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   BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14   

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https://dejure.org/2014,30663
BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14 (https://dejure.org/2014,30663)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14 (https://dejure.org/2014,30663)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 21. Juli 2014 - 2 BGs 255/14 (https://dejure.org/2014,30663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, § 119a Abs 1 S 1 StPO, § 33 UVollzG BE
    Untersuchungshaft: Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Ablehnung einer vom Untersuchungsgefangenen begehrten Besuchsregelung

  • rewis.io

    Untersuchungshaft: Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Ablehnung einer vom Untersuchungsgefangenen begehrten Besuchsregelung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Untersuchungshaft: Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Ablehnung einer vom Untersuchungsgefangenen begehrten Besuchsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14
    Danach ist es Aufgabe des Staates, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen, nachteilige Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, aber auch unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen (vgl. BVerfGE 42, 95; BVerfG NStZ 1994, 604, 605).

    Soweit die Justizvollzugsanstalt zur Begründung ihrer ablehnenden Entscheidung auf die räumlichen und personellen Kapazitäten in der Anstalt verweist, ohne dies allerdings im Bescheid vom 28. Mai 2014 oder im Verfahren nach § 119a Abs. 1 StPO auf gerichtliche Anfrage in tatsächlicher Hinsicht im Einzelnen nachvollziehbar darzutun, hat sie die erforderliche Prüfung unterlassen, ob die angemessen zu beachtenden Belange der Allgemeinheit im vorliegenden Einzelfall eine Erweiterung der Besuchszeit zulassen (vgl. BVerfG NStZ 1994, 604, 605).

    Dass die Vollzugsanstalt nicht so ausgestattet ist, wie es zur Wahrung des in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutzauftrages erforderlich wäre, kann dem Beschuldigten nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfG StV 2008, 30; NStZ 1994, 604, 605).

  • BGH, 02.07.2014 - StB 8/14

    Terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14
    Der Beschuldigte befindet sich aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2014 (2 BGs 103/14) - in der Fassung der Beschwerdeentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 2014 (StB 8/14) - seit 31. März 2014 im Vollzug der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Moabit.
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 2 Ws 181/13

    Vollzug der Untersuchungshaft; Überlassung einer Topfpflanze; Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14
    Mit dem Rechtsbehelf nach § 119a Abs. 1 Satz 1 StPO kann auch die Ablehnung einer vom Untersuchungsgefangenen begehrten Regelung oder Maßnahme durch die Vollzugsanstalt zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 184; OLG Köln, NStZ-RR 2013, 285; Schultheis in KK-StPO, 7. Aufl., § 119a Rdn. 9; Wankel in KMR (Stand: Juli 2011), § 119a Rdn. 1; Herrmann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, § 119a Rdn. 11; Wiesneth, Die Untersuchungshaft, 2010, Rdn. 393; a.A. Grube, StV 2013, 534, 537; Paeffgen im SK-StPO, 4. Aufl., § 119a Rdn. 18a).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 Ws 10/11

    Strafvollstreckung: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14
    Mit dem Rechtsbehelf nach § 119a Abs. 1 Satz 1 StPO kann auch die Ablehnung einer vom Untersuchungsgefangenen begehrten Regelung oder Maßnahme durch die Vollzugsanstalt zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 2011, 184; OLG Köln, NStZ-RR 2013, 285; Schultheis in KK-StPO, 7. Aufl., § 119a Rdn. 9; Wankel in KMR (Stand: Juli 2011), § 119a Rdn. 1; Herrmann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, § 119a Rdn. 11; Wiesneth, Die Untersuchungshaft, 2010, Rdn. 393; a.A. Grube, StV 2013, 534, 537; Paeffgen im SK-StPO, 4. Aufl., § 119a Rdn. 18a).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14
    Danach ist es Aufgabe des Staates, in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, für die Erhaltung von Ehe und Familie zu sorgen, nachteilige Auswirkungen des Freiheitsentzugs im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, aber auch unter angemessener Beachtung der Belange der Allgemeinheit zu begrenzen (vgl. BVerfGE 42, 95; BVerfG NStZ 1994, 604, 605).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06

    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 21.07.2014 - 2 BGs 255/14
    Dass die Vollzugsanstalt nicht so ausgestattet ist, wie es zur Wahrung des in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutzauftrages erforderlich wäre, kann dem Beschuldigten nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfG StV 2008, 30; NStZ 1994, 604, 605).
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