Rechtsprechung
BGH, Ermittlungsrichter, 19.08.2020 - 6 BGs 95/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 162 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 152 StPO
Vorermittlungsverfahren (fehlende Statthaftigkeit richterlicher Untersuchungshandlungen; Abgrenzung zum bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 162 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 152 Abs. 2 StPO, § 152 StPO, § 162 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Beschlagnahme eines Mobiltelefons zum Zwecke der Durchsicht wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Erwirken der Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen durch Antrag der Strafverfolgungsbehörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 162 Abs. 1 S. 1
Anordnung der Beschlagnahme eines Mobiltelefons zum Zwecke der Durchsicht wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Erwirken der Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen durch Antrag der Strafverfolgungsbehörde
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.2018 - StB 13/18
Beschlagnahme (potenzielle Bedeutung von Gegenständen als Beweismittel; …
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 19.08.2020 - 6 BGs 95/20
Vor diesem Hintergrund kann hier dahin stehen, ob - was sich eingedenk der wegen Mitgliedschaft in den "Volksverteidigungseinheiten - YPG' gegen die Beschuldigten P. und G. ( ; vgl. hierzu ferner BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - StB 13/18) bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren und mit Blick auf den Hinweis auf "zureichende Tatsachen' in der Antragsschrift aufdrängt - sich das hier als ARP-Vorgang geführte Verfahren bereits als Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitglieder der "Volksverteidigungseinheiten' und damit als BJs-Vorgang erweisen muss.