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   BGH, Ermittlungsrichter, 19.08.2020 - 6 BGs 95/20   

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https://dejure.org/2020,66334
BGH, Ermittlungsrichter, 19.08.2020 - 6 BGs 95/20 (https://dejure.org/2020,66334)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 19.08.2020 - 6 BGs 95/20 (https://dejure.org/2020,66334)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 19. August 2020 - 6 BGs 95/20 (https://dejure.org/2020,66334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 152 StPO
    Vorermittlungsverfahren (fehlende Statthaftigkeit richterlicher Untersuchungshandlungen; Abgrenzung zum bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 152 Abs. 2 StPO, § 152 StPO, § 162 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Beschlagnahme eines Mobiltelefons zum Zwecke der Durchsicht wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Erwirken der Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen durch Antrag der Strafverfolgungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 162 Abs. 1 S. 1
    Anordnung der Beschlagnahme eines Mobiltelefons zum Zwecke der Durchsicht wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Erwirken der Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen durch Antrag der Strafverfolgungsbehörde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.2018 - StB 13/18

    Beschlagnahme (potenzielle Bedeutung von Gegenständen als Beweismittel;

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 19.08.2020 - 6 BGs 95/20
    Vor diesem Hintergrund kann hier dahin stehen, ob - was sich eingedenk der wegen Mitgliedschaft in den "Volksverteidigungseinheiten - YPG' gegen die Beschuldigten P. und G. ( ; vgl. hierzu ferner BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - StB 13/18) bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren und mit Blick auf den Hinweis auf "zureichende Tatsachen' in der Antragsschrift aufdrängt - sich das hier als ARP-Vorgang geführte Verfahren bereits als Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitglieder der "Volksverteidigungseinheiten' und damit als BJs-Vorgang erweisen muss.
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