichen Würdigung des Sachverhalts steht nicht entgegen, dass dem Beschuldigten im Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2020 (3 BGs 91/20) lediglich die Beteiligung als Rädelsführer zur Last gelegt wird.

  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter

    Der Angeklagte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 91/20), mittlerweile aufgrund des am 28. Juli 2021 verkündeten Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2021 (5 - 2 StE 7/20).
  • BGH, 25.08.2021 - StB 30/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Der Angeklagte wurde am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 15. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag (3 BGs 91/20), nunmehr aufgrund des am 28. Juli 2021 verkündeten Haftbefehls des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2021 (Az.: 5 - 2 StE 7/20).
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