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BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.2019 - 4 BGs 25/19 |
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BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 07. Februar 2019 - 4 BGs 25/19 (https://dejure.org/2019,18255)
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Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.2019 - 4 BGs 25/19
- BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.2019 - 4 BGs 21/19
- BGH, Ermittlungsrichter, 17.05.2019 - 4 BGs 128/19
- BGH, 06.06.2019 - StB 14/19
- OLG Koblenz, 18.11.2019 - 1 StE 9/19
- BGH, 17.12.2019 - AK 59/19
- OLG Koblenz, 06.03.2020 - 1 StE 9/19
- BGH, 07.04.2020 - AK 6/20
- OLG Koblenz, 09.07.2020 - 1 StE 9/19
- BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvR 1918/20
- BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvR 1919/20
- OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 St 3/21
- OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19
- OLG Koblenz, 13.01.2022 - 1 StE 9/19
- BGH, 20.04.2022 - 3 StR 367/21
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.06.2019 - StB 14/19
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts …
Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 25/19) wird dahin geändert, dass der Beschuldigte dringend verdächtig ist, er habe im September oder Oktober 2011 im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung als Mitarbeiter des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes anderen dazu Hilfe geleistet, in einem Gefängnisgebäude der Abteilung 251 dieses Geheimdienstes in Damaskus (Syrien) eine nicht näher bestimmbare Anzahl von Menschen, mindestens aber 30, zu foltern, die sich im Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter der Kontrolle der dortigen Mitarbeiter befunden hätten, indem diese ihnen erhebliche körperliche und seelische Schäden und Leiden zugefügt hätten, und zugleich die Opfer mittels eines gefährlichen Werkzeugs und mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich körperlich zu misshandeln und an der Gesundheit zu schädigen, strafbar als Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit 30 tateinheitlichen Fällen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, § 27 Abs. 1, § 52 StGB.Unter dem 7. Februar 2019 hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl (4 BGs 25/19) erlassen, der ab dem 12. Februar 2019 vollzogen worden war.
- BGH, 17.12.2019 - AK 59/19
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Verdacht eines Verbrechens gegen …
Dem Vollzug hat der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 25/19) zugrunde gelegen, den dieser mit Beschluss vom 17. Mai 2019 (4 BGs 128/19) wieder aufgehoben hat. - BGH, 09.10.2019 - AK 54/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Der Beschuldigte ist aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 25/19) am 12. Februar 2019 festgenommen worden und hat sich zunächst bis 17. Mai 2019 in Untersuchungshaft befunden. - BGH, 17.12.2019 - AK 60/19 Dem Vollzug hat der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 25/19) zugrunde gelegen, den dieser mit Beschluss vom 17. Mai 2019 (4 BGs 128/19) wieder aufgehoben hat.