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   BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89 - GBA - 1 BJs 33/89 - 6   

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https://dejure.org/1989,5438
BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89 - GBA - 1 BJs 33/89 - 6 (https://dejure.org/1989,5438)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89 - GBA - 1 BJs 33/89 - 6 (https://dejure.org/1989,5438)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 13. November 1989 - 1 BGs 351/89 - GBA - 1 BJs 33/89 - 6 (https://dejure.org/1989,5438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahmung - Beschaffung eines Beweismittels - Anhängiges Ermittlungsverfahren - Beweis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 97

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 97

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.04.1989)

    Zusammenlegung in Gruppen oder Tod // Der RAF-Hungerstreik stürzt die Justizminister der Bundesländer in einen schweren Konflikt

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 722
  • MDR 1990, 166
  • NStZ 1990, 93
  • StV 1990, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • Drs-Bund, 16.06.1976 - BT-Drs 7/5401
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89
    Durch die Verweisung auf die Beschlagnahmevorschriften wollte der Gesetzgeber lediglich "die Folgen einer vom Überwachungsrichter festgestellten Zuwiderhandlung gegen den Zweck der Überwachungsregelung" ansprechen (vgl. Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. 7/5401 S. 8 i.V.m. dem Entwurf des Bundesrates BT-Drucks. 7/3649 S. 7).

    Dagegen wollte der Gesetzgeber eine Anzeigepflicht in Bezug auf ausgeführte, also beendete Betätigungen i.S. des § 129 a StGB ausdrücklich nicht begründen (Entwurf der Bundesregierung BT-Drucks. 7/4005 S. 10; Rechtsausschuß, Protokoll der 98. Sitzung S. 89 ff; Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. 7/5401 S. 6).

  • Drs-Bund, 16.05.1975 - BT-Drs 7/3649
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89
    Durch die Verweisung auf die Beschlagnahmevorschriften wollte der Gesetzgeber lediglich "die Folgen einer vom Überwachungsrichter festgestellten Zuwiderhandlung gegen den Zweck der Überwachungsregelung" ansprechen (vgl. Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. 7/5401 S. 8 i.V.m. dem Entwurf des Bundesrates BT-Drucks. 7/3649 S. 7).

    Ein Fortbestehen der Beschlagnahmeverbote des § 97 StPO war, wie sich aus dem Ziel des Gesetzes ergibt, im Rahmen des überwachten Schriftverkehrs gerade nicht gewollt (BT-Drucks. 7/3649 S. 5 unter Hinweis auf BGH NJW 1973, 2035 m.Anm. Roxin JR 1974, 117 und Welp JZ 1974, 423).

  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89
    So hat der Bundesgerichtshof das Beschlagnahmeverbot auf Schriftstücke des Verteidigers erstreckt, die sich in der Hand des Beschuldigten befinden (BGH NJW 1973, 2035; BGH NJW 1982, 2508 ).

    Ein Fortbestehen der Beschlagnahmeverbote des § 97 StPO war, wie sich aus dem Ziel des Gesetzes ergibt, im Rahmen des überwachten Schriftverkehrs gerade nicht gewollt (BT-Drucks. 7/3649 S. 5 unter Hinweis auf BGH NJW 1973, 2035 m.Anm. Roxin JR 1974, 117 und Welp JZ 1974, 423).

  • Drs-Bund, 01.09.1975 - BT-Drs 7/4005
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89
    Dagegen wollte der Gesetzgeber eine Anzeigepflicht in Bezug auf ausgeführte, also beendete Betätigungen i.S. des § 129 a StGB ausdrücklich nicht begründen (Entwurf der Bundesregierung BT-Drucks. 7/4005 S. 10; Rechtsausschuß, Protokoll der 98. Sitzung S. 89 ff; Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. 7/5401 S. 6).
  • BGH, 14.12.1983 - 2 ARs 374/83

    Generalbundesanwalt - Vergehen - Ermittlungsverfahren - U-Haft - Überprüfung der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89
    Auch mit der Überwachung des Schriftverkehrs zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger nach § 148 Abs. 2 StPO und der Erstreckung der Anzeigepflicht auf Straftaten nach § 129 a StGB (§ 138 Abs. 2 StGB ) durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 18. August 1976 sollte erreicht werden, daß der wegen einer Straftat nach § 129 a StGB Inhaftierte sich nicht aus der Haft heraus weiterhin für die terroristische Vereinigung betätigt und so zu deren Fortbestand beiträgt (BGH NStZ 1984, 177 ).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89
    So hat der Bundesgerichtshof das Beschlagnahmeverbot auf Schriftstücke des Verteidigers erstreckt, die sich in der Hand des Beschuldigten befinden (BGH NJW 1973, 2035; BGH NJW 1982, 2508 ).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 23.05.1989 - 1 BGs 151/89

    Verteidigung - Beschränkung des Verkehrs mit dem Verteidiger -

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89
    Diese Entscheidung steht, was den Tatverdacht angeht, nicht im Widerspruch zu den Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1989 (BGHR StPO § 148 Überwachung 1) und vom 23. Mai 1989 (BGHSt 36, 205).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.03.1989 - 1 BGs 101/89

    Terroristen - Beteiligung am Hungerstreik - RAF-Gefangener - Tatverdacht -

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 13.11.1989 - 1 BGs 351/89
    Diese Entscheidung steht, was den Tatverdacht angeht, nicht im Widerspruch zu den Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1989 (BGHR StPO § 148 Überwachung 1) und vom 23. Mai 1989 (BGHSt 36, 205).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Dies gilt um so mehr, als auch bei Mitteilungen i.s.d. § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO, die für den Verteidiger bestimmt sind, aus dem in § 148 StPO garantierten ungehinderten Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem folgt, daß dem Gewahrsamskriterium des § 97 Abs. 2 Satz 1 StPO keine entscheidende Bedeutung zukommt (BGH NJW 1982, 2508, insoweit in BGHSt 31, 16 nicht abgedruckt; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 3; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 97 Rdn. 57).
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 12 KLs 14/17

    Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

    So ist anerkannt, dass Verteidigungsunterlagen - im Widerspruch zum Wortlaut des § 97 StPO - auch dann beschlagnahmefrei sind, wenn sie sich auf dem Postweg befinden (BGH NJW 1990, 722 [BGH 13.11.1989 - I BGs 351/89] ; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O. Rdnr. 37; LR-Menges a. a. O. Rdnr. 105; MüKo-StPO/Hauschild, a. a. O. Rdnr. 31; SK-StPO/Wohlers/Greco, 5. Aufl. 2016, Rdnr. 87; jeweils m. w. N.).
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