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   BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16   

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BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16 (https://dejure.org/2016,15982)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16 (https://dejure.org/2016,15982)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 08. Juni 2016 - 3 BGs 197/16 (https://dejure.org/2016,15982)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 2 RVG
    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters am BGH für Festsetzung der Pauschgebühr des Rechtsanwalts (Zuständigkeit des Oberlandesgerichts; Zuständigkeitskonzentration; Strafsache; Bestellung durch Ermittlungsrichter; Bestellung durch Ermittlungsrichter)

  • lexetius.com

    RVG § 51 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 2 RVG
    Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts: Zuständigkeit für die Entscheidung über die Pauschgebühr eines für nebenklageberechtigte Personen bestellten Rechtsanwalts

  • IWW

    § 51 RVG, § ... 170 Abs. 2 StPO, § 406g Abs. 1, 3 Satz 1 Nr. 1 StPO, § 397a Abs. 1 StPO, § 51 Abs. 1 RVG, § 51 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 51 Abs. 2 Satz 2 RVG, §§ 7 ff StPO, § 81 Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 4 StPO, § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 StrEG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschvergütung eines bestellten Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren; Sicherstellung eines möglichst einheitlichen Maßstabes auf der Grundlage der mit der Zuständigkeitskonzentration ...

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Ermittlungsverfahren, BGH, Zuständigkeit

  • rewis.io

    Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts: Zuständigkeit für die Entscheidung über die Pauschgebühr eines für nebenklageberechtigte Personen bestellten Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51 Abs. 2
    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschvergütung eines bestellten Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren; Sicherstellung eines möglichst einheitlichen Maßstabes auf der Grundlage der mit der Zuständigkeitskonzentration ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschvergütung eines bestellten Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren; Sicherstellung eines möglichst einheitlichen Maßstabes auf der Grundlage der mit der Zuständigkeitskonzentration ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unzuständigkeit des Ermittlungsrichters des BGH für Entscheidungen über Anträge auf Festsetzung einer Pauschgebühr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Nebenklägerbeistand im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts - und die Festsetzung seiner Vergütung

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2351
  • NStZ-RR 2016, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.1977 - 3 ARs 12/77

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung über eine Pauschvergütung -

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16
    Diese Ausnahme erfasst jedoch nicht die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof während des Ermittlungsverfahrens mit einer Strafsache befasst war, selbst dann nicht, wenn der anwaltliche Vertreter von dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1970, aaO; 16. Mai 1977 - 1 BJs 20/75 - 3 ARs 12/77, NJW 1977, 1644, Mayer/Kroiß/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 26; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 51 RVG, Rn. 27).

    Auch für andere Entscheidungen (vgl. § 81 Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 4 StPO und § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 StrEG) erweist sich eine Ausübung des Wahlrechts durch die Staatsanwaltschaft zu einem Zeitpunkt, in dem Anklage noch nicht erhoben ist (§ 81 Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 4 StPO) oder eine solche zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr zu erwarten ist (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 StrEG) als erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 1977 - 1 BJS 20/75 - 3 ARs 12/77, NJW 1977, 1644, 1645).

  • BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16
    Im Übrigen verbleibt es bei der Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 RVG (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011- 1 StR 254/10, NJW 2012, 167 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, NJW 1970, 2223 zu § 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO).
  • BGH, 25.10.2011 - 1 StR 254/10

    Zuständigkeit für die Festsetzung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit während

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16
    Im Übrigen verbleibt es bei der Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 RVG (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011- 1 StR 254/10, NJW 2012, 167 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, NJW 1970, 2223 zu § 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO).
  • BGH, 05.05.1971 - 3 ARs 21/70
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16
    In Anknüpfung an die frühere Regelung in § 99 Abs. 2 Satz 1 BRAGO folgt die gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Bewilligung der Pauschvergütung grundsätzlich weder der für die Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts, noch der des Gerichtes, gegenüber dem der Rechtsanwalt tätig geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 1971 - 6 StE 1/68 und 3 ARs 21/70, MDR 1971, 676, 677).
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