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   BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19   

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https://dejure.org/2019,27404
BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19 (https://dejure.org/2019,27404)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19 (https://dejure.org/2019,27404)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 04. Juni 2019 - 1 BGs 170/19 (https://dejure.org/2019,27404)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    RiLI 2016/1919, Umsetzung, Anwendung im nationalen Recht

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verpasste Umsetzung der PKH-RiLi 2016/1919: BGH lehnt Anwendung/"Umsetzung" ab

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 705/02

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, MRK Art 6 Abs 3 Buchst c durch Pflicht des

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19
    Beide sollen im Falle ihrer Verurteilung für die aufgewendeten Kosten haften (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 27. September 2002 - 2 BvR 705/02, NJW 2003, 196).

    Dass die Gebühren des beigeordneten Verteidigers durch den Staat ausgelegt und im Verurteilungsfall - auf Grundlage der Kostenentscheidung im Urteil (§ 465 StPO) - zu erstatten sind (§ 464a Abs. 1 Satz 1 StPO; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 27. September 2002 - 2 BvR 705/02, NJW 2003, 196), ist ein faktisch-funktioneller Nebeneffekt für die Absicherung des justizförmigen Verfahrens (vgl. Schoeller, StV 2019, 190, 191), nicht hingegen Ausdruck einer im Strafverfahren vorgesehenen allgemeinen, der Disposition eines Beschuldigten unterstehenden Prozesskostenhilfe.

  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19
    Daher erweisen sich die gesetzlichen Maßgaben über die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren als einfachrechtliche Konkretisierung des Rechtstaatsprinzips des Grundgesetzes, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens (st. Rspr., vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vorn 19. März 1998 - 2 BvR 291/98, NJW 1998, 2205).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19
    Denn als Beistand des Beschuldigten hat der Verteidiger ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass das Verfahren "sachdienlich und in geordneten Bahnen" verläuft (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91, BGHSt 38,.111, 114).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19
    a) Erforderlich für eine unmittelbare Wirkung einzelner Richtlinienbestimmungen ist - neben dem Ablauf der Umsetzungsfrist-, dass diese inhaltlich unbedingt und hinreichend genau gefasst sind (vgl. bereits EuGH, Urteile VOM 19, Januar 1982 - Rs. 8/81, Becker, NJW 1982, 499, 500 und vom 11. Juni 1987 - RS 14/86, Pretore di Salo gegen X, StG 1987, 3969, 3955 f.; Chr.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19
    c) Auch die gebotene richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV und Art. 4 Abs. 3 EUV) unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den das nationale Recht einräumt, und ausgerichtet am Wortlaut und ,Zweck der PKH-Richtlinie, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu verwirklichen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 10. April 1984 - Rs. 14/83, Colson, Slg. 1984, 1891), führt hier weder zur Beiordnung eines Verteidigers noch zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
  • AG Stuttgart, 27.11.2017 - 26 Gs 8396/17

    Pflichtverteidigerbeiordnung zum Termin zur Eröffnung des

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2019 - 1 BGs 170/19
    Insoweit wird den Mitgliedstaaten erkennbar die Möglichkeit eingeräumt, die durch sie erstrebte finanzielle Unterstützung weitgehend friktionsfrei in ihren jeweiligen nationalen Rechtsordnungen umzusetzen (vgl. Schlothauer, StV 2018, 169, 170).
  • AG Münster, 29.10.2019 - 23 Gs 4552/19

    PKH-Richtlinie 2016/1919, unmittelbar Umsetzung

    Die erforderliche Genauigkeit ist einer Bestimmung zuzuschreiben, wenn sich eine objektive Verpflichtung des Staates mit der erforderlichen Sicherheit durch Auslegung von Wortlaut und Heranziehung von Systematik und Sinn und Zweck der Bestimmung ermitteln lassen; hiernach hat die Bestimmung unzweideutig eine Verpflichtung zu begründen, also rechtlich in sich derart abgeschlossen zu sein, dass die durch sie begründeten Vorgaben zum sachlichen Regelungsbereich von jedem Gericht angewandt werden können, für alles vorstehend: BGH, Beschluss vom 04.06.2019, 1 BGs 170/19.
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